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NRW-Ministerium informiert sich über Sat.1-Kuppelshow

6. Dezember 2014 in Familie, 1 Lesermeinung
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Das nordrhein-westfälische Innenministerium will wissen, ob der Ablauf beim Standesamt korrekt war.


Düsseldorf (kath.net/idea) Das nordrhein-westfälische Innenministerium unter der Leitung von Ralf Jäger (SPD) lässt sich von der Standesamtsaufsicht Leverkusen über die Abläufe der Sat.1-Kuppelshow „Hochzeit auf den ersten Blick“ informieren. Das bestätigte die Pressesprecherin des Ministeriums, Birgit Axler (Düsseldorf), der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. In der Sendung werden Partner verheiratet, die sich zuvor noch nie gesehen haben; sie sollen nach der Hochzeit zueinander finden. In der ersten Folge der Show hatten sich die 32-jährige Bea Bäcker und der 31-jährige Tim Kirschbaum in Leverkusen das Jawort gegeben. Das Ministerium wolle wissen, so Axler, wie der Verwaltungsablauf ausgesehen habe und wer beispielsweise das Brautpaar angemeldet habe. Sie hob hervor, dass die Kommunen für standesamtliche Angelegenheiten zuständig seien und nicht das Ministerium: „Weil es aber eine große öffentliche Diskussion gibt, wollen wir uns informieren lassen.“


Man habe keine Anhaltspunkte, dass etwas nicht ordnungsgemäß gelaufen sei. Die Paare wurden in einem Verfahren ausgewählt, bei dem die Kandidaten unter anderem einen DNA-Test ablegen mussten, um herauszufinden, ob sie sich „riechen“ können.

An der Sendung arbeitet auch der freikirchliche Theologe Martin Dreyer (Berlin) mit. Er leitete früher die „Jesus Freaks“ und ist Erfinder der „Volxbibel“.

Kritik an seiner Mitwirkung übte der katholische Theologe Johannes Hartl. Dieser leitet das „Gebetshaus“ in Augsburg. In einem Offenen Brief äußert sich Hartl bestürzt darüber, dass sich Dreyer dafür hergebe, „als christlicher Prediger Teil einer TV-Show zu sein, in der Menschen – offensichtlich als Experiment – einfach mal spontan heiraten“.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki bezeichnete das Konzept als „abstoßend“.

Kardinal Woelki, Wort des Bischofs: Über die Hochzeitsshow



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Lesermeinungen

 confrater-stefan 6. Dezember 2014 
 

Mogelpackung

Schon juristisch ist das keine "Ehe". Wie ein schneller Blick ins Gesetzbuch zeigt kann durch eine richterliche Entscheidung auf Antrag (§ 1313 BGB) diese "Ehe" aufgehoben werden, es bedarf nicht einmal einer Scheidung:

§ 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB ("Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn [...] beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen." in Verbindung mit § 1353 Abs. 1 BGB ("Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.") verdeutlicht, dass eine Ehe dem Zweck der ehelichen Gemeinschaft auf Lebenszeit samt gegenseitiger Verantwortung dient. Eine Ehe auf Probe kennt das Recht nicht.

Durch solche Aktionen wird die wahre Ehe nur noch weiter entwertet.


9
 

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