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US-Politikerin Harris will Priorität für ‚reproduktive Gesundheit’

4. November 2019 in Prolife, keine Lesermeinung
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Dazu zählt für sie insbesondere der leichte und möglichst uneingeschränkte Zugang zu Abtreibungen.


Iowa City (kath.net/LifeNews/jg)
Die demokratische Präsidentschaftskandidatin Kamala Harris hat bei Wahlveranstaltungen im Bundesstaat Iowa ihre äußerst liberale Abtreibungspolitik konkretisiert.

Alle Präsidentschaftskandidaten müssten ihre Position zur „reproduktiven Gesundheit“ klar äußern. Sie sei der Ansicht, dass diese Priorität haben müsse, sagte Harris. Sie hätte mit den Teilnehmern einer Podiumsdiskussion lange über die Probleme der Gesundheitsversorgung gesprochen, doch seien keine Fragen über „reproduktive Gesundheit“ gestellt worden, obwohl diese die Hälfte der Bevölkerung betreffe, sagte sie der Zeitung The Daily Iowan.


Der Begriff „reproduktive Gesundheit“ und „reproduktive Rechte“ bezieht sich auf Maßnahmen der Familienplanung. Dazu gehören nicht nur die Gesundheitsversorgung von Kleinkindern und die Versorgung schwangerer Frauen, sondern auch Verhütungsmittel und Abtreibung.

Harris kam direkt auf die Abtreibung zu sprechen, als sie Staaten wie Alabama vorwarf, den „Bezug zur Realität verloren“ zu haben, indem sie es „wagen, das Recht der Frau auf reproduktive Gesundheitsversorgung“ einzuschränken. Alabama hat ein Gesetz verabschiedet, das Abtreibungen bis auf wenige Ausnahmen unter Strafe stellt. Die Strafandrohung gilt nur für Ärzte, nicht für Frauen, die eine Abtreibung hatten.

Sie wolle Gesetzen wie dem in Alabama einen Riegel vorschieben, sagte die Politikerin. Ihr Vorschlag zur Regelung der „reproduktiven Rechte“ enthält eine Auflage für Bundesstaaten. Diese müssten Gesetze, mit denen der Zugang zur Abtreibung eingeschränkt wird, dem Justizministerium in Washington vorlegen, das sie auf ihre Vereinbarkeit mit dem Urteil „Roe v. Wade“ überprüfen solle.

Dies widerspricht der Verfassung der USA, schreibt LifeNews. Die Bundesregierung habe nicht die Kompetenz, den Bundesstaaten vorzuschreiben, welche Gesetze sie erlassen oder nicht erlassen dürften.



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