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Papst engt Zuständigkeit der Bischöfe für Alte Messe weiter ein

21. Februar 2023 in Aktuelles, 117 Lesermeinungen
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Franziskus bekräftigt: Gottesdienste in "außerordentlicher Form" des römischen Messritus, die in Pfarrkirchen gefeiert werden, brauchen Erlaubnis aus Rom - Bestehende Ausnahmegenehmigungen müssen zur Prüfung vorgelegt werden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Zuständigkeit von Ortsbischöfen für die Ausnahmegenehmigung von Gottesdiensten in der "außerordentlichen Form" des römischen Messritus weiter eingeengt. In einem am Dienstag veröffentlichten Dekret heißt es, Ausnahmegenehmigungen für solche Messfeiern in Pfarrkirchen oder für die Errichtung von entsprechenden Personalpfarren könne nur der Papst erteilen. Gleiches gelte für die Sondererlaubnis für einzelne Priester, sofern sie nach dem 16. Juli 2021 geweiht wurden. Genehmigungen für die Alte Messe außerhalb von Pfarrkirchen sind von der neuen Ausführungsbestimmung jedoch offenbar nicht betroffen. Zuständig für die Durchführung und Überwachung ist laut dem Dekret die vatikanische Liturgie- und Sakramenten-Behörde.

Bischöfe, die für die genannten Fälle bereits Ausnahmegenehmigungen zur Feier des alten Ritus in lateinischer Sprache und mit dem Rücken zum Kirchenvolk erteilt haben, müssen diese der Behörde zur Prüfung vorlegen. Das Dekret wurde als "Rescriptum ex audientia" (deutsch: Audienz-Protokoll) vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Es tritt mit der Veröffentlichung in der Vatikanzeitung "L'Osservatore Romano" in Kraft. In dem im Juli 2021 veröffentlichten Schreiben "Traditionis custodes" hatte Franziskus Papst die in der Liturgiereform nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil etablierte "ordentliche Form" der Messe als "einzige Ausdrucksweise" des Römischen Messritus festgelegt. Diözesanbischöfe aber wurde die Erlaubnis eingeräumt, Orte zu bestimmen, wo unter gewissen Umständen die Feier der Alten Messe ausnahmsweise gestattet ist, "jedoch nicht in den Pfarrkirchen, und ohne neue Personalpfarreien zu errichten", wie ausdrücklich betont wurde.


Der im Vatikan für Gottesdienstfragen zuständige Kurienkardinal Arthur Roche hielt später in einer erläuternden Note zu "Traditionis custodes" fest, mit der Regelung solle zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich um ein "beschränktes Zugeständnis" für bestimmte Gruppen handle, das nicht zum Alltag des Pfarrgemeinde-Lebens gehöre. Ausnahmen von dieser Regel könne es nur geben, wenn es den Betroffenen unmöglich sei, eine andere Kirche oder Kapelle zu benutzen. Darüber entscheide gegebenenfalls die Gottesdienstkongregation "mit äußerster Sorgfalt". Mit dem nunmehrigen Dekret zur Umsetzung von "Traditionis custodes" bekräftigt der Papst die von Roche nach Anfragen zur ordnungsgemäßen Umsetzung der neuen Regeln in Form einer "Responsa ad dubia" (Antworten auf Zweifel) veröffentlichten Erläuterungen.

Mit den aktuellen Ausführungsbestimmungen kann der Vatikan auch viele örtliche Sondergenehmigungen wieder kassieren. In Nordamerika, aber auch in einigen Ländern Europas, haben manche Gemeinden, in denen die Messe nach altem Ritus gefeiert wird, in den vergangenen Jahren beachtlichen Zulauf verzeichnet. Papst Benedikt XVI. (2005 - 2013) hatte die Feier der alten Messe im Jahr 2007 weltweit wieder ohne besondere Auflagen ermöglicht. Bei der Umfrage zur Vorbereitung der im Oktober in Rom tagenden Weltsynode hatten Gläubige in mehreren Ländern angegeben, dass sie sich durch ein Verbot der alten Messe ausgegrenzt fühlen würden.

 

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