Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  5. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  8. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  9. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  12. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  13. Tantum ergo Sacramentum
  14. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  15. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'

Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück

15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.


Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“


kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet
  4. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“
  5. Wollte gestohlenes Bild von Jesus zurückholen: Lebensschützer bei Marsch für das Leben verhaftet
  6. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  7. Buenos Aires macht Papstbesuch zum Feiertag
  8. Vatikan prüft Seligsprechungsprozess für spanisches Ehepaar
  9. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  10. Britisches Parlament stoppt Gesetz zur assistierten Sterbehilfe
  11. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert
  12. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  13. Kardinal Aveline: Motto von Leos Frankreichreise hat auch mit dem Lebensschutz zu tun
  14. Tantum ergo Sacramentum
  15. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz