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Texas: Erste Klage wegen Verstoß gegen Abtreibungsverbot bei Herzschlag

26. September 2021 in Prolife, keine Lesermeinung
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Der Abtreibungsarzt rechtfertigte seine Tat mit dem Argument, er habe eine ärztliche Fürsorgepflicht. Er hält das Abtreibungsverbot für verfassungswidrig.


Austin (kath.net/LifeNews/jg)

Im US-Bundesstaat Texas muss sich erstmals ein Abtreibungsarzt vor Gericht verantworten, weil er gegen das Abtreibungsverbot bei Herzschlag verstoßen hat, das seit Anfang September in Kraft ist. Der Arzt ist Alan Braid, der beim Alamo Women’s Reproductive Services in San Antonio tätig ist. Er hat sich in einem Gastbeitrag in der Washington Post offen dazu bekannt, die illegale Abtreibung durchgeführt zu haben.

Er rechtfertigte seine Tat mit der ärztlichen Fürsorgepflicht für die Mutter. Diese habe ein Recht auf diese Art der medizinischen Behandlung. Er sei sich bewusst gewesen, dass seine Handlung rechtliche Konsequenzen haben werde, fuhr er fort. Er halte das Abtreibungsverbot bei Herzschlag für verfassungswidrig und erwarte, dass es von den Gerichten aufgehoben wird.


Die Klage wurde von Oscar Stilley eingebracht, der früher im Bundesstaat Arkansas als Rechtsanwalt tätig war. Laut Medienberichten ist er 2010 wegen Steuerbetrugs verurteilt worden. Gegenüber der Washington Post stellte er fest, dass er kein Abtreibungsgegner sei. Er sei aber der Meinung, das Gesetz sollte gerichtlich überprüft werden.

Das texanische Gesetz ermöglicht es jedermann, Personen zu klagen die eine Abtreibung durchführen oder daran mitwirken. Frauen, die ihr Ungeborenes abtreiben lassen, können nicht geklagt werden.

Braid schrieb in seinem Gastbeitrag, er fühle sich ins Jahr 1972 (das Jahr vor der Legalisierung der Abtreibung in den USA durch den Obersten Gerichtshof, Anm.) zurückversetzt. Er halte Abtreibung für einen wesentlichen Teil der medizinischen Versorgung.

2020 wurden im Bundesstaat Texas ungefähr 54.000 Abtreibungen durchgeführt. 85 Prozent davon fielen in die Zeit nach der sechsten Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt ist bei den Ungeborenen in der Regel der Herzschlag feststellbar.

 


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