Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  3. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  4. Republik der Dünnhäutigen
  5. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  6. Verhöhnung von Jesus und der Muttergottes - Schweigen von Schönborn, Grünwidl & Co.
  7. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  8. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  9. Niemand rettet die Welt allein. Nicht einmal Gott will sie allein retten
  10. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  11. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  12. Frankreich: Comeback der Beichte?
  13. Forscher warnen vor früher Smartphone-Nutzung von Kindern
  14. Kardinal Woelki in Kurienbehörde für Heiligsprechungen berufen
  15. Rome Reports: „Der Countdown für den Einzug von Papst Leo in den Apostolischen Palast läuft“

US-Bischöfe sehen Grundsatzurteil zur Homo-Ehe mit Sorge

18. Jänner 2015 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Hoffnung auf Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau durch den obersten Gerichtshof.


Washington (kath.net/ KNA)
Die katholischen Bischöfe der USA sehen die bevorstehende Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Homo-Ehe mit Spannung und Sorge. Man erwarte «eine der bedeutsamsten Gerichtsentscheidungen, seit 1973 mit dem tragischen Urteil »Roe v. Wade« Abtreibungen zu einem Verfassungsrecht gemacht wurden», heißt es in einer Erklärung von Erzbischof Salvatore J. Cordileone, der die Unterkommission der US-Bischofskonferenz zur Förderung und Verteidigung der Ehe leitet. Er hoffe sehr, dass der Supreme Court eine «wahre und richtige Entscheidung treffe» und sich für die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau ausspreche, so der Erzbischof von San Francisco.

Das höchste US-Gericht hatte am späten Freitagnachmittag (Ortszeit) die Klagen von fünfzehn Paaren aus den Bundesstaaten Kentucky, Michigan, Ohio und Tennessee zugelassen. In alle vier Staaten ist eine gleichgeschlechtliche Eheschließung bislang nicht möglich. Die Kläger berufen sich auf ein aus der Verfassung abgeleitetes Recht auf Gleichbehandlung. Das bestehende Verbot setze ihre Würde herab und bereite ihnen unzählige praktische Schwierigkeiten.


Die Entscheidung des Gerichts, die vier Fälle anzunehmen, kam überraschend. Die Richter waren zuletzt im Oktober der Möglichkeit ausgewichen, eine der großen ungeklärten Rechtsfragen in den USA abschließend zu klären. Die damalige Entscheidung der Richter, nicht zu handeln hatte praktische Konsequenzen. Seitdem wuchs die Zahl der Bundesstaaten, in denen gleichgeschlechtliche Paare heiraten dürfen, auf 36 von insgesamt 50.

Der Supreme Court teilte nun mit, er werde voraussichtlich in der letzten Aprilwoche für zweieinhalb Stunden Argumente hören. Die ersten 90 Minuten würde sich dabei der Frage widmen, ob die Verfassung der Vereinigten Staaten es gebiete, «die Ehe zwischen zwei Menschen des gleichen Geschlechts lizenzieren zu müssen». Die verbleibende Zeit behandele die Anerkennung von rechtmäßig geschlossenen Ehen in den einzelnen Bundesstaaten.

Vertreter der Lesben- und Schwulenbewegung in den USA sehen sich in einer starken Position. «Der Tag ist in Sicht, an dem gleichgeschlechtliche Paare überall im Land in gleicher Weise die Freude, den Schutz und die Verantwortung des Ehelebens teilen dürfen», erklärte Jon Davidson von der Organisation «Lambda Legal».

Die Verteidiger des traditionellen Eheverständnisses sehen ihrerseits die Chance, nach einer Reihe gerichtlicher Niederlagen, das Rad zurückzudrehen. Neben der katholischen Kirche der USA machen sich vor allem protestantische Gruppen wie das «Family Research Council» bei diesem Thema stark. «Es gibt nichts in der Verfassung, das die Gerichte bevollmächtigte, die Menschen zum Schweigen zu verdammen und bundesweit die Ehe neu zu definieren», erklärte der Präsident der Organisation, Tony Perkins.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Ulrich Motte 18. Jänner 2015 
 

Von den 9 Richtern

des Obersten Us-Gerichts sind 6 Katholiken, keiner evangelisch.


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. "Ich bin die immerwährende Heilige Jungfrau Maria!"
  3. Die Kirche in Deutschland und in der Schweiz hat kapituliert
  4. US-Präsident Trump veröffentlichte erstaunliche Würdigung der Muttergottes
  5. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  6. Papst Leo: „Wer sagt, dass ich nicht gebetet habe? ... Vielleicht bete ich sogar jetzt“
  7. Republik der Dünnhäutigen
  8. Mailands Erzbischof: Kollaps der Gesellschaft droht
  9. Beweise mir das Gegenteil!
  10. Auch ohne Weiheamt für Frauen ist der Diakonat das Zukunftsthema für die Kirche
  11. Legenden vom Heiligen Nikolaus
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  14. Drei Kardinäle feiern 25 Jahre Erzbischöfliches Missionarisches Priesterseminar Redemptoris Mater
  15. "Wenn ihr dies lest, bin ich endlich in die Arme Jesu geschlüpft"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz