Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  6. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  7. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  14. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  15. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn

Amtsgericht Köln spricht Corona-Kritiker frei: Er hatte Attacken auf Impfskeptiker dokumentiert

13. Juni 2024 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Anwältin Hamed: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit.“


Köln (kath.net) Das Amtsgericht Köln hat am Mittwoch einen Mann freigesprochen, der im Sommer 2022 auf Twitter Verbalattacken auf Impfskeptiker dokumentiert hatte. Jessica Hamed, die Anwältin des Mannes, der auf Twitter und MicLiberal postet, sagte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit. Das Gericht hat den Freispruch im wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit begründet und folgte im Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung.“

Gegenüber dem Gericht hatte Hamed darauf hingewiesen, dass ihr Mandant „ein glühender Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und sich „für sie uneingeschränkt“ einsetze. Sie erläuterte, dass ihr Mandant „mit seinem Tweet eine Debatte ausgelöst, die die Gesellschaft dringend gebraucht“ habe. Es sei nicht „nur legitim, sondern sogar ethisch geboten, derartige grenzüberschreitenden Äußerungen von Menschen, die eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung einnehmen (z. B. als Politikerin oder Arzt), scharf zu widersprechen“. Entsprechende „Äußerungen waren diskriminierend und bedrohten den sozialen Frieden“.


Die Rechtsanwältin hatte außerdem vor Gericht gefragt, ob es rechtens sein soll, „sich öffentlich mit den – auch von meinem Mandanten zitierten – Worten: ‚Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!‘ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck darf sagen: ‚Impfgegner sind Bekloppte‘, aber mein Mandant darf nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden?“ Dies grenze „an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren“, so die Anwältin.

Die „Berliner Zeitung“ hatte einige der durch „MicLiberal“ unter dem Hashtag #wirhabenmitgemacht gesammelten Zitate angeführt:
- „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Idiot.“
- „Ungeimpfte Patienten bitten wir, außerhalb der Praxis zu warten.“
- „Bei steigenden lnzidenzen führen wir bei ungeimpften Patienten vorerst keine Vorsorgeuntersuchungen durch“.
- „Impfgegner sind Bekloppte.“
- „Deine Party ist Omas Tod.“
- „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“

Frank Lübberding wies im Debattenmagazin „Cicero“ in einem Kommentar darauf hin, dass – auch nach Einschätzung von Strafrechtlern – umgekehrt bisher noch niemand auf die Idee gekommen sei, die Strafbarkeit der eigentlichen Zitate einer juristischen Prüfung zu unterziehen, obwohl sich dafür durchaus auch Anhaltspunkte fänden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Vatikan erinnert neue Missionsbischöfe: „Liturgie ist nicht unser eigenes Werk“
  4. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  5. YouTube-Kanal der Erzdiözese Łódź wurde ohne Wissen oder Zustimmung der Administratoren entfernt
  6. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  7. Die Würde des Menschen ist unverfügbar
  8. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  9. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  10. 'Schweigen angesichts des Bösen ist selbst Böses'
  11. „Die fünfsaitige Lyra der Pentarchie neu zum Klingen bringen“
  12. „Bin ich Konvertitin oder von Kindesbeinen an katholisch?“
  13. Auf Christus schauen!
  14. „Manchmal ist es schwer, den Zusammenhang zwischen meinem Kreuz und dem Kreuz Christi zu erkennen“
  15. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz