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„Kirchliche Mitarbeiter müssen jetzt wahrscheinlich so tun, als wüssten und hörten sie nichts“

29. November 2022 in Kommentar, 25 Lesermeinungen
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„Mein Vorschlag für die Bischöfe: Wenn Ihr schon das neue deutsche kirchliche Arbeitsrecht so umsetzen müsst, dann…“ Gastkommentar von Filius ecclesiae


Linz (kath.net) Egal, welche Arbeitnehmer nun mehr oder weniger vom neuen kirchlichen Arbeitsrecht profitieren sollten, indem ihnen nicht gekündigt werden kann, obwohl sie in einer sexuellen Beziehung jenseits der Ehe leben: Die Kirche in Deutschland setzt gerade rechtlich ein öffentliches Zeichen, dass sie das, was Menschen in ihren Beziehungen leben, als Privatleben einstuft. Sind Beziehungen unter Menschen tatsächlich so privat, dass niemand etwas davon mitbekommt? Gerade Beziehungen sind mehr als genug Thema vieler Gespräche und Plaudereien. Was, wenn beispielsweise ein Hausmeister in einer unzüchtigen Beziehung lebt und die Leute drüber reden: Wird man dann als Pfarrer, wenn man das mitbekommt, auch auf Anfrage hin, sagen müssen: „Das ist seine Privatsache“? Nach der Erneuerung des Arbeitsrechts wird kein Pfarrer, der von entsprechenden Mitarbeitern weiß, dass diese zum Beispiel unverheiratet oder gleichgeschlechtlich zusammen leben, sich getrauen dürfen, ein entsprechendes Fehlverhalten, wenn auch nur im allgemeinen Sinne, kritisch zu hinterfragen. Ist ja jetzt offiziell „Privatleben“. Kirchliche Mitarbeiter müssen jetzt wahrscheinlich so tun, als wüssten und hörten sie nichts, wenn sie etwas von „privater“ Sünde erfahren. Durch dieses neue Arbeitsrecht wird die oft gehörte antikirchliche Phrase „die Kirche hat im Schlafzimmer nichts verloren“ leider bestätigt. Konsequenz des neuen Arbeitsrechts wird sein, dass noch weniger als bisher über die katholische Sexuallehre gesprochen wird, wenn, dann in einer verbogenen, „zeitgemäßen“ Weise.


Wie kommt das in noch einigermaßen katholisch geprägten Kreisen an? Etwa so, dass das, was die Kirche früher als Sünde bezeichnet hat, keine mehr ist? „Die Kirche sagt ja auch nichts mehr dagegen“, „heute ist die Kirche offener als früher“, so könnten platte Ausdrucksweisen dann lauten. Was das für die Menschen bedeutet, die sich unter Umständen in ihrem sündhaften Tun bestätigt sehen, wurde noch gar nicht angesprochen. Es ist ein Akt der Liebe, Menschen einerseits ganz anzunehmen, und andrerseits sie nicht im Irrtum verbleiben zu lassen, weil es um ihr ewiges Heil geht! Und das Heil der Seelen ist der Kirche oberstes Gesetz!

Man kann verstehen, dass die Bischöfe unter Druck stehen, Personal für zahlreiche Einrichtungen zu finden. Es ist auch völlig klar, dass bestimmte nicht in der Öffentlichkeit stehende Berufe nicht von Heiligen ausgeübt werden müssen. Und man kann auch nachvollziehen, dass die allgemeine Rechtslage zu diesem neuen Arbeitsrecht zu zwingen scheint. Es geht aber um die öffentliche Botschaft, was Kirche in ihrer Treue zum Evangelium als gut oder sündhaft einstuft. Und dieser Botschaft mangelt es durch das neue Arbeitsrecht in Bezug auf das Privatleben an Eindeutigkeit und Klarheit.

Mein Vorschlag für die Bischöfe: Wenn Ihr schon das neue kirchliche Arbeitsrecht so umsetzen müsst, dann verkündet wieder mit neuem Schwung und Elan die katholische Sexuallehre, die den Menschen wirklich ernst nimmt und ihm einen Weg in ein Leben in Fülle aufschließen hilft!


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Lesermeinungen

 Zeitzeuge 1. Dezember 2022 
 

Worum geht es beim "neuen "kirchl." Arbeitsrecht wirklich?

Im Link eine glasklare Antwort vom "Neuen Anfang";

wie bereits 1968 in Königstein geht es um die

Aufweichung des 6. Gebotes!

Ob diese Bischöfe im Ernst meinen, ihr Tun wäre

GOTT wohlgefällig?

Man könnte fast denken, es handele sich um

eine Art von Deisten, oder?

neueranfang.online/das-neue-arbeitsrecht-schafft-das-sechste-gebot-ab/


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 Derfromme 30. November 2022 
 

Neues Arbeitsrecht gilt auch für Ehrenamtliche

Wie das Erzbistum Hamburg auf seiner Facebook-Seite bestätigt hat, gilt die neue Grundordnung auch für Ehrenamtliche.
Das heißt für mich, wir haben demnächst die Situation, daß ein wiederverheirateter Eucharestiehelfer seiner Zweitfrau den Leib Christt gibt.
Die Bischöfe müssen verrückt geworden sein.


2
 
 Derfromme 30. November 2022 
 

Suizidaler Weg durch die Hintertür

Die gleichen Bischöfe, die auf dem Suizidalen Weg das Papier über eine neue Sexualmoral abgelehnt haben, führen diese über das Arbeitsrecht ein. Kann mir das jemand erklären?


2
 
 nazareth 30. November 2022 
 

Es steht doch geschrieben,dass Bischöfe ein untadeliges und nicht anstößiges Leben führen sollen, in hoher moralischer Verantwortung, feurig und eifrig die Herde schützen und Lehren.. . Als Vorbilder der Herde vorangehen. Interessant wie ein einziger Bischof dieser Generation die Auflrhnung gegen den Heimsieg für Leib und Seele der katholischen Kirche wegargumentieren will


0
 
 Federico R. 30. November 2022 
 

@ chorbisch: Es waren Stimmen aus der gegenwärtigen Berliner Koalition, die sogar eine Meldung in meiner Regionalzeitung wert waren -- immerhin.

@Wynfried: Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen.


0
 
 Wynfried 30. November 2022 

Die grundsätzliche Frage

ist doch, ob die Kirche mit dem neuen Arbeitsrecht an Glaubwürdigkeit zunimmt oder abnimmt.
Wer interessiert sich noch für eine Kirche, in der scheinbar alles erlaubt ist und die selber nicht mehr glaubt, was sie lehrt?


2
 
 zeitzeiger 30. November 2022 
 

@Derfromme

Bischof Voderholzer führt mit Beginn 2023 in seinem Bistum das neue kirchliche Arbeitsrecht ein.


0
 
 zeitzeiger 30. November 2022 
 

@Chris2 - katholisch gebliebene Bischöfe ?

Inzwischen ist entschieden, dass nicht nur Woelki, sondern auch alle bayrischen Bischöfe, also auch Voderholzer, Meier u. Oster dieses neue kirchliche Arbeitsrecht in ihren Bistümern übernehmen.

Sind diese Bischöfe nach Ihrer Ansicht jetzt nicht mehr katholisch geblieben ?


0
 
 chorbisch 30. November 2022 
 

@ Federico R.

Ich denke mal, es gäbe auch jetzt schon Getuschel, wenn sich ein Bischof so verhielte, wie in Ihrem fiktiven Beispiel. Daß Bischöfe oder Kardinäle "Günstlinge" besonders gefördert haben, oder Wert darauf legten, sie in ihrer Umgebung zu behalten, hat es schon immer gegeben. Das wäre kein Kriterium für eine verbotene Beziehung.

Auch an Sie die Frage: Wie kommen Sie zu dem Schluß, die Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts böte auch eine "legale" Möglichkeit, Keuscheits- und Zölibatsversprechen zu brechen, und Kritik daran, unter Verweis auf "Privatsache" abzubügeln?
Das ist mit Sicherheit nicht gemeint.

Und wer sind die "gewissen Politiker", die sich für eine Legalisierung der Vielehe aussprechen?


0
 
 Federico R. 29. November 2022 
 

Mit dem neuen kirchlichen Arbeitsrecht könnte, ...

... rein theoretisch natürlich, jeder Bischof mit entsprechender sexueller Neigung nunmehr auch einen ebenso veranlagten Günstling, selbst wenn er regulär mit einer Frau verheiratet wäre, zu einer Sekretärstelle bei ihm selbst oder z.B. in seinem Generalvikariat verhelfen und hätte ihn sozusagen völlig unverdächtig in seiner direkten Nähe. Und wen soll’s jucken, wenn darüber getuschelt würde? Ist ja alles Privatsache, die niemand anderem was angeht.

Auch Ehen zu Dritt – Polygamie oder Vielehe genannt – werden übrigens von gewissen Politikern bereits ins Gespräch gebracht – aus fürsorglichen Gründen, versteht sich. Kirchlicherseits könnt man dann ja wenigstens eine Segnung von Dreierbeziehungen andenken. Zu befürchten ist, dass solche Hirngespinste demnächst sogar en vogue werden.


4
 
 Derfromme 29. November 2022 
 

Neue Grundordnung praktisch

Bischof Vorderholzer hat entschieden, ehrenamtliche Laien im Bistum Regensburg zu Katecheten ausbilden zu lassen.Sehr gut für die Neuevangelisation. Nun wird er auf Youtube gefragt, ob das Amt auch für Wiederverheiratete oder Homosexuelle offen ist ? Es ist ein Ehrenamt, unterliegt also nicht dem kirchlichen Arbeitsrecht. Nun würde an den ehrenamtlichen Katechet ein höherer moralischer Anspruch gestellt, als an den festangestellten Religionslehrer mit dem er zusammenarbeitet ? Bin auf die Antwort des Bischofs gespannt.


1
 
 Wynfried 29. November 2022 

Ich kann nicht verstehen,

warum sich die "konservativen" Bischöfe nicht zu einem gemeinsamen Vorgehen verständigen und ein abweichendes Minderheitenvotum abgeben können.
Wer schützt eigentlich noch kirchliche Mitarbeiter, die glauben, was die Kirche lehrt?
Das Problem der Doppelmoral wird nicht dadurch gelöst, indem man sich von der katholischen Glaubens- und Sittenlehre verabschiedet.


3
 
 chorbisch 29. November 2022 
 

@ UnivProf

Wieso "Persönlichkeitsspaltung"? Haben Sie kein Privatleben, das nur Sie und Ihre Familie etwas angeht?
Darf jedermann, etwa aus Ihrer Gemeinde, von Ihnen Erklärung und Rechenschaft fordern, wenn er oder sie glaubt, Sie hätten sich falsch verhalten?

Das kenne ich bisher eher von manchen Freikirchen oder Sekten.

Und wo haben der im Artikel als Beispiel genannte Hausmeister oder eine Krankenschwester oder ein Altenpfleger ein "öffentliches Leben"?

Die Kirche gibt mit dieser Änderung den Anspruch auf, sich generell in das Privat- und Intimleben ihrer Mitarbeiter einmischen zu dürfen - und zugleich entzieht sie den selbsternannten Tugendwächtern in den Gemeinden die Legitimation, das ebenfalls zu tun.


