Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  2. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  3. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  4. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  5. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  6. So fühlt sich Nachhausekommen an
  7. Menschenrecht auf Abtreibung?
  8. These: Die Wahrheit steht über der nachdrücklichen Forderung nach Einheit
  9. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  10. Der Stern stört Jerusalem. Epiphanie und die Ruhe der Gewöhnten
  11. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  12. Der Weihnachtsglaube - Sand oder Fels
  13. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  14. Gegen Agenden und Aktivismus: das Kardinalskollegium hält inne
  15. Griechisch-orthodoxe Bischöfe üben scharfe Kritik an EU-Plänen zu Abtreibungsfonds

Kardinal Becciu scheitert mit Verleumdungsklage gegen Medien - Muss 40.000 € Prozesskosten bezahlen

24. November 2022 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seiner Ämter enthobener ehemaliger Kurienkardinal warf italienischem Blatt "L'Espresso" eine "Kampagne" gegen seine Person vor - Steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht, u.a. wegen Vorwurf von Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch


Rom (kath.net/KAP) Der langjährige Kurienkardinal Angelo Becciu ist am Zivilgericht von Sassari (Sardinien) mit einer Verleumdungsklage gegen drei Journalisten gescheitert. Wie das italienische Staatsfernsehen RAI am Donnerstag berichtete, entschied das Gericht, die Berichterstattung des Magazins "L'Espresso" über Beccius mutmaßliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und Fehlinvestitionen erfülle nicht den Sachverhalt einer böswilligen Verleumdung. L'Espresso hatte am 24. September 2020 über Beccius finanzielle Aktivitäten berichtet, wenig später zwang der Papst Becciu zum Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben.


Becciu hatte deshalb eine Schadensersatzsumme von zehn Millionen Euro gefordert, weil er durch die Berichterstattung seinen Ruf in verleumderischer Absicht ruiniert sah. Laut RAI begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als legitim betrachtet werden muss".

Zwar sei diese journalistische Interpretation und Kritik "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden, doch sei dies angesichts der hohen Position des Kardinals angemessen. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht.  

Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen. Er steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „Die Ursache der Kirchenkrise und ihre Überwindung“
  3. "Beten wir gemeinsam für die kommende Welle!"
  4. Nach Berliner Stromausfall: „Herr Erzbischof Koch, wir warten auf Ihre Stellungnahme“
  5. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  6. Katholik kritisiert „Schleimjesus“-Fernsehgottesdient mit direktem Brief an verantwortlichen Pfarrer
  7. „Sehr brüderliche Atmosphäre, die meisten waren von Dringlichkeit der Neuevangelisierung überzeugt“
  8. Kardinäle votieren für Themen in der Linie von Papst Franziskus
  9. Australischer Forscher Andrew Lowenthal analysiert Zensur in Deutschland
  10. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  11. Regensburger Bischof Voderholzer beim Papst
  12. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  13. Ich bin Staatsanwältin – und ich bete
  14. Menschenrecht auf Abtreibung?
  15. Gott schütze Venezuela!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz