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Anwaltskanzlei warnt Pro-Abtreibungsaktivisten vor Konsequenzen bei Störung von Gottesdiensten

11. Mai 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, der rechtlich gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Thomas More Society.


Chicago (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Die Thomas More Society hat in einem offenen Brief an die Organisation „Ruth Sent US“ angekündigt, rechtliche Schritte gegen jede Form der Störung von Gottesdiensten zu unternehmen.

„Ruth Sent Us“ hat am 3. Mai und 4. Mai angekündigt, katholische Gottesdienste am 8. Mai zu stören, um auf diese Weise gegen eine mögliche Aufhebung des Urteils „Roe v. Wade“ zu protestieren. Mit „Roe v. Wade“ hat der Oberste Gerichtshof der USA 1973 alle Abtreibungsverbote in den USA aufgehoben, welche Abtreibungen vor der Lebensfähigkeit des Ungeborenen außerhalb des Mutterleibs verbieten. Am 2. Mai gelangte ein Entwurf eines Urteils des Obersten Gerichtshofes an die Öffentlichkeit, der eine Aufhebung von „Roe v. Wade“ vorsieht und die Mehrheit der Richter hinter sich haben dürfte.


Im Protestaufruf von „Ruth Sent Us“ werden „sechs extremistische Katholiken“ für die Aufhebung von „Roe v. Wade“ verantwortlich gemacht. Deshalb richte sich der Protest gegen katholische Kirchen, heißt es in dem auf Twitter veröffentlichten Aufruf.

Die Thomas More Society weist dann „Ruth Sent Us“ auf die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der freien Ausübung der Religion hin und warnt vor schadenersatz- und strafrechtlichen Konsequenzen, die Störungen und Behinderungen von Gottesdiensten nach sich ziehen könnten. Die Thomas More Society habe den Lebensschutz seit 25 Jahren verteidigt und Kirchen und Gläubige in ihren Rechten vertreten. Sie sei gerne bereit, jede Kirche und jeden Gläubigen rechtlich zu vertreten, die beziehungsweise der juristisch gegen ungesetzliche Störungen von Gottesdiensten vorgehen möchte, betont die Organisation abschließend.

„Ruth Sent Us“ bezieht sich auf die 2020 verstorbene Ruth Bader Ginsburg, die Richterin am Obersten Gerichtshof war. Sie wurde 1993 von US-Präsident Bill Clinton für den Obersten Gerichtshof nominiert und zählte zum linken Flügel. Ihre Nachfolgerin wurde die konservative Juristin Amy Coney Barrett.

 


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Lesermeinungen

 girsberg74 11. Mai 2022 
 

Das ist doch ein Wort -

und ein Versprechen!


2
 

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