1
 
 Ulmus 29. November 2022 
 

@silas

Das sehe ich anders: für mich gibt einen Unterschied zwischen Nicht-Stellungnahme / Duldung (in der Vergangenheit), und einer Quasi-Genehmigung (in der Zukunft).
Allerdings bin ich ein Hardliner: Meines Erachtens sollten alle, die direkt bei einer katholischen Institution angestellt sind bzw. in deren Namen agieren, auf die katholische Lehre verpflichtet werden - wer sich damit nicht identifiziert, soll gehen. Wir brauchen keine pseudo-katholischen Einrichtungen. Wenn nicht drin ist, was drauf steht - weg damit. Welchen Nutzen haben denn "katholische" Schulen, "katholische" Kindergärten, "katholische" Krankenhäuser etc., wenn es keine Orthopraxie gibt? Dann lieber staatliche Anstalten plus Katechismus und Seelsorge direkt von der Kirche aus. Das funktioniert ja auch in Ländern ohne sog. Volkskirche.


2
 
 chorbisch 29. November 2022 
 

@ Chris2

Hätten Sie ein konkretes Beispiel dafür, daß sich im weltlichen Bereich jemand nicht gegen einen übergriffigen schwulen Vorgesetzen wehren konnte, weil "die Homolobby getobt" hat?

Mir fällt da keines ein.

Ich sehe auch nicht, warum jetzt irgendwelche "Homo-Netzwerke" innerhalb der Kirche freie Bahn haben sollen. Die Änderung des Arbeitsrechts bedeutet ja nicht die Aufhebung des Zölibats und des Keuschheitsgelöbnisses der Priester. Daher glaube ich nicht, daß nun Priester, die eine Partnerin oder gar eine Partner haben, ganz offiziell Hand in Hand durch die Straßen gehen werden und sich dabei auf die "Privatsphäre" berufen können.


1
 
 Zeitzeuge 29. November 2022 
 

Liebe Mariat, gut, daß Sie auf die moraltheologisch fremden Sünden

hingewiesen haben.

Im Link nochmals die entsprechende Predigt

hierzu von Prof. Georg May.

www.glaubenswahrheit.org/predigten/reihenchrono/199203/19920628/


2
 
 Derfromme 29. November 2022 
 

Alle deutschen Bischöfe übernehmen das neue Arbeitsrecht

@chris2 Es ist traurig und enttäuschend, aber alle deutschen Bischöfe übernehmen das neue Arbeitsrecht. Auch Kardinal Woelki, Bischof Vorderholzer, Bischof Oster und Bischof Hanke. Hier handeln Bischöfe wohlmal wieder wegen eines Sachzwangs gegen den Glauben. In einem Interview sagte Bischof Hanke:
"Ein bischöflicher Mitbruder habe übrigens die Frage gestellt, ob mit diesem Schritt nicht die innerkirchliche Selbstsäkularisierung vorangetrieben werde."
Die richtige Frage wird von allen Bischöfen wohl falsch beantwortet.


3
 
 silas 29. November 2022 

Schwache Argumentation

Manfred Lütz hat vor Jahre gesagt, dass katholische Träger sich geziehlt - als Arbeitgeber - Einrichtungen (besonders Krankenhäuser) schließen müsse oder ihr Arbeitsrecht anpassen müsse. Für den zweiten Weg haben sich die Diözesanverantwortlichen entschieden.
Das ist kein ,Beinbruch‘ schließlich praktizieren die Allermeisten schon länger, wie es das neue Arbeitsrecht vorsieht.

Die Glaubwürdigkeit wird dadurch eher gestärkt, weil sich die Kirche aus einer gelebten Doppelmoral verabschiedet.

