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| ![]() Kirche erkennt Priester und Partisan als Märtyrer an22. Jänner 2021 in Chronik, 6 Lesermeinungen Italienischer Priester und Giovanni Fornasini wurde 1944 von einem deutschen Offizier erschossen Vatikanstadt/Rom (kath.net/KAP) Der italienische Priester und Partisan Giovanni Fornasini (1915-1944) ist von der Kirche als Märtyrer für den christlichen Glauben anerkannt worden. Wie der Vatikan am Donnerstag bekanntgab, unterzeichnete Papst Franziskus ein entsprechendes Dekret. Fornasini war am 13. Oktober 1944 von einem deutschen Offizier aus nächster Nähe erschossen worden. Fornasini hatte den Mann beschuldigt, am Massaker von Marzabotto beteiligt gewesen zu sein, das als eines der schlimmsten deutschen Kriegsverbrechen in Italien während des Zweiten Weltkriegs gilt. Fornasini, 1942 zum Priester geweiht, hatte sich nach der Absetzung Benito Mussolinis dem antifaschistischen Widerstand um Partisanen der "Stella Rossa" angeschlossen. Dabei soll er eine Reihe von Gemeindemitgliedern vor den deutschen Besatzern in Sicherheit gebracht haben. Mit der Anerkennung des Martyriums steht einer Seligsprechung Fornasinis nichts mehr im Wege. Den Prozess zur Seligsprechung hatte Bolognas Kardinal Giacomo Biffi 1998 begonnen. In den Tagen des 29. September bis 1. Oktober 1944 hatten Einheiten von SS und deutscher Wehrmacht in der Region um das Apennin-Dorf Marzabotto bei Bologna über 770 Zivilisten, vor allem alte Männer, Frauen und Kinder getötet. 213 Opfer waren jünger als 13 Jahre. Die Kriegsverbrechen belasteten das Verhältnis zwischen Deutschland und Italien lange Zeit schwer. Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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