Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  3. Tantum ergo Sacramentum
  4. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  5. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  6. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  7. Was Charlie Kirk Friedrich Merz antworten würde
  8. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  9. Katholische Cityseelsorge St. Gallen Mitveranstalter von ‚Drag-Show‘
  10. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  11. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  12. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die katholischen Bischöfe übernehmen die Schirmherrschaft zum Marsch für das Leben/Slowakei
  15. Papst Leo XIV. hebt Gehaltskürzungen im Vatikan auf

Wisconsin: Gefangenen wird Zugang zu Sakramenten verwehrt

16. Mai 2021 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die staatliche Corona-Maßnahme diskriminiert Besuche aus religiösen Gründen und wird daher nun von der Erzdiözese bekämpft


Milwaukee (kath.net/CNA/mk) Das „Institut für Recht und Freiheit“ des US-Bundesstaats Wisconsin hat im Namen der Erzdiözese Milwaukee gegen den Staat Wisconsin Klage eingebracht, weil die Strafvollzugsbehörde auf einem Erlass beharrt, der persönliche Kontakte zwischen Gefängnisinsassen und Seelsorgern verbietet.


Seit März 2020, also schon über ein Jahr lang, haben die Insassen aus Gründen der „Corona-Prävention“ keinen Zugang zu dem Sakrament der Eucharistie, der Beichte und der Krankensalbung. Bizarr an der Geschichte ist, dass Besuche von Sozialarbeitern, Psychologen und Anwälten sehr wohl erlaubt sind. Es gibt auch keine Ausnahmen etwa für Priester, die bereits geimpft sind oder die strenge Gesundheitsvorschriften einhalten wollen.

„Der Besuch von Gefangenen zählt zu den leiblichen Werken der Barmherzigkeit und entspricht der Lehre Jesu“, sagte Sandra Peterson, Pressesprecherin der Erzdiözese Milwaukee. Die Klage gegen das Verbot argumentiert mit der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

Cafe zu den 7 Posaunen mit Elke Mölle und Leo Bigger - Zwei Herzen für ein Halleluja

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Marsch fürs Läbe: Together for Life! – Männer übernehmen Verantwortung für das Leben
  4. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  5. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  6. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  7. Slowakei: Aufrufe zu Lebensschutz und Dialog bei Nationalwallfahrt
  8. Damit die nächste Saat aufgehen kann
  9. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  10. Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  11. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  12. „Manchmal ist es schwer, den Zusammenhang zwischen meinem Kreuz und dem Kreuz Christi zu erkennen“
  13. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  14. Die Bibliothek als Herz des kirchlichen Gedächtnisses. ‚Nimm und lies!‘ - Die Unruhe der Wahrheit
  15. „Ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Welt“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz