Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  3. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  6. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  7. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  10. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  11. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“
  12. Ablösung der wegen der 1803 erfolgten Konfiszierung von Kirchenvermögen zu zahlenden Staatsleistung
  13. „Ich hatte die Wahl, Jesus zu verleugnen, um freizukommen, aber ich sagte nein“
  14. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  15. Proaktiv für das Leben

Amtsgericht Köln spricht Corona-Kritiker frei: Er hatte Attacken auf Impfskeptiker dokumentiert

13. Juni 2024 in Deutschland, 8 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Anwältin Hamed: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit.“


Köln (kath.net) Das Amtsgericht Köln hat am Mittwoch einen Mann freigesprochen, der im Sommer 2022 auf Twitter Verbalattacken auf Impfskeptiker dokumentiert hatte. Jessica Hamed, die Anwältin des Mannes, der auf Twitter und MicLiberal postet, sagte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Heute ist nicht nur ein guter Tag für meinen Mandanten, sondern auch für die Meinungsfreiheit. Das Gericht hat den Freispruch im wesentlichen mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit begründet und folgte im Ergebnis unserer rechtlichen Würdigung.“

Gegenüber dem Gericht hatte Hamed darauf hingewiesen, dass ihr Mandant „ein glühender Verteidiger der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ und sich „für sie uneingeschränkt“ einsetze. Sie erläuterte, dass ihr Mandant „mit seinem Tweet eine Debatte ausgelöst, die die Gesellschaft dringend gebraucht“ habe. Es sei nicht „nur legitim, sondern sogar ethisch geboten, derartige grenzüberschreitenden Äußerungen von Menschen, die eine herausgehobene gesellschaftliche Stellung einnehmen (z. B. als Politikerin oder Arzt), scharf zu widersprechen“. Entsprechende „Äußerungen waren diskriminierend und bedrohten den sozialen Frieden“.


Die Rechtsanwältin hatte außerdem vor Gericht gefragt, ob es rechtens sein soll, „sich öffentlich mit den – auch von meinem Mandanten zitierten – Worten: ‚Wenn die hirntoten Risikopiloten durch die Aerosole zischen, wird es ganz viele noch erwischen!‘ (Udo Lindenberg) zu äußern, aber Kritik daran soll nicht erlaubt sein? Auch der Altbundespräsident Gauck darf sagen: ‚Impfgegner sind Bekloppte‘, aber mein Mandant darf nicht sagen, dass durch diese Äußerungen andere Menschen beleidigt, diffamiert und ausgegrenzt wurden?“ Dies grenze „an Täter-Opfer-Umkehr und würde den Gesetzeszweck ins Gegenteil verkehren“, so die Anwältin.

Die „Berliner Zeitung“ hatte einige der durch „MicLiberal“ unter dem Hashtag #wirhabenmitgemacht gesammelten Zitate angeführt:
- „Wer sich nicht impfen lässt, ist ein Idiot.“
- „Ungeimpfte Patienten bitten wir, außerhalb der Praxis zu warten.“
- „Bei steigenden lnzidenzen führen wir bei ungeimpften Patienten vorerst keine Vorsorgeuntersuchungen durch“.
- „Impfgegner sind Bekloppte.“
- „Deine Party ist Omas Tod.“
- „Lasst uns Impfverweigerer mit dem Blasrohr jagen, Waidmanns Heil!“

Frank Lübberding wies im Debattenmagazin „Cicero“ in einem Kommentar darauf hin, dass – auch nach Einschätzung von Strafrechtlern – umgekehrt bisher noch niemand auf die Idee gekommen sei, die Strafbarkeit der eigentlichen Zitate einer juristischen Prüfung zu unterziehen, obwohl sich dafür durchaus auch Anhaltspunkte fänden.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  5. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  8. ‚Gute Laune‘-Tanzeinlage bei Messe zu Allerheiligen
  9. Kardinal Fernandez, Präfekt des Glaubensdikasteriums: „Synodalität: Warum nein und warum ja?“
  10. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  11. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  12. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten
  13. Auf den Spuren von Nicäa – Das Erste Konzil der Christenheit in einer neuen Dokumentation
  14. Evangelische Pfarrerin segnet VIER Männer in sogenannter „Polyhochzeit“
  15. ‚Per aspera ad astra‘. Bildung, Heiligkeit und das ‚freundliche Licht’ John Henry Newmans

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz