Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

‚Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater’

22. Oktober 2024 in Prolife, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Schwere Vorwürfe gegen Kamala Harris. Bevelyn Beatty Williams muss wegen einer Kundgebung vor einem Abtreibungszentrum in New York für fast dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.


New York (kath.net/LifeNews/jg)
Die Lebensschützerin Bevelyn Beatty Williams (Foto) hat am 16. Oktober ihre Haftstrafe angetreten. Zuvor hatte sie ein Video gemeinsam mit ihrem Ehemann veröffentlicht, das auf die Auswirkungen der Haftstrafe auf die Familie hinweist.

„Danke an die Regierung Biden/Harris. Mein Mann wird heute zum alleinerziehenden Vater“, schreibt Williams. „Während ich wegen gesetzeswidriger Versammlung dreieinhalb Jahre ins Gefängnis muss. „Die ‚Pro’-Schwarze Präsidentschaftskandidatin und Vizepräsidentin zerstört eine schwarze Familie und es stört sie nicht“, fügt sie hinzu.

In ihrer letzten Stellungnahme auf X bleibt sie positiv. „Meine Familie und ich bleiben voller Hoffnung und Vertrauen in dieser herausfordernden Zeit auf Gott. Die Bibel kündigt an, dass es Verfolgungen geben wird, aber das Apostolat geht weiter, auch im Gefängnis. Als Christen haben wir die Aufgabe ein Licht zu sein, besonders an dunklen Orten“, schreibt sie wörtlich.


„Kein amerikanischer Bürger sollte so etwas in diesem Land durchmachen“, sagt Williams’ Ehemann. Ex-Präsident Barack Obama habe die „Unverfrorenheit“, schwarzen Männern zu sagen sie sollten Kamala Harris wählen während die Regierung, der Kamala Harris angehört, wegen einer gesetzeswidrigen Versammlung „mich von meiner Frau und meine Frau von ihrer Tochter trennt, die zwei Jahre alt ist.“

„Ich möchte, dass die Menschen in diesem Land wissen, Mütter, Väter, alleinerziehende Väter und Mütter, dass so etwas nicht toleriert werden kann“, fährt er fort. Sie sollten Kamala Harris nicht wählen, weil die Wahl von Harris derartige Folgen haben könne. Das sei nicht akzeptabel, ergänzt er. Die Menschen sollen wählen gehen, aber Trump wählen, empfiehlt er.

Bevelyn Beatty Williams wurde zu einer Haftstrafe von 41 Monaten verurteilt, weil sie im Juni 2020 vor einem Abtreibungszentrum in Manhattan gepredigt hat. Sie ist verheiratet und Mutter einer zweijährigen Tochter. Die Staatsanwaltschaft hat ihr vorgeworfen, den Zugang zu dem Abtreibungszentrum blockiert zu haben. Die Mitarbeiter des Zentrums hätten die Patientinnen durch den Personaleingang eintreten lassen. Williams habe daraufhin versucht den Personaleingang zu blockieren und habe andere dazu aufgefordert das Gleiche zu tun. (Siehe Link)

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit wurde sie zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Sie wollte das Urteil anfechten, aber die von Präsident Biden nominierte Bezirksrichterin lehnte den Rekurs ab.

Die Regierung Biden/Harris hat in den letzten Jahren immer wieder den FACE Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) als Grundlage für Anklagen genommen. Dieses Gesetz, das den Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen soll, sieht höhere Strafen für jede Person vor, die „durch Gewalt oder Androhung von Gewalt oder durch physische Behinderung vorsätzlich eine Person verletzt, einschüchtert oder stört oder versucht, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern oder zu stören, weil diese Person oder eine andere Person oder eine Gruppe von Personen reproduktive Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen oder erbringen will.“

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  4. US-Regierung beendet öffentliche Finanzierung für ‚Geschlechtsumwandlung‘ bei Kindern
  5. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'
  6. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  7. William Donohue: Bürgermeister Mamdani soll nicht an Gedenkveranstaltung zu 9/11 teilnehmen

Abtreibung

  1. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  2. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  3. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  4. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  5. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  6. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  7. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Der Bischof und der Denunziant
  4. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  5. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  8. Cardinal Confusione
  9. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  10. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  11. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  12. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  13. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  14. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  15. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz