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Linksradikale: Brandanschläge auf Kirchen sind „segensreichen Taten“

12. Jänner 2014 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Die Freiburger Staatsanwaltschaft prüft ein strafrechtliches Vorgehen.


Freiburg (kath.net/ idea)
Mit unverhohlener Sympathie hat die linksradikale Gruppe „Autonome Antifa Freiburg“ über Brandanschläge auf Kirchen in Südbaden berichtet. Auf ihrer Internetseite heißt es: „In Eimeldingen (bei Lörrach) wurde beim Brand am 26. November die Orgel vollständig zerstört, ohne dass der zündelnde Schlingel erwischt worden wäre. In Ühlingen-Birkendorf (bei Waldshut) verursachte ein sympathischer Brandstifter einen Riesenschaden an der Orgel der katholischen Pfarrkirche St. Margareta.“


Diese von der Antifa als „segensreichen Taten“ bezeichneten Verbrechen seien „ganz im Geiste von Papst Johannes XXIII. verübt“ worden, der einst sagte: „Tradition heißt: Das Feuer hüten, nicht die Asche aufbewahren.“ Bei der Polizei seien mehrere Hinweise auf die Verherrlichung von Straftaten eingegangen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Freiburg auf Anfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mit.

Es werde geprüft, ob man gegen die Autoren strafrechtlich vorgehen könne. „Geschmacklose Veröffentlichung“, aber kein Straftatbestand Ähnliche Berichte hatte die „Antifa“ schon öfter verbreitet. Vor zwei Jahren war die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung gelangt, dass es sich um „eine geschmacklose Veröffentlichung“ handele, die jedoch „strafrechtlich nicht relevant ist“. Es gebe keine Aufforderung zu einer konkret bestimmbaren Straftat. Die Erwähnung von Institutionen wie „die Kirche“ oder Kirchenbauwerke reiche als Straftatbestand nicht aus.

Außerdem sei es nicht möglich, die unbekannten Verfasser der Veröffentlichung zu ermitteln. Nach polizeilichen Erkenntnissen werde die Seite der autonomen Antifa von einer isländischen Firma zur Verfügung gestellt. Eine Bitte um Rechtshilfe erschien der Staatsanwaltschaft aussichtslos. Dass auf der Internetseite der „Antifa“ ein Freiburger Info-Laden als Kontaktadresse angegeben werde, bedeute nicht, dass dieser für den Inhalt der Meldung verantwortlich sei, so die Staatsanwaltschaft.


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