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Tübinger Kirchenrechtler Anuth: „Der Ungehorsam der Bischöfe wiegt schwer, kann sanktioniert werden“

22. November 2023 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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„Schon mit dem Schreiben der drei Kardinäle vom 16.1.2023 ist kirchenrechtlich geklärt, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ wie der Synodale Ausschuss und auch nicht die Bischofskonferenz einen Synodalen Rat gründen kann.“


Tübingen-Vatikan (kath.net) „Da Bischöfe dem Papst noch einmal mehr als alle Gläubigen Gehorsam schulden und ihn bei ihrem Amtsantritt auch eigens geschworen haben, wiegt ihr Ungehorsam durchaus schwer und kann kirchenrechtlich sanktioniert werden.“ Das erläutert der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth im Interview mit dem Kölner „Domradio“. Ob der Papst tatsächlich Maßnahmen ergreifen werde, entscheide er selbst. Es sei vermutlich nicht leicht, „gegen eine ganze Gruppe von Diözesanbischöfen vorzugehen“.

„Schon mit dem Schreiben der drei Kardinäle vom 16. Januar 2023 ist kirchenrechtlich geklärt, dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ wie der Synodale Ausschuss und auch nicht die Bischofskonferenz einen Synodalen Rat gründen kann“, stellt Anuth eigens fest. Dieses Schreiben sei vom Papst „spezifisch approbiert“ worden, er habe es „sich also in seiner amtlichen Autorität zu eigen gemacht“, deshalb sei „diese Auskunft keine Meinungsäußerung der drei unterzeichnenden Kardinalpräfekten, sondern eine Entscheidung des Papstes selbst“. Daran erinnere der Papst im nun bekannt gewordenen Brief an die vier katholischen Frauen, „in der Sache Neues enthält der Brief aber nicht“.


Anuth führt mit Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre aus, dass dies aber „DBK und ZdK“ nicht davon abgehalten habe, „den Synodalen Weg zu beginnen. Die danach mehrfach geäußerte Kritik des Papstes an diesem Synodalen Weg haben sie uminterpretierend weitestgehend ignoriert“. Der am 21.11. bekannt gewordene Brief signalisiere zwar „deutlich: Der Papst hat seine Auffassung nicht geändert. Ob sich beteiligte Bischöfe dadurch abhalten lassen, die Gründung eines Synodalen Rates weiter voranzutreiben, bleibt abzuwarten.“

Falls diese Bischöfe den Synodalen Rat weiter verfolgen, würden sie sich nach Einschätzung des Kirchenrechtlers in offenen Ungehorsam zum Papst begeben.

Papst Franziskus stünden Sanktionen wie bsp. die Absetzung solcher Bischöfe offen, oder er könne ihnen einen Koadjutor an die Seite stellen. Beides sei allerdings eher nicht zu erwarten.

Anuth schildert abschließend, dass er einerseits bezweifle, dass der Papst „es zum jetzigen Zeitpunkt für opportun hält, einen einzelnen von ihnen exemplarisch zu maßregeln um die anderen auf Linie zu bringen.“ Andererseits könne er sich aber auch nicht „vorstellen, dass der Papst einfach zuschaut, wenn Bischöfe verbal seine Autorität unterstreichen, ihn aber in ihrem Handeln einen guten Mann sein lassen. Möglicherweise werden die anstehenden Bischofsernennungen erkennen lassen, in welche Richtung sich die DBK entwickeln soll.“

Das Interview in voller Länge beim „Domradio“: siehe Link.


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