Vorort kann der eifrige Seelsorger kirchentreu auf die Sakramente vorbereiten; er kann trotz allem junge Paare zur Ehe ermutigen. Denn wie Kirchenvertreter leben ist entscheidend, sie müssen glaubwürdig sein aber wie kirchlichen Einrichtungen ,ticken‘ interessiert öffentlich nur, wenn es um ,Skandale‘ geht. Und da ist ein wegen 2. Ehe entlassener Chefarzt eher ein Skandalum, als seine zweite Ehe…
Pastoral muss die Kirche ihr Profil allerdings schärfen…


2
 
 Chris2 29. November 2022 
 

Die katholisch gebliebenen Bischöfe werden das nicht umsetzen,

denn sie sind nicht an Mehrheitsbeschlüsse irgendwelcher mehr oder weniger zufällig nach nationalen Grenzen zusammengesetzten Bischofsversammlungen gebunden, sondern für die Seelen ihrer Gläubigen und Mitarbeitern sowie gegenüber Rom und in letzter Instanz vor Gott verantwortlich.


2
 
 UnivProf 29. November 2022 
 

Persönlichkeitsspaltung

Eine derartige Trennung von Privatleben und öffentlichem Leben bedeutet eine Art Schizophrenie! Will die Neuordnung Persönlichkeitsspaltungen approbieren oder gar fördern?


6
 
 Chris2 29. November 2022 
 

Es wird so gehen, wie im weltlichen Bereich

Niemand wird sich mehr trauen, einem übrgriffigen schwulen Vorgesetzten entgegenzutreten oder ihn gar anzuzeigen, weil er kaum noch jemanden finden wird, der ihm zur Seite steht, während die Homolobby tobt. Und auch die Homo-Netzwerke in der Kirche, vor denen z.B, das Münchener Missbrauchsgutachten noch gewarnt hat, können dann ganz offen agieren.


2
 
 Derfromme 29. November 2022 
 

Das ist der Sargnagel

für die katholische Sexualmoral. Was im Berufsleben Privatsache ist, wird auch sonst Privatsache werden. Die Ablehnung der katholischen Sexualmoral, die faktisch ja seit Jahrzehnten auch tief in katholischen Kreisen existiert, wird den Verzicht im Arbeitsrecht als deutliches Zeichen der Zeit aufnehmen.


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 chorbisch 29. November 2022 
 

@ Mariat; Uwe Lay

@ Mariat: Die Zurechtweisung bzw. ein Gespräch mit den Sündern wäre aber meiner Meinung nach allein die Aufgabe des Priesters oder der Vorgesetzten.

Den Menschen, "die darüber reden", sollte man dagegen klar und deutlich sagen, daß sie im Privatleben anderer Leute nicht herumzuschnüffeln haben.

Denn darum ging und geht es diesem "Typ" nämlich viel zu oft, sich das Maul über andere zu zerreißen, und nicht darum, einen Sünder wieder auf den rechten Weg zu bringen.

@ Uwe Lay: Ich würde eher vermuten, daß der junge Priester in Ihrem Beispiel betonen würde, daß er seinen Partner wirklich liebt, und es ihm nicht darum geht "echt viel Spaß" miteinander zu haben.


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 Uwe Lay 29. November 2022 
 

Realistisch?

Unsere Kirchenreformer sehen das wohl so: Wenn zukünftig ein junger Pfarrer sich vorstellt: Ein cooler Typ bin ich, lebe mit meinem Ehemann zusammen und wir haben echt viel Spaß miteinander, dann würde das bei Jugendlichen und allen politisch Korrekten gut ankommen. Auf die wenigen noch katholisch Gläubigen bräuche man da dann keine Rücksicht mehr zu nehmen.
Uwe Lay Pro Theol Blogspot


2
 
 Mariat 29. November 2022 

Auch Unterlassung ist eine Sünde!

Sagte Jesus nicht: "Ich bin nicht gekommen, das Gesetz aufzuheben - sondern es zu erfüllen"?
Und an anderer Stelle: " Wenn dein Bruder sündigt weise ihn zurecht..."
Nur wenn wir die Sünde ansprechen, sind wir frei von Mitschuld.

Dies ist aber hier nicht mehr der Fall.
Hier wird die Sünde, das Fehlverhalten TOTgeschwiegen.
Also warum noch beichten - wenn man sich nicht ändert?


6
 

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