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Sozialethiker fordert Überprüfung der Regelung zur Abtreibung30. Mai 2014 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Sozialethiker Manfred Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg.
Regensburg (kath.net/KNA) Eine Überprüfung der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat der Osnabrücker Sozialethiker Manfred Spieker (Foto) angemahnt. Im Deutschen Bundestag gebe es jedoch niemanden, der dazu bereit sei, kritisierte Spieker am Donnerstag beim Katholikentag in Regensburg. Dabei sehe das Gesetz eine erneute Prüfung der vor rund 20 Jahren erfolgten Reform des Paragrafen 218 ausdrücklich vor, so Spieker. 
Seiner Ansicht nach lähmt der Streit um die Schwangerenkonfliktberatungsstellen vor rund 15 Jahren die katholische Kirche bis heute. Der «nicht ganz freiwillig erfolgte Ausstieg» sei ein Grund dafür, dass die Kirche in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern wenig Engagement für den Lebensschutz entfalte, unterstrich der Sozialethiker. In Ländern wie Frankreich, den USA und Polen gebe es viel mehr Aktivitäten. Spieker bezeichnete den Lebens- und Familienschutz als Pfeiler der Gesellschaft. Im Jahr 2000 waren die katholischen Bistümer in Deutschland auf Anweisung von Papst Johannes Paul II. aus dem staatlichen System der Schwangerenkonfliktberatung ausgestiegen. Seitdem beraten sie zwar weiter in ihren Einrichtungen, stellen aber keine Beratungsscheine mehr aus, die Voraussetzung für eine rechtswidrige, aber straffreie Abtreibung sind. (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Foto Prof. Spieker: © www.kath-theologie.uni-osnabrueck.de
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Lesermeinungen| | Romat 30. Mai 2014 | | | | Sand in die Augen gestreut @elmar69: völlig richtig. Der Gesetzgeber hat nicht einmal die rechtsdogmatische Vorgabe des BVerfG umgesetzt, die Abtreibung "illegal, aber straffrei" zu stellen. Stattdessen sieht das Gesetz eine Tatbestandsausnahme vor, mit der Folge, dass die Abtreibung in den ersten drei Monaten nach dem geltenden Recht nicht einmal rechtswidrig ist.
Selbst wenn, dann würde das aber nicht viel helfen, hat doch das BVerfG in seinem Urteil auch gesagt, dass die Abtreibung zwar "illegal" sei, aber in allen wesentlichen Hinsichten "als legal zu behandeln" (sonst könnte sie nicht durch die Kassen finanziert werden und es bestünde ein Nothilferecht gegen Abtreibungsärzte).
Das Ganze war also von vorneherein nichts als ein großangelegtes Lügen- und Täuschungsmanöver, das Gesetzgeber und BVerfG gemeinsam durchgezogen haben, um den Lebensschützern Sand in die Augen zu streuen!
Leider sind viele darauf reingefallen. |  3
| | | | | 30. Mai 2014 | | | | ... lähmt die Kirche bis heute. Ja, der Streit um die Schwangerschaftskonftliktberatung lähmt die Kirche und richtet großen Schaden an. Das hatten wir in der Kirchengeschichte schon öfter. In Byzanz hätte die Kathastrophe nicht stattfinden müssen, wenn - entsprechend dem Apell des Papstes - die Christenheit sich geeinigt hätte. In der NS-Zeit wäre vielleicht mehr und effektiverer Widerstand möglich geworden, wenn Bischöfe und Kirchenfunktionäre nicht so sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht gewesen wären. Und Wien 1683 konnte nur deshalb gerettet werden, weil ein Heiliger sich unerschrocken und unermüdlich aufarbeitete, um die einige Christen von ihrem Vorteilsstreben abzubringen. Heiliger Marco d Aviano bitte für uns auch jetzt und heute, damit einige merken, daß Menschenleben wichtiger sind als eine Profilierung. --- |  4
| | | | | elmar69 30. Mai 2014 | | | | Rechtswidrig Die Systematik des BVG hat nicht ganz Einzug in das StGB gefunden.
In den ersten 12 Wochen ist der Tatbestand nicht erfüllt, bei einer Gefahr für die Frau oder nach einem Sexualverbrechen ist die Abtreibung nicht rechtswidrig.
Lediglich in Woche 15-22 ist die Abtreibung zwar verboten aber (zumindestens für die Frau) straffrei.
Ein strafloses Verbot wäre schon ein Fortschritt für den Lebensschutz, da
1. Klargestellt wird, dass das nicht in Ordnung ist
2. Zivilrechtlich wohl ein deutliches Risiko bestünde, da u.a. Haftpflichtversicherungen vorsätzliche unerlaubte Handlungen ausschließen und Krankenversicherungen verbotenes wohl ehr nicht finanzieren müssen.
Die größte Sorge der Politiker nach dem BVG-Urteil damals war übrigens, wie die Finanzierung der Abtreibungen weiter sichergestellt werden kann.
Das Verbot des Schein-Ausstellens durch kirchliche Beratungsstellen hätte eigentlich den Weg freimachen müssen, für eine vollständige Konzentration auf den Lebensschutz. |  1
| | | | | Der Nürnberger 30. Mai 2014 | |  | Ja, was denn nun? Da wird Hr. Spieker zitiert, der die Mitglieder des Bundestages anmahnt, die vorgesehene Überprüfung endlich vorzunehmen, was ja sehr löblich ist.
Wieso begründet er das dann mit einem Vorwurf an die Kirche? Oder hat da die KNA was "durcheinandergebracht"? Der unfreiwillige Ausstieg, der keiner war. Es wird eben nur die Tötungslizenz nicht mehr ausgestellt. Im letzten Absatz dieses Artikels wird das dann konkretisiert.
Oder hat sich Hr. Spieker da etwas unglücklich ausgedrückt?
Sehr verworren, dieser Artikel. |  1
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