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| Gerichtsurteil: VW muss Islamismus-Verdächtigen weiter beschäftigen14. März 2018 in Deutschland, 1 Lesermeinung Landesarbeitsgericht Hannover revidiert die Entscheidung des Autoherstellers, dem Angestellten zu kündigen, weil man einen Anschlag auf dem Betriebsgelände befürchtet Integrationsexperte Ismail Tipi äußert Unverständnis für das Urteil Wolfsburg (kath.net) Das Landesarbeitsgericht Hannover hat entschieden, dass den mutmaßlichen Islamisten Samir B. wieder einstellen muss. Der Autobauer hatte dem Angestellten gekündigt, weil man befürchtete, dass Samir B. einen Anschlag auf dem Wolfsburger Werkgelände des Autobauers begehen könnte, beispielsweise bei einer Betriebsversammlung mit etwa 10.000 Arbeitern. Das berichtete Bild. Als der Monteur im Arbeitskollegen bedrohte und möglicherweise in das IS-Gebiet ausreisen wollte (was zwei seiner Bekannten 2014 bereits getan hatten, sie waren Teil einer Terrorzelle und sind inzwischen tot), kündigte Volkswagen im November 2016 das Arbeitsverhältnis. Laut den Ermittlern soll der Deutsch-Algerier an seinem Arbeitsplatz seinen Arbeitskollegen gesagt haben: Ihr werdet alle sterben. VW prüft nun, ob man gegen das Urteil in Revision gehen wird. Der hessische CDU-Landtagsabgeordnete und Integrationsexperte, der schon lange für strengere Maßnahmen gegen Islamismusverdächtige plädiert, äußerte auf Facebook: Manchmal habe ich Unverständnis mit manchen Gerichtsurteilen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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