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DBK veröffentlicht „streng vertraulichen“ Glaubenskongregations-Brief

28. Juni 2018 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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DBK 19.4.: Meldungen, wonach Handreichung im Vatikan durch Papst oder Dikasterien „abgelehnt worden sei, sind falsch“ – Vatikanbrief 10.4.: Papst hält Veröffentlichung der Handreichung „jetzt nicht für angebracht“ - UPDATE - Von Petra Lorleberg


Bonn (kath.net) „Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen Vater oder Dikasterien abgelehnt worden sei, sind falsch.“ Das hatte DBK-Pressesprecher Matthias Kopp in einer Presseaussendung vom 19.4.2018 vertreten. Außerdem informierte die DBK in derselben Pressemeldung: „Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt Kardinal Marx ausdrücklich.“

Nun veröffentlichte aber die Deutsche Bischofskonferenz am 27.6. ihre Handreichung für die Eucharistiezulassung „im Einzelfall“ nichtkatholischer Ehepartner in gemischtkonfessionellen Ehen. Gleichzeitig damit stellte die DBK auf ihrer Homepage auch den Brief aus der Glaubenskongregation online, der der oben zitierten Pressemeldung zugrunde liegt. Demnach hatte hatte Erzbischof Luis Ladaria, Präfekt der Glaubenskongregation, am 10.4.2018 in einem als „streng vertraulich“ gekennzeichneten Schreiben die beiden Kardinäle Reinhard Marx und Rainer Maria Woelki sowie Bischof Genn daran erinnert, dass Papst Franziskus beim Treffen mit Vertretern der „für diese Thematik“ zuständigen Dikasterien am 6.4.2018 „zum Ausdruck gebracht“ hat, „dass er die Veröffentlichung des genannten Dokuments jetzt nicht für angebracht hält“. Laderia sprach obendrein davon, dass die vorliegende Fragestellung „delikat“ sei.


Nun kann man über die Teilschnittmengen der beiden Aussagen „Die Meldung der Ablehnung der Handreichung ist falsch“ und „Der Papst wünscht jetzt keine Veröffentlichung“ diskutieren. Zu allermindest lässt sich aber seitens der DBK ein merklicher Versuch der Schadensbegrenzung diagnostizieren - wohlbemerkt in einer Frage, wo die DBK auf das Meinungsmonopol hoffen konnte, da wegen der „strengen Vertraulichkeit“ keine Informationen aus dritter Hand zu erwarten standen.

Nebenbei bemerkt: Im nun durch die DBK veröffentlichten Schreiben wurde übrigens nicht einmal die (im Internet eigentlich schwer auffindbare) Emailadresse von Präfekt Laderia geschwärzt.

UPDATE:
Die Emailadresse von Präfekt Laderia wurde inzwischen von der Deutschen Bischofskonferenz unleserlich gemacht. kath.net hat daraufhin die korrigierte Version übernommen.

Vgl. dazu auch die kath.net-Berichterstattung vom 19. und 20.4.: „Papst Franziskus lehnt pastorale Handreichung der DBK ab!“

Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht den ´streng vertraulichen´ Brief der Kongregation für Glaubenslehre vom 10.4.2018 an Kardinal Marx



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