Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der Bischof von Trier ODER wie tief kann man als katholischer Bischof in Deutschland noch sinken?
  2. Graz-Seckau: Erneut liturgisch ‚grenzwertige’ Wandlungsworte bei Erstkommunionmesse in Hartberg
  3. Deutschland: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
  4. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  5. Erzdiözese Wien: Lediglich 7,5 Prozent der Kirchenmitglieder besuchen die Hl. Messe
  6. Etikettenschwindel in der Mutterhauskirche der Waldbreitbacher Franziskanerinnen
  7. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  8. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  9. Erzbischof Lackner zu Austrofaschismus: Kirchliches Versagen einbekennen
  10. 'Klima-Jesuit' Jörg Alt mit wirren Aussagen: 'Jesus hätte sich auf die Straße geklebt'
  11. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  12. ,Selbstaufgabe am Rande des Fatalismus‘
  13. Papst empfiehlt Brettspiele statt Zeit am Handy zu vertrödeln
  14. Deutsche Regierung hat kein Konzept gegen steigende Abtreibungszahlen
  15. Polit-Kommentatorin Candace Owens ist katholisch geworden

US-Bischofskonferenz kritisiert Antidiskriminierungsregelung der Regierung Biden

9. September 2023 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Von den neuen Regelungen wären karitative Einrichtungen katholischer Trägerinstitutionen betroffen. Die vom Ministerium vorgelegte Regelung habe eine anthropologische Grundlage, ‚die einfach nicht wahr’ sei.


Washington D.C. (kath.net/CNA/jg)
Die katholischen Bischöfe der USA haben bei einer vom Gesundheits- und Sozialministerium (Department of Health and Human Services, abgek. HHS) vorgelegten Regelung zur Bekämpfung angeblicher Diskriminierung von LGBT-Personen beim Empfang von Sozialleistungen Konflikte mit der katholischen Lehre festgestellt.

Das HHS hat im Sommer eine Regelung zur Begutachtung vorgelegt, welche Bürgerrechte und Gleichberechtigung für Menschen in Programmen sicherstellen soll, die vom HHS finanziert werden. Die neuen Maßnahmen sollen „LBGTQI+“-Personen vor Diskriminierung in wichtigen Gesundheits- und Sozialprogrammen schützen, indem Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in bestimmten Gesetzen geklärt werden.


In einem offenen Brief hat die Rechtsabteilung der katholischen Bischofskonferenz der USA zu dem Regelwerk Stellung genommen. Die US-Bischöfe stellen fest, dass die vorgeschlagene Regelung die Nichtdiskriminierung in einer Weise neu interpretieren würde, welche der katholischen Lehre widerspricht.

Karitative Einrichtungen der katholischen Kirche würden Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt nach Geschlechtern getrennt anbieten. Die vorgeschlagene Regelung würde aber verlangen, dass biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, in Frauenhäusern untergebracht werden müssten. Dies würde der katholischen Lehre widersprechen, die an einem unveränderlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen festhält.

Jede Einrichtung, die getrennte Toiletten und Umkleideräume für Männer und Frauen vorsehe, müsse Männer in Einrichtungen für Frauen und umgekehrt akzeptieren. Weiters müsste jede Institution eine Person mit Pronomen ansprechen, die nicht mit deren biologischem Geschlecht übereinstimmen. Auch das widerspreche der katholischen Lehre, heißt es in dem Brief.

Die katholische Kirche halte an der Ordnung der natürlichen Welt fest, die von ihrem Schöpfer in sie gelegt worden sei. Dazu zähle auch der menschliche Körper, bei dem es Unterschiede zwischen Mann und Frau gebe. Die vom HHS vorgeschlagene Regelung habe eine anthropologische Grundlage, „die einfach nicht wahr ist“, heißt es in dem Brief wörtlich.

Die Regelung lege verfassungswidrige Bedingungen für die Teilnahme an Regierungsprogrammen fest, welche das Fortbestehen der karitativen Einrichtungen der katholischen Kirche in Frage stellen.

Der Vorschlag des HHS enthalte zwar Ausnahmen aus religiösen Gründen. Diese seien jedoch ungeeignet, um einen wirksamen Schutz der Religionsfreiheit zu garantieren.

Die Rechtsabteilung der US-Bischofskonferenz forderte das Ministerium abschließend zu einer Neuinterpretation der Diskriminierung und zu einer Verbesserung der Ausnahmebestimmungen aus religiösen Gründen auf. Erst dann seien karitative Einrichtungen religiöser Trägerinstitutionen in ihren gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten wirksam geschützt.

Die Begutachtungsfrist für die Regelung läuft noch bis 11. September.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 golden 11. September 2023 
 

Verwirrung und widersprüchliche Beschlüsse

kennzeichnen den G 20-Gipfel in meinen Augen.
Z.B. wurden der Ru- ukraine-Krieg nicht beim Namen genannt. Jesu Wahrheit befreit aber,auch das Denken der Gläubigen.(Johannes 8,32)


0
 
 golden 10. September 2023 
 

Nehmen wir als Christen Gottes Wahrheit ganz ernst !

So geht es auf Dauer der gottabgewandten Welt:
(2.Thessalonicher 2,11+12)
"Darum sendet Gott ihnen kräftige Irrtümer, so dass sie der Lüge glauben, damit gerichtet werden alle,die der Wahrheit nicht glaubten, sondern Lust hatten an der Ungerechtigkeit."


0
 
 Fischlein 10. September 2023 
 

Nur zur Erinnerung:

Für Papst Franziskus ist Biden ein guter Katholik.
Beten wir für die beiden.


1
 
 Taube3 9. September 2023 
 

Ohne Glaube sind Gut und Böse nicht mehr unterscheidbar. Biden ist eher ein Pflegefall als ein Präsident.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Graz-Seckau: Erneut liturgisch ‚grenzwertige’ Wandlungsworte bei Erstkommunionmesse in Hartberg
  2. Der Bischof von Trier ODER wie tief kann man als katholischer Bischof in Deutschland noch sinken?
  3. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  4. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  5. Deutschland: Schüler konvertieren aus Angst zum Islam
  6. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung
  7. Bischof Strickland warnt vor ‚Crescendo der Apostasie’ in der Kirche
  8. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  9. Kardinal Parolin: Es wird keine Kehrtwende in der Kirche geben
  10. Etikettenschwindel in der Mutterhauskirche der Waldbreitbacher Franziskanerinnen
  11. Links schwenkt, Marsch!
  12. Polit-Kommentatorin Candace Owens ist katholisch geworden
  13. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  14. Österreichische Bischöfe: Du sollst kein GOLD kaufen, Cannabis ist aber ok!
  15. Salesianer-Oberer kündigt bei seiner Bischofsweihe Rücktritt an

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz