Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  2. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  3. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  4. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  11. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  12. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  13. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  14. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

Kardinal Becciu scheitert mit Verleumdungsklage gegen Medien - Muss 40.000 € Prozesskosten bezahlen

24. November 2022 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seiner Ämter enthobener ehemaliger Kurienkardinal warf italienischem Blatt "L'Espresso" eine "Kampagne" gegen seine Person vor - Steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht, u.a. wegen Vorwurf von Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch


Rom (kath.net/KAP) Der langjährige Kurienkardinal Angelo Becciu ist am Zivilgericht von Sassari (Sardinien) mit einer Verleumdungsklage gegen drei Journalisten gescheitert. Wie das italienische Staatsfernsehen RAI am Donnerstag berichtete, entschied das Gericht, die Berichterstattung des Magazins "L'Espresso" über Beccius mutmaßliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und Fehlinvestitionen erfülle nicht den Sachverhalt einer böswilligen Verleumdung. L'Espresso hatte am 24. September 2020 über Beccius finanzielle Aktivitäten berichtet, wenig später zwang der Papst Becciu zum Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben.


Becciu hatte deshalb eine Schadensersatzsumme von zehn Millionen Euro gefordert, weil er durch die Berichterstattung seinen Ruf in verleumderischer Absicht ruiniert sah. Laut RAI begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als legitim betrachtet werden muss".

Zwar sei diese journalistische Interpretation und Kritik "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden, doch sei dies angesichts der hohen Position des Kardinals angemessen. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht.  

Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen. Er steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  3. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  4. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  5. Erkrankter Papst ruft Familien zu Mitarbeit in den Gemeinden auf
  6. 3,5 Millionen Ave Maria für den Papst
  7. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan
  8. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  9. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  10. Die Familie als Schule der Liebe - Eine Kirche aus Familien
  11. Vatikan: Papst verbrachte nach Krebs-OP eine ruhige Nacht
  12. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  13. EU finanziert Konferenz, welche die USA als ‚ausländische Informationsbedrohung‘ charakterisiert
  14. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  15. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz