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Limburger Kasperltheater: Ein CDU-Politiker droht dem Vatikan

20. Dezember 2013 in Deutschland, 57 Lesermeinungen
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CDU-Politiker Krempel droht in einem Brief an Nuntius Eterovic: Falls Bischof Tebartz nach Limburg zurückkehre, werde er „eine weitgreifende öffentliche Initiative ‚Contra Tebartz‘ ins Leben“ rufen. Krempel droht mit Anzeigen und Demonstrationen


Limburg (kath.net)
Ein CDU-Politiker und Rechtsanwalt im Bistum Limburg droht dem Vatikan. In einem Brief, der natürlich zufällig auch einer deutschen Zeitung zugespielt wurde, baut der ehemalige Landtagsabgeordnete Gerhard Krempel eine düstere Drohkulisse auf: „Fairerweise will ich jetzt schon darauf hinweisen, dass ich bei einer Rückkehr von diesem Bischof in sein Amt nach Limburg eine weitgreifende öffentliche Initiative ‚Contra Tebartz‘ ins Leben rufe, der sich garantiert viele Gläubige und Geistliche anschließen werden. Mit Aufrufen, Anzeigen, Veranstaltungen und Demonstrationen werden wir nicht ruhen, bis Bischof Tebartz von Limburg abberufen wird. Wir veranstalten einen Aufstand mit kirchlichem Ungehorsam gegen diese Amtsführung“. Der Brief wurde am 19.11.2013 an den apostolischen Nuntius in Berlin, Erzbischof Nikola Eterovic, übermittelt.

Das Schreiben trägt noch vor der persönlichen Anrede des Nuntius die fettgedruckte Information „Bitte dieses Schreiben an den Vorsitzenden der Bischofskongregation in Rom weiterleiten!!!“ [Anm.: die drei Ausrufezeichen gehören zum wörtlichen Zitat]. Der Brief wurde unter dem Briefkopf des „Vereins der Freunde und Förderer der Liebfrauenkirche Westerburg e.V.“, dessen Vorsitzender Krempel ist, verschickt. Krempel schrieb in seinem Brief, er selbst habe „keine persönliche Auseinandersetzung mit Bischof Tebartz“ gehabt, sondern er habe „wie alle anderen“ unter „einer selbstherrlichen Amtsführung (wie ein Fürstbischof) und seinen lügnerischen Erklärungen und Verschwendungen gelitten“. Tebartz-van Elst sei „in seiner Funktion als Bischof von Limburg völlig untragbar geworden“ und könne „von den Gläubigen auch bei bestem christlichen Willen nicht mehr hingenommen werden“.


„Wiederholte Äußerungen vorsätzlicher Unwahrheit, selbstherrliches Gebaren und undemokratischer autoritärer Führungsstil, ungetreue Verwaltung, Verschwendungssucht, luxuriöse Lebensgestaltung und täuschendes Verhalten zum amtlichen Umfeld, Ausschaltung seiner wohlwollenden Mitarbeiter in der Bistumsleitung, rechthaberisches Auftreten“ würden als „unauslöschbares Stigma“ an Tebartz-van Elst haften, behauptete Krempel in seinem Brief. „Jede Dienstmagd in einer kirchlichen Einrichtung würde durch fehlerhaftes Verhalten bei Vorliegen eines dieser Merkmale fristlos gekündigt und noch öffentlich abgekanzelt“, so Krempel weiter, ohne dabei zu erklären, wen genau er mit dem völlig unüblichen und möglicherweise diskriminierenden Begriff „Dienstmagd in einer kirchlichen Einrichtung“ meinte.

Wenn man „drei DVD´s: ‚Luther, Martin Luther und GEO: Die Reformation‘ sich ansieht, so meint man bei den Passagen, die sich mit seiner Kritik am System des Klerus befassen, Martin Luther habe Bischof Tebartz und sein Verhalten genau gekannt“, so die kirchenpolitische Analyse des Rechtsanwaltes, der seine Qualifikation zu seiner Kritik u.a. damit begründete, dass er ehrenamtlicher Vorsitzender eines Fördervereins zur Erhaltung einer vernachlässigten Wallfahrtskirche ist, dass er „der Kirche vieles zu verdanken“ habe, dass er „neben der Kirche großgeworden“ sei und dass sein „Vater und Großvater im Dienste der Kirche gestanden haben“, er obendrein „mit vielen Geistlichen“ zu tun hatte, „auch in einer Zeit meiner aktiven politischen Tätigkeit“. Krempel nahm im Brief für sich eine „besondere Anhänglichkeit an die Kirche“ in Anspruch.

Der „Flächenbrand in der Diözese Limburg ist nur zu löschen, wenn kurzfristig die anderweitige Verwendung von Bischof Tebartz geklärt“ werde. „Die weitere Verzögerung dieser Entscheidung führt nur dazu, dass in der Öffentlichkeit glühende Kohlen auf dem Haupte des Bischofs gesammelt werden“. Nach dieser „erlösenden Entscheidung des Vatikans“ wollten „wir ehrenamtlich tätigen Christen“ dann auch „im uneigennützigen Dienst den Scherbenhaufen wegräumen“, schrieb Krempel, der auch Strafanzeige gegen Tebartz-van Elst gestellt hat.

Wer ist eigentlich Gerhard Krempel?

Wer aber ist Gerhard Krempel? Die „Rhein-Zeitung“, die das Schreiben veröffentlichte, bezeichnete den 82-jährigen früheren Landtagsabgeordneten als „CDU-Granden“ und vergaß auch nicht, auf sein Bundesverdienstkreuz 1. Klasse und andere hochrangige Auszeichnungen hinzuweisen. Kritik an Krempel kam in der „Rhein-Zeitung“ allerdings nicht zur Sprache.

Interessantes über den Politiker findet sich aber in zwei „Spiegel“-Artikeln aus den Jahren 1980 und 1982. So hatte Krempel nach Angabe des „Spiegel“ wegen unberechtigten Führens des Doktortitels „auf Wahlplakaten und Hotel-Meldezetteln“ bereits 1000 Mark Geldstrafe zahlen müssen. Ende Mai 1982 hatte „die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Trier den Rechtsanwalt wegen versuchter Anstiftung zum Meineid zu 5400 Mark Geldstrafe verurteilt. Zugleich wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt, die sich, so Anwaltskollegen, auf rund 100 000 Mark summierten“, berichtete seinerzeit der „Spiegel“.

In dem Brief von Krempel an den Vatikan heißt es übrigens wörtlich: „Nach den Vorgängen um die eidesstattliche Versicherung müssen nun Eltern und Religionslehrer, welche Kinder anhalten, dass sie nach dem 8. Gebot nicht lügen dürfen, sich spontan von den Kindern entgegenhalten lassen: ‚Unser Bischof lügt doch auch!‘. Was sich bei den Menschen – ob groß oder klein – hier eingeprägt hat, ist mit 20.000,00 € allenfalls juristisch wegzuwischen, aber nicht in der bleibenden Vorstellungswelt der Gläubigen. Der Bischof sollte doch Vorbild sein und nicht öffentlich Ärgernis geben.“ Noch Fragen?

Links zu den beiden „Spiegel“-Artikeln aus den Jahren 1980 und 1982.


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