US-Bischofskonferenz kritisiert Antidiskriminierungsregelung der Regierung Biden

9. September 2023 in Aktuelles


Von den neuen Regelungen wären karitative Einrichtungen katholischer Trägerinstitutionen betroffen. Die vom Ministerium vorgelegte Regelung habe eine anthropologische Grundlage, ‚die einfach nicht wahr’ sei.


Washington D.C. (kath.net/CNA/jg)
Die katholischen Bischöfe der USA haben bei einer vom Gesundheits- und Sozialministerium (Department of Health and Human Services, abgek. HHS) vorgelegten Regelung zur Bekämpfung angeblicher Diskriminierung von LGBT-Personen beim Empfang von Sozialleistungen Konflikte mit der katholischen Lehre festgestellt.

Das HHS hat im Sommer eine Regelung zur Begutachtung vorgelegt, welche Bürgerrechte und Gleichberechtigung für Menschen in Programmen sicherstellen soll, die vom HHS finanziert werden. Die neuen Maßnahmen sollen „LBGTQI+“-Personen vor Diskriminierung in wichtigen Gesundheits- und Sozialprogrammen schützen, indem Diskriminierung auf Grundlage der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in bestimmten Gesetzen geklärt werden.

In einem offenen Brief hat die Rechtsabteilung der katholischen Bischofskonferenz der USA zu dem Regelwerk Stellung genommen. Die US-Bischöfe stellen fest, dass die vorgeschlagene Regelung die Nichtdiskriminierung in einer Weise neu interpretieren würde, welche der katholischen Lehre widerspricht.

Karitative Einrichtungen der katholischen Kirche würden Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt nach Geschlechtern getrennt anbieten. Die vorgeschlagene Regelung würde aber verlangen, dass biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, in Frauenhäusern untergebracht werden müssten. Dies würde der katholischen Lehre widersprechen, die an einem unveränderlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen festhält.

Jede Einrichtung, die getrennte Toiletten und Umkleideräume für Männer und Frauen vorsehe, müsse Männer in Einrichtungen für Frauen und umgekehrt akzeptieren. Weiters müsste jede Institution eine Person mit Pronomen ansprechen, die nicht mit deren biologischem Geschlecht übereinstimmen. Auch das widerspreche der katholischen Lehre, heißt es in dem Brief.

Die katholische Kirche halte an der Ordnung der natürlichen Welt fest, die von ihrem Schöpfer in sie gelegt worden sei. Dazu zähle auch der menschliche Körper, bei dem es Unterschiede zwischen Mann und Frau gebe. Die vom HHS vorgeschlagene Regelung habe eine anthropologische Grundlage, „die einfach nicht wahr ist“, heißt es in dem Brief wörtlich.

Die Regelung lege verfassungswidrige Bedingungen für die Teilnahme an Regierungsprogrammen fest, welche das Fortbestehen der karitativen Einrichtungen der katholischen Kirche in Frage stellen.

Der Vorschlag des HHS enthalte zwar Ausnahmen aus religiösen Gründen. Diese seien jedoch ungeeignet, um einen wirksamen Schutz der Religionsfreiheit zu garantieren.

Die Rechtsabteilung der US-Bischofskonferenz forderte das Ministerium abschließend zu einer Neuinterpretation der Diskriminierung und zu einer Verbesserung der Ausnahmebestimmungen aus religiösen Gründen auf. Erst dann seien karitative Einrichtungen religiöser Trägerinstitutionen in ihren gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechten wirksam geschützt.

Die Begutachtungsfrist für die Regelung läuft noch bis 11. September.

 


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