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„Kirchliche Mitarbeiter müssen jetzt wahrscheinlich so tun, als wüssten und hörten sie nichts“

29. November 2022 in Kommentar, 25 Lesermeinungen
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„Mein Vorschlag für die Bischöfe: Wenn Ihr schon das neue deutsche kirchliche Arbeitsrecht so umsetzen müsst, dann…“ Gastkommentar von Filius ecclesiae


Linz (kath.net) Egal, welche Arbeitnehmer nun mehr oder weniger vom neuen kirchlichen Arbeitsrecht profitieren sollten, indem ihnen nicht gekündigt werden kann, obwohl sie in einer sexuellen Beziehung jenseits der Ehe leben: Die Kirche in Deutschland setzt gerade rechtlich ein öffentliches Zeichen, dass sie das, was Menschen in ihren Beziehungen leben, als Privatleben einstuft. Sind Beziehungen unter Menschen tatsächlich so privat, dass niemand etwas davon mitbekommt? Gerade Beziehungen sind mehr als genug Thema vieler Gespräche und Plaudereien. Was, wenn beispielsweise ein Hausmeister in einer unzüchtigen Beziehung lebt und die Leute drüber reden: Wird man dann als Pfarrer, wenn man das mitbekommt, auch auf Anfrage hin, sagen müssen: „Das ist seine Privatsache“? Nach der Erneuerung des Arbeitsrechts wird kein Pfarrer, der von entsprechenden Mitarbeitern weiß, dass diese zum Beispiel unverheiratet oder gleichgeschlechtlich zusammen leben, sich getrauen dürfen, ein entsprechendes Fehlverhalten, wenn auch nur im allgemeinen Sinne, kritisch zu hinterfragen. Ist ja jetzt offiziell „Privatleben“. Kirchliche Mitarbeiter müssen jetzt wahrscheinlich so tun, als wüssten und hörten sie nichts, wenn sie etwas von „privater“ Sünde erfahren. Durch dieses neue Arbeitsrecht wird die oft gehörte antikirchliche Phrase „die Kirche hat im Schlafzimmer nichts verloren“ leider bestätigt. Konsequenz des neuen Arbeitsrechts wird sein, dass noch weniger als bisher über die katholische Sexuallehre gesprochen wird, wenn, dann in einer verbogenen, „zeitgemäßen“ Weise.


Wie kommt das in noch einigermaßen katholisch geprägten Kreisen an? Etwa so, dass das, was die Kirche früher als Sünde bezeichnet hat, keine mehr ist? „Die Kirche sagt ja auch nichts mehr dagegen“, „heute ist die Kirche offener als früher“, so könnten platte Ausdrucksweisen dann lauten. Was das für die Menschen bedeutet, die sich unter Umständen in ihrem sündhaften Tun bestätigt sehen, wurde noch gar nicht angesprochen. Es ist ein Akt der Liebe, Menschen einerseits ganz anzunehmen, und andrerseits sie nicht im Irrtum verbleiben zu lassen, weil es um ihr ewiges Heil geht! Und das Heil der Seelen ist der Kirche oberstes Gesetz!

Man kann verstehen, dass die Bischöfe unter Druck stehen, Personal für zahlreiche Einrichtungen zu finden. Es ist auch völlig klar, dass bestimmte nicht in der Öffentlichkeit stehende Berufe nicht von Heiligen ausgeübt werden müssen. Und man kann auch nachvollziehen, dass die allgemeine Rechtslage zu diesem neuen Arbeitsrecht zu zwingen scheint. Es geht aber um die öffentliche Botschaft, was Kirche in ihrer Treue zum Evangelium als gut oder sündhaft einstuft. Und dieser Botschaft mangelt es durch das neue Arbeitsrecht in Bezug auf das Privatleben an Eindeutigkeit und Klarheit.

Mein Vorschlag für die Bischöfe: Wenn Ihr schon das neue kirchliche Arbeitsrecht so umsetzen müsst, dann verkündet wieder mit neuem Schwung und Elan die katholische Sexuallehre, die den Menschen wirklich ernst nimmt und ihm einen Weg in ein Leben in Fülle aufschließen hilft!


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