Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  2. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  3. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  4. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  5. Konsistorium: Kardinäle benennen aktuelle Probleme, z.b. Meinung, das Leben habe keinen Sinn
  6. „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
  7. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  8. Papst ernennt Sr. Alessandra Smerilli zur Präfektin des Entwicklungsdikasteriums
  9. „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
  10. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  11. "Ohne Einheit mit dem Papst keine volle Gemeinschaft mit der Kirche"
  12. Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
  13. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  14. Vatikan hofft weiterhin auf Dialog mit der Piusbruderschaft
  15. Petrus und Paulus: Die Einheit der Kirche wächst aus der Verschiedenheit

Vatikan: Keine Geheimdokumente zur Vertuschung von Missbrauchsfällen

19. März 2010 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Vatikanischer Rechtsexperte: Keine kirchliche Dienstvorschrift zur Vertuschung von Missbrauchsfällen. Im Gegenteil: Ein «klares Prinzip», dass kirchliche Stellen Strafanzeige stellen müssten, wenn dies nach dem staatlichen Recht verlangt werde


Vatikanstadt (kath.net/KNA)
Ein vatikanischer Rechtsexperte hat zurückgewiesen, dass es kirchliche Dienstvorschriften zur Vertuschung von Missbrauchsfällen gebe. Im Gegenteil sei es ein «klares Prinzip», dass kirchliche Stellen Strafanzeige stellen müssten, wenn dies nach dem staatlichen Recht verlangt werde, sagte Charles J. Scicluna, Kirchenanwalt der Glaubenskongregation für schwere kirchenrechtliche Vergehen, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Donnerstag. Darüber hinaus bestehe eine allgemeine «moralische Pflicht», mit staatlichen Behörden zu kooperieren.

Scicluna wandte sich gegen die Behauptung, es existierten kirchliche Geheimdokumente zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Einzig die Anweisungen in «Crimen sollicitationis» von 1922 und 1962 über das Vorgehen bei kircheninternen Ermittlungen seien ursprünglich vertraulich gewesen. «Sie sind es nicht mehr, weil sie im Internet stehen», so der Rechtsexperte. Der Eindruck der Geheimhaltung sei durch eine nicht autorisierte «schlechte Übersetzung dieses Textes ins Englische» entstanden. Tatsächlich solle das Ermittlungsgeheimnis dem Schutz der beteiligten Personen dienen.


Die «moralische Pflicht» zur Zusammenarbeit mit staatlichen Ermittlern ergebe sich aus den allgemeinen Prinzipien des Kirchenrechts. Dieses fuße auf grundlegenden ethischen Pflichten, wie sie in der Moraltheologie formuliert seien, so der Jurist. Katholische Obere seien durch das Kirchenrecht verpflichtet, glaubwürdige Vorwürfe in Rom anzuzeigen. Dagegen gebe es nicht in allen staatlichen Rechtsordnungen eine rechtlich bindende Anzeigepflicht für Sozialarbeiter oder Mitarbeiter der Kirche, die auf irgendeine Weise von Missbrauchsfällen Kenntnis erhielten.

Zu der Klausel des «päpstlichen Geheimnisses» (secretum pontificium) in den kirchenrechtlichen Vorschriften zur Missbrauchsthematik sagte Scicluna, diese Verschwiegenheitspflicht müsse vom Beichtgeheimnis unterschieden werden. Das Beichtgeheimnis sei unter allen Umständen unverletzlich, auch wenn ein Priester etwa vor einem staatlichen Gericht als Zeuge befragt werde.

Bei dem «secretum pontificium» gehe es um einen weitestgehenden Persönlichkeitsschutz für Kläger und Beschuldigte im kirchlichen Verfahren. Dieses sei vom staatlichen Vorgehen unabhängig, folge eigenen Regelungen - etwa bei der Verjährung - und könne nur im kirchlichen Bereich Strafen verhängen. Staatliche Gerichte interessierten sich hingegen für diejenigen Sachverhalte, die ihren Jurisdiktionsbereich beträfen.

(C) 2010 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Vatikan

  1. Der Petersdom feiert das 400-jährige Weihejubiläum: „Die Pfarrkirche der Welt“
  2. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium
  3. Australischer Bischof wird als oberster Kirchenrechtsexperte in den Vatikan berufen
  4. Vatikan fordert umfassenden Zugang zu Recht für Frauen
  5. Immobilienprozess im Vatikan muss teils neu aufgerollt werden
  6. Nach Randalen und Pinkelattacken: Petersdom installiert Schutz für Hauptaltar
  7. US-Botschafter am Heiligen Stuhl, Burch: „Die moralische Autorität der Kirche ist unübertroffen“
  8. Norwegischer Bischof Varden: Der hl. Bernhard von Clairvaux „war und ist faszinierend“
  9. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  10. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - REISE AUSGEBUCHT
  2. Vatikan exkommuniziert sechs Bischöfe der Piusbruderschaft!
  3. Der Vatikan ordnet das Rückkehr-Prozedere für Menschen, die die Piusbruderschaft verlassen wollen
  4. Écône, zum Zweiten
  5. „Alten und neuen Ritus bestehen lassen. Latein verbieten? Das spielt Rebellen in die Hände“
  6. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  7. „Die Behauptung, Rom gehe hart gegen Rechte vor, nicht aber gegen Linke, ist schlichtweg falsch“
  8. Papst an Piusbrüder: 'Kehren Sie um!
  9. Bevorstehende „illegale Bischofsweihen für die Piusbruderschaft“ „ein schwerer schismatischer Akt“
  10. Haben Sie das Apostolische Mandat? – „Nein. Sie wussten, dass sie es nicht hatten“
  11. Deutsche Medien schweigen zum Bericht über Vergewaltigungsbanden in Großbritannien
  12. Mehr Klarheit mit jeder Absage aus Rom
  13. Ehemalige Äbtissin wehrt sich gerichtlich gegen Rauswurf
  14. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  15. Freimaurerei „mit einem vollständigen Bekenntnis zum katholischen Glauben unvereinbar“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz