Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wer Merz wählt, der bekommt vermutlich Habeck und die Grünen!
  2. Zeitung: Vatikan plant LGBTQ-Wallfahrt im Heiligen Jahr
  3. Ein rauschendes Fest: Kathedrale Notre Dame/Paris hat ihre Pforten wieder geöffnet
  4. "Hirtenwort der Bischöfe zum Lebensrecht des ungeborenen Kindes erforderlich! JETZT!"
  5. Gastkommentar im Jesuitenmagazin America behauptet: ‚Misogynie‘ verantwortlich für Trumps Wahlsieg
  6. „Barmherzige Rache“
  7. „Vieles hat für mich die spirituelle Ausstrahlung einer Sparkasse“
  8. „Selbst liberale Befürworter einer §218 -Reform halten den Gruppenantrag für Fake und für Wahlkampf“
  9. Frei fluktuierende Kirchenbilder der Anderskatholischen
  10. 'Maria sagte nein…'?
  11. „Wir laden Sie ein, zu den Quellen unseres Glaubensbekenntnisses zurückzukehren…“
  12. Muhammad erstmals beliebtester Vorname in England und Wales
  13. Wie ein Feuerwehrmann im Notre-Dame-Feuer-Inferno zum Glauben kam
  14. Bischof Egan: ‚Großbritannien ist kein christliches Land mehr.‘
  15. 50 Staats-Oberhäupter zur Wiedereröffnung von Notre Dame/Paris erwartet

Slowakei: Regierung regelt Kirchenfinanzierung neu

1. September 2019 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Verteilung staatlicher Subventionen an Kirchen künftig von Gläubigenzahl abhängig - Neue Regelung soll im September im Nationalrat beschlossen werden und am 1. Jänner 2020 in Kraft treten.


Bratislava (kath.net/ KAP)
Die Slowakei plant eine Neuordnung der Kirchenfinanzierung. Die drei Parteien der Regierungskoalition - Smer-Sozialdemokraten, Slowakische Nationalpartei (SNS) und Most-Hid - haben nun eine Übereinkunft gefunden und wollen damit das Versprechen der Regierungserklärung von 2016 einlösen, das Kirchen-Staats-Verhältnis bis zum Ablauf der Legislaturperiode am 23. März 2020 neu zu gestalten. Im September soll die neue Regelung zur Kirchenfinanzierung dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorlegt werden. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Jänner 2020 in Kraft tritt.

Die neue Kirchenfinanzierung betrifft die 18 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, deren Subventionen künftig nicht mehr von der Anzahl der Geistlichen, sondern von der Zahl der Gläubigen abhängig sein soll. Der Entwurf gehe "vom Prinzip der Solidarität, Gerechtigkeit, Respekt vor der Religionsfreiheit und der autonomen Kirche" aus, betonte der Sprecher der Slowakischen Bischofskonferenz, Martin Kramara. Die Annahme der Kirchenfinanzierung durch den Nationalrat würde "nach 70 Jahren die Gültigkeit des kommunistischen Gesetzes beenden, das darauf ausgerichtet war, die Kontrolle über die Kirchen zu erlangen". Mit ihm trete laut Kramara eine Gesetzgebung in Kraft, "die grundsätzlich unserer demokratischen Gegenwart angemessener ist".


Kulturministerin Lubica Lassakova wies darauf hin, dass mit der Novelle auch einer Forderung des Grundvertrags entsprochen wird, den die Slowakische Republik im Jahr 2000 mit dem Heiligen Stuhl geschlossen hat.

Zu einer grundsätzlichen Trennung von Kirche und Staat, wie sie seit der Revolution des Jahres 1989 von Kritikern auch innerhalb der Kirchen vor jeder Parlamentswahl gefordert wurde, wird es jedoch nicht kommen. Der Staat bezahlt weiterhin die Gehälter der Geistlichen und auch die Betriebskosten der kirchlichen Zentralen.

Die derzeit größte Oppositionspartei, die liberale "Freiheit und Solidarität" (SaS), hat bereits angekündigt, der Neugestaltung nicht zuzustimmen. Der Entwurf des Ministeriums sei "weit von einer Rechtsgrundlage entfernt, auf der die Kirchen in einem europäischen demokratischen Staat im 21. Jahrhundert wirken sollten", so ihr Sprecher Robert Bucek.

Die größte Neuerung der Kirchenfinanzierung besteht darin, dass die Bemessung der staatlichen Beiträge nicht mehr ausschließlich auf Grund der Anzahl der Geistlichen erfolgt, sondern auch der Faktor der Mitgliederzahlen zum Tragen kommt. Um die kleineren Kirchen und Religionsgemeinschaften, die auf Grund ihrer Struktur und territorialen Streuung einen erhöhten Personalbedarf haben, nicht zu benachteiligen, wird der Sockel des Staatsbeitrags weiterhin nach dem bisherigen System berechnet. In den Jahren 2020 bis 2023 soll es dabei schrittweise zu einer außerordentlichen Anhebung der staatlichen Zahlungen von insgesamt 52 auf voraussichtlich 59 Millionen Euro kommen.

Positiv dazu äußerte sich auch Igor Rintel, der Stellvertretende Vorsitzende des Zentralverbandes der jüdischen Religionsgemeinden: Der Gesetzestext sei das "Ergebnis eines annehmbaren Kompromisses."

Erst die Valorisierung der Dotationen nach dem Maßstab der Gehälter in der öffentlichen Verwaltung und dem Ausmaß der Inflation im Verhältnis 80:20 erfolgt nach der Anzahl der Kirchenmitglieder. Die ab nun automatisch vorgenommene Anpassung befreie die "kirchlichen Gemeinden von der Gnade oder Ungnade der jeweiligen Regierung und vom Bittgang der Kirchen wegen allfälliger Sonderausgaben", so Ministerpräsident Peter Pellegrini von der sozialdemokratischen "Smer".

Neue Regelung fördert freie Hand der Kirchen

Von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, die das neue Regelwerk fernab der Öffentlichkeit mit dem Kulturministerium ausgehandelt haben, wird besonders geschätzt, dass sie in der Verteilung der Dotation nunmehr freie Hand haben. Anders als bisher, können sie dadurch selbst bestimmen, wen oder was sie damit finanzieren. Sie müssen jedoch alljährlich öffentlich Rechnung legen und die Zweckmäßigkeit ihrer Entscheidungen nachweisen.

Die Neuregelung gilt für die 18 in der Slowakei staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, sofern sie das Angebot in Anspruch annehmen wollen. Fällt oder steigt die Mitgliederzahl bei der alle zehn Jahre fälligen Volkszählung um mehr als zehn Prozent, so wird die staatliche Dotation einmalig erhöht oder gesenkt, jedoch maximal um ein Drittel des Anstiegs oder Rückgangs der Mitgliederzahlen.

"Kirchen, denen im Jahr 2019 kein Beitrag aus dem Staatsbudget ausgezahlt wurde, und Kirchen, die nach Inkrafttreten des vorgelegten Gesetzes registriert werden, wird der Beitrag auf der Grundlage ihres Ansuchens und der Anzahl ihrer Gläubigen gewährt", erklärte das Kulturressort der Slowakischen Republik.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Slowakei

  1. Gelebter Glaube in der Slowakei: Die großen Wallfahrten und Heiligen
  2. Slowakei erwartet Franziskus: Vierter Papstbesuch im Land
  3. Keine öffentlichen Oster-Gottesdienste, aber Lockerungen
  4. Slowakei: Nach Massentest Hoffen auf Lockerung bei Gottesdiensten
  5. Zahlreiche Priesterweihen in der Slowakei
  6. Bratislava: Rosenkranzgebet gegen "Istanbul-Abkommen"
  7. Traditionelle Volksmissionen in der Slowakei starten
  8. Slowakei: Komplette Bischofskonferenz beim Marsch für das Leben!
  9. Slowakei vor Neuregelung der Priesterbesoldung
  10. Erzbischof begrüßt slowakisches Nein zu Istanbul-Konvention







Top-15

meist-gelesen

  1. EINLADUNG zur großen kath.net-Novene zur Muttergottes von Guadalupe - 4. bis 12. Dezember 2024
  2. Ein rauschendes Fest: Kathedrale Notre Dame/Paris hat ihre Pforten wieder geöffnet
  3. Wer Merz wählt, der bekommt vermutlich Habeck und die Grünen!
  4. „Vieles hat für mich die spirituelle Ausstrahlung einer Sparkasse“
  5. Wie ein Feuerwehrmann im Notre-Dame-Feuer-Inferno zum Glauben kam
  6. Zeitung: Vatikan plant LGBTQ-Wallfahrt im Heiligen Jahr
  7. Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch
  8. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  9. Frei fluktuierende Kirchenbilder der Anderskatholischen
  10. Notre Dame mit Reliquien von fünf Heiligen
  11. „Barmherzige Rache“
  12. Christen als Verwirrte und Verrückte, Freaks und Fundamentalisten
  13. „Wir laden Sie ein, zu den Quellen unseres Glaubensbekenntnisses zurückzukehren…“
  14. 50 Staats-Oberhäupter zur Wiedereröffnung von Notre Dame/Paris erwartet
  15. "Hirtenwort der Bischöfe zum Lebensrecht des ungeborenen Kindes erforderlich! JETZT!"

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz