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Erzbistum Freiburg: 2G/3G-Gottesdienste nicht möglich wegen „Recht auf freie Religionsausübung“

30. November 2021 in Aktuelles, 26 Lesermeinungen
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„Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches soll der Zugang für alle Menschen möglich sein – unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist.“


Freiburg i.Br. (kath.net) „Im Erzbistum Freiburg besteht die Möglichkeit, 2G/3G-Gottesdienste zu feiern grundsätzlich nicht“. Das stellt das Erzbistum Freiburg in einer Presseaussendung fest. Als Grund formuliert das Erzbistum: „Gottesdienste sind Teil der wesentlichen Daseinsvorsorge (wie z.B. auch der Einkauf im Lebensmittelgeschäft). Als solches soll der Zugang für alle Menschen möglich sein – unabhängig davon, ob die Person immunisiert oder getestet ist: Die freie Religionsausübung ist ein besonders geschütztes Recht. Um im Gegenzug dennoch einen möglichst hohen Schutz gewährleisten zu können, gelten entsprechende Einschränkungen: Masketragen und Abstandhalten.“


Archivfoto: Detail an der Südseite des Freiburger Münsters


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