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| ![]() Anwälte: Keine weiteren Taten nach Teil-Begnadigung23. September 2017 in Chronik, 6 Lesermeinungen Strafverteidiger des von Papst Franziskus 2014 teilweise begnadigten geistlichen Missbrauchstäters widersprachen der Darstellung des Papstes, wonach ihr Mandant nach 2014 rückfällig gworden war - Papst sei hier "schlecht informiert" Rom (kath.net/KAP) Die Strafverteidiger des von Papst Franziskus 2014 zunächst teilweise begnadigten geistlichen Missbrauchstäters widersprachen unterdessen am Freitag der Darstellung des Papstes, wonach ihr Mandant nach seiner kirchlichen Teilbegnadigung 2014 rückfällig geworden und dies der Grund für die erneute kirchliche Bestrafung gewesen sei. Der Lokalzeitung "Cremona Oggi" (Onlineausgabe) sagten die Anwälte Nerio Dioda und Corrado Limentani, der mittlerweile aus dem Priesterstand entlassene Mauro Inzoli habe damals keine neuen Straftaten begangen. Hier sei der Papst offenbar "schlecht informiert". Tatsächlich sei die zweite Laisierung erfolgt, nachdem der Vatikan 2016 die Akten des weltlichen Strafgerichtsprozesses zur Kenntnis genommen habe. Die Missbrauchsfälle selbst ereigneten sich demnach zwischen 2004 und 2008. Im Sommer 2016 hatte ein Strafgericht in Cremona Inzoli in erster Instanz wegen sexuellen Missbrauchs an Burschen im Alter von 12 bis 16 Jahren zur einer Strafe von vier Jahren, sieben Monaten und zehn Tagen verurteilt. In der Berufungsverhandlung verkürzte ein Gericht in Brescia die Strafe später um 50 Tage. Der Fall Inzoli erregte international Aufmerksamkeit, weil es neben der staatlichen auch eine widersprüchliche kirchliche Befassung mit dem Fall gab. 2012 wurde der Geistliche von der Römischen Glaubenskongregation zunächst zur Entlassung aus dem Priesterstand verurteilt. Papst Franziskus begnadigte ihn 2014 teilweise; es wurden ihm ein zurückgezogenes Leben in Buße und eine Psychotherapie auferlegt. Erst 2016, nachdem der Papst neue Fakten über den Fall zur Kenntnis genommen hatte, wurde Inzoli abermals aus dem Priesterstand entlassen - diesmal für immer. Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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