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| ![]() Israelische Kultusgemeinden zeigen Beschneidungsgegner an3. Dezember 2012 in Österreich, 12 Lesermeinungen Gegenklage aufgrund von "Herabwürdigung religiöser Lehren", "Verhetzung" und "Verleumdung" - Präsident Deutsch: Angriffe gegen Beschneidung respektieren Andersdenkende nicht Wien (kath.net/KAP) Der Bundesverband der Israelischen Kultusgemeinden Österreichs (IKG) hat den Verein "Initiative gegen Kirchenprivilegien" angezeigt. Anlass dazu gab in der Vorwoche eine Anzeige der Initiative gegen den Wiener Gemeinderabbiner Schlomo Hofmeister und einen muslimischen Arzt aufgrund einer durchgeführten Beschneidung. Dieser Schritt habe den Tatbeständen "Herabwürdigung religiöser Lehren" sowie "Verhetzung" und "Verleumdung" entsprochen, so die Anklage bei der Staatsanwaltschaft Wien, für die eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht wurde. Wie IKG-Präsident Oskar Deutsch in einer Aussendung wörtlich betont, sehe die Israelitische Religionsgesellschaft die Gesetzeskonformität der traditionellen Beschneidung "juristisch eindeutig und insbesondere durch das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit und das Israelitengesetz abgesichert". Justizministerin Beatrix Karl habe diesen Umstand bereits vor Monaten bestätigt. Immer wieder werde die Beschneidungsdiskussion künstlich entfacht, stellt Deutsch weiter fest. Dabei fehle es jedoch, "wie auch in dem jüngst unternommenen Angriff", an Respekt vor Andersdenkenden. "Die Israelitische Religionsgesellschaft sieht sich daher veranlasst entsprechende juristische Schritte zu ergreifen", so der Präsident. Copyright 2012 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBeschneidung
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