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| ![]() Gerichtsurteil: Christlicher Bäcker muss Homo-Hochzeitstorte backen20. Dezember 2013 in Familie, 17 Lesermeinungen In den USA ist ein Bäcker dazu verurteilt worden, die Hochzeitstorte für ein homosexuelles Paar zu machen. Obwohl es im Bundesstaat Colorado keine Homo-Ehe gibt, verstoße die Weigerung des Bäckers gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Denver (kath.net/LSN/jg) Der Fall hatte im Juli 2012 begonnen, als ein homosexuelles Paar bei Jack Phillips eine Hochzeitstorte bestellen wollte. Phillips weigerte sich und berief sich auf seine christliche Überzeugung. Er bot ihnen an, andere Produkte seiner Bäckerei zu liefern. Die beiden Männer verließen daraufhin Phillips Bäckerei und klagten ihn auf Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2008 auf Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität erweitert. In Colorado gibt es keine zivilrechtliche Homo-Ehe. Die Verfassung des Bundesstaates definiert die Ehe als Verbindung eines Mannes mit einer Frau. Die Trauung sollte im Bundesstaat Massachusetts stattfinden, die Hochzeitsfeier in Denver. Phillips und seine Anwälte argumentierten, dass er aus seiner religiösen Überzeugung heraus handle und daher selbst unter den Schutz des Anti-Diskriminierungsgesetzes falle. Deshalb sei eine Ausnahme gerechtfertigt. Phillips könne nicht verpflichtet werden, seinen Glauben zu missachten. Phillips gibt sich kämpferisch. Er sei sogar bereit, für seine Überzeugungen ins Gefängnis zu gehen, sagte er in einem Interview mit FOXNews. Er habe nicht vor, seinen Glauben aufzugeben, fuhr er fort. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuHomosexualität
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