Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  4. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  11. Leere der kirchlichen Lehre
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  14. Maria, die Mutter des Friedens
  15. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt

Kardinal Becciu scheitert mit Verleumdungsklage gegen Medien - Muss 40.000 € Prozesskosten bezahlen

24. November 2022 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seiner Ämter enthobener ehemaliger Kurienkardinal warf italienischem Blatt "L'Espresso" eine "Kampagne" gegen seine Person vor - Steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht, u.a. wegen Vorwurf von Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch


Rom (kath.net/KAP) Der langjährige Kurienkardinal Angelo Becciu ist am Zivilgericht von Sassari (Sardinien) mit einer Verleumdungsklage gegen drei Journalisten gescheitert. Wie das italienische Staatsfernsehen RAI am Donnerstag berichtete, entschied das Gericht, die Berichterstattung des Magazins "L'Espresso" über Beccius mutmaßliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und Fehlinvestitionen erfülle nicht den Sachverhalt einer böswilligen Verleumdung. L'Espresso hatte am 24. September 2020 über Beccius finanzielle Aktivitäten berichtet, wenig später zwang der Papst Becciu zum Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben.


Becciu hatte deshalb eine Schadensersatzsumme von zehn Millionen Euro gefordert, weil er durch die Berichterstattung seinen Ruf in verleumderischer Absicht ruiniert sah. Laut RAI begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als legitim betrachtet werden muss".

Zwar sei diese journalistische Interpretation und Kritik "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden, doch sei dies angesichts der hohen Position des Kardinals angemessen. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht.  

Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen. Er steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  4. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  5. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  8. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  9. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  10. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  11. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz