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Corona: Bistum Chur verbietet überkreative Kommunionspendungen

22. April 2020 in Schweiz, 9 Lesermeinungen
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Churer Administrator Bischof Bürcher reagiert auf aktuelle Vorkommnisse: „Die Mitnahme oder Mitgabe der Eucharistie in Couverts und anderen ungeeigneten Behältnissen ist untersagt“


Chur (kath.net/pbc) kath.net veröffentlicht das Schreiben des Bistums Chur "Spendung der Eucharistie ausserhalb der Messfeier in der gegenwärtigen Zeit der Pandemie" in voller Länge:

Papst Franziskus hat am 22. November 2017 anlässlich der Mittwochsaudienz gesagt: «Wenn wir in die Messe gehen, dann ist es als gingen wir nach Golgota; es ist dasselbe. Denkt einmal darüber nach: dass wir im Augenblick der Messe nach Golgota gehen – stellen wir uns das in Gedanken vor – und wissen, dass dieser Mensch dort Jesus ist. Werden wir es uns dann erlauben zu schwatzen, zu fotografieren, so zu tun als wäre es eine Show? Nein! Weil es Jesus ist!».

Jesus Christus, der Sohn Gottes, den wir in der Eucharistie empfangen, ist wahrer Gott und wahrer Mensch. Deshalb hat die Kirche immer Anweisungen über den Empfang der hl. Kommunion gegeben, damit alle Gläubigen ihn mit grösster Liebe, Sorgfalt und mit innigem Glauben vollziehen.

So hält die Instruktion «Redemptionis Sacramentum» aus dem Jahr 2004 bezüglich der Spendung der heiligen Kommunion ausserhalb der Messfeier fest:

Niemand darf die heiligste Eucharistie entgegen der Rechtsnorm nach Hause oder an einen anderen Ort mitnehmen (132).
Einem außerordentlichen Spender der heiligen Kommunion ist es niemals erlaubt, jemand anderen zur Spendung der Eucharistie zu beauftragen, wie zum Beispiel einen Elternteil, den Ehepartner oder das Kind eines Kranken, der kommunizieren möchte (159).

Ordentlicher Spender der heiligen Kommunion ist der Bischof, der Priester und der Diakon. Generell gilt für ausserordentliche Spender der Eucharistie, dass sie auf Dauer oder auf Zeit für einen besonderen Dienst der Kirche bestellt werden. Zudem sind sie verpflichtet, sich die zur gebührenden Erfüllung ihrer Aufgabe erforderliche Bildung anzueignen (vgl. CIC, c. 230 § 3, c. 231 § 1 sowie c. 910).

Nach Konsultation des Bischofsrats teile ich Ihnen deshalb folgendes mit:

Aus den erwähnten Gründen ist es untersagt, dass Gläubigen die Eucharistie zur Spendung an Dritte ausgehändigt wird. Ferner ist zu beachten, dass das Rituale für die Feier der Krankensakramente festhält, dass die Eucharistie in einer Kapsel (Pyxis) oder einem anderen «verschlossenen Gefäss» zum Ort der Spendung der Eucharistie gebracht wird (Nr. 47). Die Mitnahme oder Mitgabe der Eucharistie in Couverts und anderen ungeeigneten Behältnissen ist untersagt.

In der gegenwärtigen Pandemiezeit ist ferner zu beachten, was unser Ordinariat am 3. April 2020 mitgeteilt hat: «Hausbesuche dürfen leider weiterhin nur in Todesgefahr (Krankensalbung und Kommunion) stattfinden. Die hygienischen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten». Ebenfalls ist, wie am 8. April 2020 mitgeteilt, daran zu erinnern, dass es nicht zulässig ist, die Eucharistie in der Form zu den Gläubigen zu bringen, dass sie irgendwo «deponiert» wird, z.B. im Briefkasten.

Ich danke Ihnen für die gewissenhafte Befolgung dieser Regeln. Wo gegen diese verstossen wurde, ist die entsprechende Praxis sofort zu beenden.

Es ist jederzeit möglich, einen ordentlichen oder ausserordentlichen Kommunionspender – unter Berücksichtigung der bekannten Präventionsmassnahmen – zu bitten, die Kommunion in einer Kirche ausserhalb der Messfeier zu spenden. Im Falle der objektiven Unmöglichkeit, die Eucharistie zu spenden, soll die häufige geistliche Kommunion empfohlen werden. Im Übrigen wollen wir in dieser ausserordentlichen Zeit Geduld bewahren und vertrauensvoll warten, bis wieder Messfeiern mit tätiger Teilnahme des Gottesvolkes möglich werden.

Viele Priester und Gläubige haben in den letzten Wochen ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht an Eucharistiefeiern teilnehmen können. Unsere Bistumsleitung teilt ihre Sorge und hofft, dass bald wieder gemeinsam Gottesdienst gefeiert werden kann. Ein entsprechender Vorstoss wurde seitens der Schweizer Bischofskonferenz beim Bundesrat bereits unternommen.

Verbunden mit meinen besten Segenswünschen für eine frohe Osterzeit grüsse ich Sie herzlich in Christus, unserem Frieden

Chur, 21. April 2020
+ Peter Bürcher
Apostolischer Administrator

Foto Bischof Bürger (c) Bistum Chur



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