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Papst erlässt neues Grundgesetz für den Vatikanstaat

17. Mai 2023 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Verfassung schreibt klare Rollentrennung von Kurie und Governatorat fest, Papst weiterhin alleiniger Inhaber der gesetzgebenden, rechtsprechenden und ausführenden Gewalt - Päpstlicher Kommission können künftig auch Laien angehören


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat ein neues Grundgesetz für den Vatikanstaat beschlossen. Die am Samstag veröffentlichte Verfassung des kleinsten Staats der Welt definiert in 24 Artikeln dessen wichtigste Institutionen und Regeln. Zuletzt war das "Legge Fondamentale" des Vatikanstaates im Jahr 2000 neu gefasst worden. Die erste und ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1929.

Erstmals klärt das neue Grundgesetz verbindlich die dienende Rolle des kleinen Territorialstaates Vatikan für das internationale Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl. Die Rollen des Heiligen Stuhls (mit der vatikanischen Kurie als Organ) und des Vatikanstaats (mit dem "Governatorat" als Staatsregierung) werden klar getrennt und so festgeschrieben, wie sie bereits seit Jahrzehnten gehandhabt worden sind.


Der Papst bleibt alleiniger Inhaber der gesetzgebenden, der rechtsprechenden und der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat. Er delegiert seine Vollmacht an mehrere Institutionen. Eine wesentliche Neuerung ist die Zusammensetzung der leitenden "Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat". Sie bestand bisher ausschließlich aus Kardinälen, künftig können ihr auch Laien angehören. Ihre Mitglieder ernennt der Papst für die Dauer von fünf Jahren. Die Kommission legt die Gesetze des Staates aus, ihr Präsident ist zugleich eine Art Regierungschef und leitet das sogenannte Governatorat. Die Richter im Vatikanstaat sind wie bisher an dessen Gesetze gebunden; das Recht des Papstes zur Begnadigung Verurteilter bleibt erhalten.

Neu ist hingegen, dass der Staatshaushalt ausgeglichen sein und transparent erstellt werden muss. Ein vom Papst erstmals geschaffenes dreiköpfiges Kontrollgremium überprüft ihn. Das neue Grundgesetz für den Vatikanstaat tritt nach dem Willen des Papstes am 7. Juni in Kraft.

Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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