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Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück

15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.


Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“


kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.


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