Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  9. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  10. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  11. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  14. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  15. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer

Wisconsin: Gefangenen wird Zugang zu Sakramenten verwehrt

16. Mai 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatliche Corona-Maßnahme diskriminiert Besuche aus religiösen Gründen und wird daher nun von der Erzdiözese bekämpft


Milwaukee (kath.net/CNA/mk) Das „Institut für Recht und Freiheit“ des US-Bundesstaats Wisconsin hat im Namen der Erzdiözese Milwaukee gegen den Staat Wisconsin Klage eingebracht, weil die Strafvollzugsbehörde auf einem Erlass beharrt, der persönliche Kontakte zwischen Gefängnisinsassen und Seelsorgern verbietet.


Seit März 2020, also schon über ein Jahr lang, haben die Insassen aus Gründen der „Corona-Prävention“ keinen Zugang zu dem Sakrament der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung. Bizarr an der Geschichte ist, dass Besuche von Sozialarbeitern, Psychologen und Anwälten sehr wohl erlaubt sind. Es gibt auch keine Ausnahmen etwa für Priester, die bereits geimpft sind oder die strenge Gesundheitsvorschriften einhalten wollen.

„Der Besuch von Gefangenen zählt zu den leiblichen Werken der Barmherzigkeit und entspricht der Lehre Jesu“, sagte Sandra Peterson, Pressesprecherin der Erzdiözese Milwaukee. Die Klage gegen das Verbot argumentiert mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Cafe zu den 7 Posaunen mit Elke Mölle und Leo Bigger - Zwei Herzen für ein Halleluja

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  9. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  10. "Derselbe Polarstern"
  11. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  12. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  13. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  14. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  15. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz