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Bischof gegen Todesstrafe für Charleston-Attentäter

15. Jänner 2017 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Ortsbischof Guglielmone: Selbst dem schlimmsten Sünder muss die Möglichkeit zur Umkehr offenstehen.


Washington (kath.net/ KAP)
Der katholische Bischof der US-Stadt Charleston, Robert Guglielmone, hat sich gegen das von einem US-Bundesgericht verhängte Todesurteil für den Attentäter Dylann Roof ausgesprochen. Die katholische Kirche sei eine strikte Gegnerin der Todesstrafe und erinnere alle Menschen daran, dass das Leben heilig sei, betonte er in einer am Donnerstag auf der Website der Diözese veröffentlichten Stellungnahme.

Das Recht auf Leben gehe vor allen anderen Rechten, da es selbst für den schlimmsten Sünder die Möglichkeit der Umkehr offenlasse, hob der Bischof hervor. Statt der Todesstrafe sollte der Charleston-Attentäter Mitgefühl und Barmherzigkeit erfahren; schließlich hätten auch mehrere Familien der Opfer des Anschlags vom Juni 2015 bekundet, dass sie dem Täter verziehen haben.

Bereits vor Guglielmone hatte die amerikanische Ordensfrau Helen Prejean das Todesurteil für Roof kritisiert. Weder könne die Hinrichtung die Opfer zurückbringen noch würde dadurch der Rassismus in der USA "ausradiert", schrieb die 77-jährige St.-Josefs-Schwester und Menschenrechtsaktivistin auf Twitter. Prejean ist eine prominente Todesstrafen-Gegnerin. Das von ihr verfassten Buch "Dead Man Walking" lieferte die Grundlage für den 1995 veröffentlichten gleichnamigen preisgekrönten Film.

Mit dem aktuellen Gerichtsentscheid wird laut Medienberichten zum ersten Mal in den USA ein Hassverbrechen mit der Todesstrafe geahndet. Am 17. Juni 2015 hatte Dylann Roof in der Emanuel African Methodist Episcopal Church in Charleston im Bundesstaat South Carolina während eines Gottesdienstes das Feuer eröffnet und neun Menschen getötet. Die Gemeinde wird von Schwarzen besucht. Roof hatte sich vor Gericht selbst als Rassist bezeichnet und sich ausdrücklich zu der Tat bekannt.

Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 T. Ehrhart 18. Jänner 2017 
 

5. Gebot!!!

Dieses Gebot gilt für alle. Für Privatpersonen und staatliche Organe. Da spielt Thomas v. Aquin, der KKK oder andere Meinungen keine Geige.
Durch die Befürwortung der Todesstrafe mißachtet man eindeutig Gottes Gebot!


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 Veritasvincit 17. Jänner 2017 

Ein neues Dogma,

das auf politischer Korrektheit beruht, scheint Bischof Guglielmone einführen zu wollen: Eine absolute Verurteilung der Todesstrafe. Er nimmt dabei in Kauf, dass die Kirche zugeben müsste, dass ihre frühere Haltung dazu irrig war. Die Verurteilung zur Todesstrafe führt dem Verbrecher die Schwere seines Vergehens vor Augen und führt ihn vielleicht dazu, in sich zu gehen und sich noch vor dem Vollzug des Urteils zu bekehren. Das Menschenrecht auf Leben ist nicht absolut, im Gegensatz zur Religionsfreiheit, die auch dem schwersten Verbrecher nicht abgesprochen werden darf.


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 Dixit Dominus 16. Jänner 2017 
 

Moment mal, Exzellenz.
Die Kirche ist keine Gegnerin der Todesstrafe. Der hl. Thomas von Aquin befürwortet sie (Naturrecht!) und selbst der KKK verurteilt sie nicht.
Die Todesstrafe ist eine Sühnestrafe. Sie muss nicht mal abschrecken. Es geht um Sühne und Gerechtigkeit, Begriffe, die vielen heute zuwider sind.
Der Mörder hat aber immer noch die Möglichkeit zur Umkehr, zur Beichte und diese darf ihm auch nicht genommen werden, aber sein Leben hat er verwirkt. Die Todesstrafe ist auch nicht mit der Abtreibung vergleichbar. Bei der Abtreibung werden Unschuldige getötet, bei der Todesstrafe Schuldige.


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