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| ![]() Amtsgericht Köln spricht Corona-Kritiker frei: Er hatte Attacken auf Impfskeptiker dokumentiert13. Juni 2024 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Anwältin Hamed: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit.“ Köln (kath.net) Das Amtsgericht Köln hat am Mittwoch einen Mann freigesprochen, der im Sommer 2022 auf Twitter Verbalattacken auf Impfskeptiker dokumentiert hatte. Jessica Hamed, die Anwältin des Mannes, der auf Twitter und MicLiberal postet, sagte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit. Das Gericht hat den Freispruch im wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit begründet und folgte im Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung.“ Gegenüber dem Gericht hatte Hamed darauf hingewiesen, dass ihr Mandant „ein glühender Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und sich „für sie uneingeschränkt“ einsetze. Sie erläuterte, dass ihr Mandant „mit seinem Tweet eine Debatte ausgelöst, die die Gesellschaft dringend gebraucht“ habe. Es sei nicht „nur legitim, sondern sogar ethisch geboten, derartige grenzüberschreitenden Äußerungen von Menschen, die eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung einnehmen (z. B. als Politikerin oder Arzt), scharf zu widersprechen“. Entsprechende „Äußerungen waren diskriminierend und bedrohten den sozialen Frieden“. Die Rechtsanwältin hatte außerdem vor Gericht gefragt, ob es rechtens sein soll, „sich öffentlich mit den – auch von meinem Mandanten zitierten – Worten: ‚Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!‘ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck darf sagen: ‚Impfgegner sind Bekloppte‘, aber mein Mandant darf nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden?“ Dies grenze „an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren“, so die Anwältin. Die „Berliner Zeitung“ hatte einige der durch „MicLiberal“ unter dem Hashtag #wirhabenmitgemacht gesammelten Zitate angeführt: Frank Lübberding wies im Debattenmagazin „Cicero“ in einem Kommentar darauf hin, dass – auch nach Einschätzung von Strafrechtlern – umgekehrt bisher noch niemand auf die Idee gekommen sei, die Strafbarkeit der eigentlichen Zitate einer juristischen Prüfung zu unterziehen, obwohl sich dafür durchaus auch Anhaltspunkte fänden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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