Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  11. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  12. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  15. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!

"Allahu Akbar": In Köln darf jetzt der Muezzin rufen

11. Oktober 2021 in Deutschland, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Henriette Reker, die von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU unterstützt wird, erlaubt dass ab sofort der Muezzin jeden Freitag zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet aufruft - Kritik gibt es von der "BILD"-Zeitung


Köln (kath.net)

In Köln darf ab sofort mit Erlaubnis der dortigen Bürgermeisterin Henriette Reker, die von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU unterstützt wird, der Muezzin jeden Freitag zwischen 12 und 15 Uhr für fünf Minuten zum Gebet aufrufen. In Köln gibt es derzeit bereits 120.000 Muslime und 35  Moscheen. Reker bejubelt das Projekt und meint, dass Köln als "weltoffene Stadt" nun auch die „berechtigten religiösen Interessen“ von Muslimen schütze. Kritik gibt es von Integrationsexperte Ahmad Mansour in der "Bild": "Die Betreiber der Moscheen wollen Sichtbarkeit. Sie feiern den Muezzin als Machtdemonstration über ihre Viertel." 


Auch die "BILD" selber kritisiert in einem Kommentar die Erlaubnis von Reker und fragt sich, wer denn dort überhaupt aufrufe. Dies könnte in Köln die vom ürkischen Autokraten Erdogan unterstützte Ditib-Zentralmoschee sein, die eben nicht die Werte einer liberalen Demokratie verkörpere. "Das Glockengeläut der Kirchen 1:1 mit dem Muezzinruf gleichzusetzen, ist völlig deplatziert: Während die Glocken nur ein Klangsignal ohne Worte sind, auch dem weltlichen Zweck der Zeitangabe dienen, ruft der Muezzin über Lautsprecher „Allah ist groß!“ und „Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah.“ Das ist ein Unterschied.", schreibt Daniel Cremer in der Zeitung


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  7. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  8. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  9. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  10. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  11. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  12. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  13. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  14. Besser keine Laienpredigt
  15. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz