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‚Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid Ihr es auch nicht’

21. Mai 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Erneut gab es Anschläge und Drohungen gegen Lebensschutzzentren und Kirchen in den USA.


Annapolis (kath.net/LifeNews/jg)

Im US-Bundesstaat Maryland sind am vergangenen Wochenende erneut zwei Schwangerschaftsberatungszentren mit Graffiti beschmiert worden. Es besteht der Verdacht, dass die Organisation „Jane’s Revenge“ (dt. „Janes Rache“) die Anschläge durchgeführt hat. Die Schwangerschaftsberatungszentren führen keine Abtreibungen durch, sondern unterstützen Frauen in Schwangerschaftskrisen, damit diese ihr Kind auf die Welt bringen können.

Der unabhängige Journalist Andy Ngo veröffentlichte auf Twitter Bilder der beiden Zentren in Reisterstown und Frederick. Auf den Wänden sind Slogans gegen den Lebensschutz zu sehen. Einer davon lautet: „Wenn Abtreibungen nicht sicher sind, seid Ihr es auch nicht.“ Bei einem Beratungszentrum steht der Schriftzug „Jane’s Revenge“. (Siehe Bild) Ein drittes Schwangerschaftskrisenzentrum, ebenfalls in Frederick, war bereits Anfang Mai Ziel eines Anschlages.


„Jane’s Revenge“ hat die Verantwortung für einen Brandanschlag auf die Lebensschutzorganisation Wisconsin Family Action im Bundesstaat Wisconsin übernommen und weitere Gewaltakte angedroht. Sie hätten ein 30-tägiges Ultimatum für alle Lebensschutzorganisationen und Schwangerschaftskrisenzentren ausgesprochen. Falls diese ihre Arbeit nicht einstellen. Sie behaupten, in jedem Bundesstaat und in jeder Stadt der USA vertreten zu sein, berichtet der Journalist Robert Evans, der eine Stellungnahme von „Jane’s Revenge“ zitiert.

Seit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Urteils des Obersten Gerichtshofes, dem zufolge das Urteil „Roe v. Wade“ aufgehoben werden könnte, gab es Drohungen und Anschläge auf katholische Kirchen und Einrichtungen von Lebensschutzorganisationen in mehreren US-Bundesstaaten.

Mit dem Urteil Roe v. Wade hat der Oberste Gerichtshof der USA 1973 alle Regelungen aufgehoben, die Abtreibungen verbieten, solange das Ungeborene nicht außerhalb des Mutterleibes lebensfähig ist. Eine Aufhebung des Urteils würde den Bundesstaaten ermöglichen, strengere Abtreibungsregelungen zu beschließen.

 


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