SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- So nicht, Mr. Präsident!
- "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
- Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
- Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
- Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
- BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
- Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
- "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
- US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
- Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
- Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
- Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
- Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
- Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
- Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak
| 
Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.
Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“ 
kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | [email protected] 15. September 2021 | | | | 3 G Regeln und Gott Die Kirche sollte glaubwürdig nicht nur das Evangelium verkünden sondern auch dies nach außen hin praktizieren. Alles andere ist Unglaube. Gott braucht kein 3 G, denn Gott heilt die Menschen, auch heute noch, Gott liebt die Menschen egal welcher Herkunft, welches Geschlechtes, ob reich oder arm, gebildet oder ungebildet und egal welchen Status geimpft, ungeimpft oder was auch immer. Wann werden die "schlauen Priester" (haben einen akademischen Grad sollte man als gebildet und intelligent einstufen) eigentlich dies begreifen? Man kann als Christ nur mehr beten, dass der heilige Geist endlich die ersehnte Erleuchtung bringt. |  1
| | | | | Robensl 15. September 2021 | | | | „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen w Ach, die vorher erwähnte Erstkommunionfeier, bei der 3G doch gelten darf, ist also "kein Fall"? Also evtl. die erste Hl. Kommunion des eigenen Kindes doch nicht für schlicht gesunde Menschen?
Noch ein Grund, der für die rasche Abkehr von der Praxis der Massenerstkommunion spricht. |  0
| | | | | Marianus 15. September 2021 | |  | Liebes kathnet, ich gratuliere!! ..... und wünsche weiter Gottes reichen Segen für euer unverzichtbares Werk!! |  3
| | | | | tarsus 15. September 2021 | | | | heiliger zorn. |  1
| | | | | 153fische 15. September 2021 | | | |
Widerstand lohnt sich…
Hier geht es weiter zu der dazugehörigen Petition:
https://chng.it/MK8zzYVgjZ |  2
| | | | | chris68 15. September 2021 | |  | 2G+ Regel im Bistum Speyer (und Rheinland-Pfalz) Liebes kath.net Team,
könntet Ihr so eine Presseanfrage bitte auch an das Bistum Speyer richten? Zur Zeit ist es nach Einführung der 2G+ Regel so, dass unser Pfarrer lieber alle wieder die Maske für die ganzen Gottesdienste aufsetzen läßt, um nicht Gefahr laufen zu müssen, auf Anweisung des Bistums Gläubige aussperren zu müssen. Da er aus taktischen Gründen "nur" als Administrator und nicht als regulärer Pfarrer eingesetzt ist, muss er haarscharf aufpassen, was er tut, um sich nicht den Unwillen der im Bistum Speyer Regierenden zuzuziehen.
LG und Gottes Segen |  1
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 






Top-15meist-gelesen- Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
- Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
- So nicht, Mr. Präsident!
- Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
- Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
- BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
- "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
- Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
- "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
- Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
- Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
- US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
- Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
- Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
- Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
|