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| ![]() Kirchengericht verurteilt Ex-Jesuiten wegen sexuellen Missbrauchs16. Jänner 2014 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Der heute 72-Jährige sei nach Angaben eines Sprechers des Erzbistums Berlin auf Lebenszeit vom priesterlichen Dienst ausgeschlossen worden, berichtete die Berliner Morgenpost. Bereits 1995 war der Betreffende aus dem Orden entlassen worden. Berlin (kath.net) Das Berliner Kirchengericht hat einen ehemaligen Jesuitenpater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Der heute 72-Jährige sei nach Angaben eines Sprechers des Erzbistums Berlin auf Lebenszeit vom priesterlichen Dienst ausgeschlossen worden. Darüber berichtete die Berliner Morgenpost am Donnerstag. Gegen den Ex-Pater waren im Jahr 2010 massive Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs laut geworden. Nach Angaben der Berliner Morgenpost handelt es sich um einen der mutmaßlichen Haupttäter bei den langjährigen Fällen von sexuellem Missbrauch am Canisius-Kolleg. Der damalige Ordensmann hatte von 1972 bis 1981 an dem Berliner Privatgymnasium Canisius-Kolleg unterrichtet, das unter der Trägerschaft der Jesuiten steht. Danach war der Geistliche im Bistum Hildesheim als Seelsorger tätig, doch auch dort wurden Missbrauchsvorwürfe gegen ihn laut. Im Jahr 2003 wurde er aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt. Der Sprecher der Deutschen Provinz der Jesuiten, Dr. Thomas Busch, sagte gegenüber kath.net, dass der Betreffende bereits im Jahr 1995 aus dem Orden entlassen worden war. Der Missbrauchstäter hat das Urteil akzeptiert und bereits eine erste Rate seiner Geldstrafe von 4.000 Euro in einen Fonds für Missbrauchsopfer bezahlt. Straf- und zivilrechtlich seien die Taten bereits verjährt, berichtete die Berliner Morgenpost. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMissbrauch
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