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Betroffenenbeirat erstattet bei Erzbischof Heße Anzeige gegen Bischof Bode

13. Dezember 2022 in Deutschland, 20 Lesermeinungen
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„Bischof Bode hat entgegen klaren päpstlichen Vorgaben gehandelt und bspw. sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch in diesem Jahr als ‚Beziehung‘ deklariert“, außerdem habe er z.B. eine „Anzeige nach Rom verzögert“


Hamburg (kath.net/pm) Wir als unabhängiger Betroffenenrat der Metropolie stehen an der Seite der Betroffenen von sexualisierter Gewalt durch Angehörige der katholischen Kirche und sehen es als unsere Pflicht und Aufgabe, auf die fortwährenden Missstände im Umgang mit den Verbrechen und Taten hinzuweisen und Verantwortliche deutlich zu benennen.

Deshalb haben wir am Donnerstag, den 8. Dezember 2022, eine Anzeige gemäß Art. 1ff. des Apostolischen Schreibens „Vos estis lux mundi“ gegen Bischof Dr. Bode an den Metropoliten Erzbischof Dr. Heße gesandt und ihn gemäß Art. 8, § 1 aufgefordert, Handlungsschritte einzuleiten. Bischof Bode hat entgegen klaren päpstlichen Vorgaben gehandelt und bspw. sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch in diesem Jahr als „Beziehung“ deklariert.


In der Gesamtschau sehen wir ein klares kirchenrechtliches Fehlverhalten von Bischof Bode, der zum einen die Schilderungen der Betroffenen zum Sachverhalt gänzlich falsch eingeschätzt hat, und zum anderen die Anzeige nach Rom verzögerte, begleitet von der unterlassenen kanonischen Voruntersuchung nach c. 1717, die sofort hätte eingeleitet werden müssen, als sich die junge Frau erstmalig gemeldet hat.

Wir haben Erzbischof Heße aufgefordert, unsere Anzeige umgehend an die Römischen Dikasterien weiterzuleiten und uns über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten.

Wir erkennen die Fortschritte im Bistum Osnabrück, die mit dem Installieren des diözesanen Schutzkonzeptes gegangen wurden, als richtige und wichtige Schritte an, nehmen im Handeln von Bischof Bode jedoch immer noch eine mehr täter- als opferorientierte Haltung wahr.

Deshalb haben wir Bischof Bode aufgefordert, moralische Verantwortung für das auch durch ihn verursachte Leid zu übernehmen – fernab rein strafrechtlicher Maßstäbe. Das Strafrecht kann nicht Maßstab eines Bischofs sein und „Vos estis lux mundi“ spricht hier eine kirchenrechtlich deutliche Sprache. Der Aufruf, Licht der Welt zu sein, geht zuallererst an die Bischöfe!

Uns fällt es sehr schwer, Bischof Bode als ein Gegenüber zu sehen, das sich für ehrliche und konsequente Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche einsetzt.

Welche persönlichen Konsequenzen Bischof Bode zieht, muss er selbst entscheiden. Seine auf der Pressekonferenz zum Gutachten geäußerte Position, dass ein Rücktritt den positiven Prozess in seinem Bistum verzögern würde und wesentliche Weichen nicht gestellt werden könnten, teilen wir nicht.

Das diözesane Schutzkonzept ist auf dem Weg, wichtige Weichen wurden gestellt!

Wenn ein so wichtiges Konzept durch eine Vakanzzeit in Gefahr geraten kann, da alles an der Person eines Bischofs hängt, trägt es nicht und bedarf einer dringenden Überarbeitung!

Archivfoto Bischof Bode (c) Bistum Osnabrück


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