Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  7. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  8. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  11. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  12. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  13. Die Achillesferse des Teufels
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. Benedikt XVI.: "Das Kommen des Herrn ist einmalig"

Kardinal Becciu scheitert mit Verleumdungsklage gegen Medien - Muss 40.000 € Prozesskosten bezahlen

24. November 2022 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Seiner Ämter enthobener ehemaliger Kurienkardinal warf italienischem Blatt "L'Espresso" eine "Kampagne" gegen seine Person vor - Steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht, u.a. wegen Vorwurf von Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch


Rom (kath.net/KAP) Der langjährige Kurienkardinal Angelo Becciu ist am Zivilgericht von Sassari (Sardinien) mit einer Verleumdungsklage gegen drei Journalisten gescheitert. Wie das italienische Staatsfernsehen RAI am Donnerstag berichtete, entschied das Gericht, die Berichterstattung des Magazins "L'Espresso" über Beccius mutmaßliche finanzielle Unregelmäßigkeiten und Fehlinvestitionen erfülle nicht den Sachverhalt einer böswilligen Verleumdung. L'Espresso hatte am 24. September 2020 über Beccius finanzielle Aktivitäten berichtet, wenig später zwang der Papst Becciu zum Rückzug von allen vatikanischen Aufgaben.


Becciu hatte deshalb eine Schadensersatzsumme von zehn Millionen Euro gefordert, weil er durch die Berichterstattung seinen Ruf in verleumderischer Absicht ruiniert sah. Laut RAI begründete das Gericht die Entscheidung damit, dass "die in den Presseartikeln vorgenommene Interpretation der Fakten als legitim betrachtet werden muss".

Zwar sei diese journalistische Interpretation und Kritik "zweifellos in einer harten, harten und polemischen Weise" zum Ausdruck gebracht worden, doch sei dies angesichts der hohen Position des Kardinals angemessen. Eine journalistische Interpretation und Kritik von Fakten von vornherein zu verbieten, würde bedeuten, einen kritischen und investigativen Journalismus zu entwerten oder gar unmöglich zu machen, so das Gericht.  

Die Prozesskosten in Höhe von 40.000 Euro muss nun der Kardinal tragen. Er steht unterdessen weiterhin im Vatikanstaat vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem Veruntreuung von Geld und Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  5. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  6. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  7. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  8. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  9. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  10. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  11. Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul - Gebetet hat er dort aber nicht
  12. "Die Zahl der Priesterberufungen steigt in Schweden!"
  13. Die Achillesferse des Teufels
  14. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  15. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz