Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  2. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  3. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  6. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  7. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  10. Leere der kirchlichen Lehre
  11. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  12. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  13. Maria, die Mutter des Friedens
  14. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  15. Gideon Böss: „Warum die Linken wegschauen, wenn Christen verfolgt werden“

Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück

15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.


Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“


kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Experte: Bedrohung durch islamistischen Terror ist "ernst"
  3. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Prophetische Theologie Benedikts XVI., gefunden in Paris
  6. Bei Papst Leos Frankreichreise wird die Hl. Tunika Jesu den 80.000 Jugendlichen gezeigt werden
  7. Gideon Böss: „Warum die Linken wegschauen, wenn Christen verfolgt werden“
  8. Theologen: Der hl. John Henry Newman bleibt für Gewissens- und Glaubensfragen aktuell
  9. … und das Leben der kommenden Welt
  10. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  11. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  12. Warum Sie am 17. September in die Kinos gehen sollten!
  13. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  14. Katholische Gebetsinitiative in den USA: ‚Millions of Monicas‘
  15. „Maria ist eine historische Gestalt, eine für Gott unendlich offene Person, eine Tochter Israels“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz