Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Berlin ist seit Sonntag um eine 'evangelische' Kirche reicher
  2. „Den 25.11.2024 notieren als den Todestag des Altarraums – nach langem, qualvollem Leiden. RIP“
  3. Erhärtet sich der Eindruck, dass AfD nicht für Lebensschutz und Vater-Mutter-Kinder-Familie steht?
  4. Gedanken zu einer „Reform“ der Aufbahrung und Beisetzung der Päpste
  5. Was für ein Tohuwabohu um das Lebensrecht für kleine Kinder in Deutschland!
  6. Papst: Weltsynode-Schreiben ist Teil des ordentlichen Lehramts
  7. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  8. Katzenjammer bei Sr. Edith-Maria, weil das "Minimalziel" Diakoninnenweihe nicht erreicht wurde
  9. Die Sieben Sünden gegen den Heiligen Geist: Synodale Unterscheidungen
  10. Neue polyreligiöse Mehrzweckhalle eröffnet
  11. Klima und Migration statt Evangelium
  12. Donald Trump, der 'Katholiken'-Präsident!
  13. Johannes Hartl: „Schande“
  14. Die Überwindung der Bedrängnisse. Die Wechselfälle der Geschichte mit den Augen Gottes betrachten
  15. Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien

Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!

31. Juli 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


‚Ich wurde als Christin verfolgt, die für ihre Überzeugungen einsteht, wenn es um das Leben geht’, schreibt die Mutter eine zweijährigen Tochter.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
In den USA hat ein Gericht eine 33-jährige Lebensschützerin zu einer Haftstrafe von 41 Monaten verurteilt. Bevelyn Beatty Williams hat vor einem Abtreibungszentrum gepredigt.

Die Mutter einer zweijährigen Tochter wurde nach dem FACE-Act (Freedom of Access to Clinic Entrances) verurteilt, der den Zugang zu Abtreibungskliniken sicherstellen soll.

Der FACE-Act wurde 1994 beschlossen. Erst seit kurzer Zeit wird er gegen Lebensschützer angewendet, die Protestkundgebungen vor Abtreibungskliniken abhalten. Im Jahr 2022 hat das Justizministerium unter Merrick Garland 22 friedliche Demonstranten nach dem FACE-Act anklagen lassen.


„Ich wurde als Christin verfolgt, die für ihre Überzeugungen einsteht, wenn es um das Leben geht“, schreibt Williams in einer Stellungnahme auf der Internetseite, über die sie Spenden für ihre Prozesskosten sammelt.

Das Urteil sei nicht nur unangemessen für das Fehlverhalten, welches ihr vorgeworfen werde, fährt sie fort. Die Richterin habe im Gerichtssaal verkündet, dass sie ein Exempel statuieren wolle. Der Umstand, dass sie eine junge Mutter sei, die zu Hause bei ihrem Kind sei, habe für die Richterin keine Rolle gespielt.

Die Richterin habe ihr gesagt, sie sei jung und werde nicht durch die Strafe definiert, bevor sie die Entscheidung getroffen habe, sie für drei Jahre von ihrer Tochter zu trennen.

Williams hat nun 60 Tage Zeit um das Urteil anzufechten. „Ich brauche so viel Hilfe wie ich bekommen kann“, schreibt sie abschließend.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 bereschit 2. August 2024 
 

Barbarischer geht es kaum

Mir drängt sich die Geschichte vom armen Lazarus und dem reichen Mann auf. Die eine (Richterin) wird vergeblich versuchen ihre Zunge mit kostbarem Nass zu kühlen. Die Mütter und die Kinder der Leidtragenden werden in Abrahams Schoß mit ewiger Liebe getröstet werden. Für die Mörder und Mörderinnen wird es kein Erbarmen geben. Ewige Pein wird ihr Los sein!


0
 
 elmar69 31. Juli 2024 
 

@Herbstlicht

Es reicht, jemanden einzuschüchtern oder zu behindern, in dem Gesetz ist der Gewaltbegriff recht weit gefasst.

Allerdings passt das Strafmaß nicht zu den Schilderungen:

Hab den Gesetzestext gegoogelt, als Strafmaß ist vorgesehen:

Ersttäter: maximal 1 Jahr Haft und/oder Geldstrafe
Wiederholungstäter: maximal 3 Jahre Haft und/oder Geldstrafe

Bei ausschließlich gewaltloser körperlicher Behinderung reduziert sich das Strafmaß auf
Ersttäter: maximal 6 Monate Haft und/oder Geldstrafe bis 10000$
Wiederholungstäter: maximal 18 Monate Haft und/oder Geldstrafe bis 25000$

Höhere Strafen sind zulässig, wenn die Tat zu einer Körperverletzung oder zum Tod geführt hat.

Entweder ist letzteres der Fall oder das Urteil hat in der nächsten Instanz keinen Bestand.


1
 
 Herbstlicht 31. Juli 2024 
 

Trennung von der Mutter

Hat Bevelyn Beatty Williams jemand bedroht, beleidigt, hat sie irgendeine Gewalt angewendet?

Predigen und beten:
Ist das heutzutage bereits ein Grund, eine junge Mutter zu verurteilen und sie damit von ihrem Kind zu trennen?

Letzteres nenne ich Gewalt!
Und zwar indirekt dem Kind von Frau Williams gegenüber, welches sich nicht wehren kann.

Der richterlichen Absicht, "ein Exempel zu statuieren", nimmt man seelisches Leid von Mutter und Kind billigend in Kauf!
Wie armselig!


3
 
 SalvatoreMio 31. Juli 2024 
 

Amerika, das Land der großen Freiheit?

Barbarischen geht es kaum noch! Da kommt die hässliche Fratze der jetzigen Regierung deutlich zutage und die der neuen Moral, wie es scheint: Geburten einschränken. Fehlt nur noch, dass Abtreibungswillige ein Geldgeschenk erhalten.


5
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
  6. Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
  7. USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis

USA

  1. US-Abtreibungszahlen sinken nach Aufhebung des Abtreibungsurteils ‚Roe v. Wade‘
  2. US-Präsident Biden zeichnet frühere Vorsitzende von Planned Parenthood aus
  3. Anreize für Schulen in Texas, die Bibel in den Unterricht zu integrieren
  4. Gründer der ‚Catholics for Harris‘: US-Demokraten haben ein ‚wachsendes Problem mit Gott‘
  5. Trumps Pressesprecherin Karoline Leavitt: ‚Mein Glaube an Gott trägt mich‘
  6. Nach Wahlsieg von Trump: Konservative Frauen wollen mehr Kinder
  7. Medien-Fake-News - Abtreibungsverbot ist nicht schuld am Tod einer jungen schwangeren Frau in Texas







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. Berlin ist seit Sonntag um eine 'evangelische' Kirche reicher
  3. „Den 25.11.2024 notieren als den Todestag des Altarraums – nach langem, qualvollem Leiden. RIP“
  4. Die Sieben Sünden gegen den Heiligen Geist: Synodale Unterscheidungen
  5. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  6. Gedanken zu einer „Reform“ der Aufbahrung und Beisetzung der Päpste
  7. Erhärtet sich der Eindruck, dass AfD nicht für Lebensschutz und Vater-Mutter-Kinder-Familie steht?
  8. Donald Trump, der 'Katholiken'-Präsident!
  9. Der ermordete Gott und die leeren Kirchen, oder: Zeichen des verdunstenden Glaubens. Die Hoffnung
  10. Johannes Hartl: „Schande“
  11. Katzenjammer bei Sr. Edith-Maria, weil das "Minimalziel" Diakoninnenweihe nicht erreicht wurde
  12. Happy Thanksgiving - Die "immer wachsame Vorsehung" des allmächtigen Gottes
  13. Christlicher Prediger warnt vor neuem Taylor Swift-Album
  14. "Striets Freiheit und Gottes Herz"
  15. Papst: Weltsynode-Schreiben ist Teil des ordentlichen Lehramts

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz