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Diözese Bozen muss Schadensersatz an Missbrauchsopfer zahlen

29. August 2013 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen
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Erstmals in Italien wurde eine Diözese zu Schadensersatzzahlungen nach einem Zivilprozess verurteilt


Mailand (kath.net/KAP) Die Diözese Bozen-Brixen sowie eine Pfarre in Bozen sind vom dortigen Landesgericht im Rahmen eines zivilrechtlichen Prozesses zu 700.000 Euro Schadenersatz an ein Missbrauchsopfer und dessen Eltern verurteilt wurden. Es ist das erste Mal, dass eine italienische Diözese zu einer solchen Zahlung verurteilt wurde, wie die Tageszeitung "Corriere della Sera" (Mittwoch) unter Berufung auf die nationale Bischofskonferenz berichtet.

Die Richter sahen als erwiesen an, dass die Diözese und die Pfarre eine Mitverantwortung trügen, und sprachen dem Missbrauchsopfer 500.000 Euro und beiden Elternteilen je 100.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Fall kommt nun vor das Berufungsgericht.


Die mittlerweile erwachsene Frau war als Minderjährige zwischen 1989 und 1994 in der Bozner Pfarre Pius X. von einem dortigen Priester sexuell missbraucht worden. Der heute 48-jährige Geistliche hatte nach seiner Festnahme 2003 stets seine Unschuld beteuert. Im Strafprozess war er wegen Verjährung im Jahr 2009 freigesprochen worden. Zuvor war er in zweiter Instanz zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Auch ein kirchenrechtlicher Prozess endete 2010 mit einem Freispruch des Priesters.

Die Diözese zeigte sich "überrascht und enttäuscht" über das Urteil. Es sei "unverständlich", dass jemand, der strafrechtlich weder angeklagt noch verurteilt sei, im Zivilprozess zur Zahlung einer Strafe verurteilt werden könne.

Während der Vernehmung des damaligen Bischofs Wilhelm Egger als Zeuge im Strafprozess sei deutlich geworden, dass dieser keine Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Geistlichen gehabt habe.

Die Diözese Bozen-Brixen gilt in Italien als Vorreiter im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Als bislang einzige Diözese des Landes hat es einen eigenen Beauftragten für Missbrauchsfälle, an den sich Betroffene wenden können.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

  30. August 2013 
 

Wie Schadensersatz die Pastoral erneurt!

Den Einzelfall kenne ich zu wenig und mit italienischem Recht bin auch nicht vertraut, aber wenn man auch nicht @scopos eine Behörde strafrechtlich belangen kann, ist es doch, @ dismas, prinzipiell rechtens, wie Sie @landpfarrer verständlich darlegen, daß Schadensersatz von einer „Behörde“ gezahlt werden muß, wenn sie nichts gegen den Mißbrauch ihrer Mitarbeiter unternommen hat und dadurch ein Schaden entstanden ist. Und genau das ist oft der Fall gewesen. Auch in Deutschland! Der eigentliche Skandal ist m. Er. nicht der Mißbrauch – das ist eine schwere Sünde und ein Verbrechen –, sondern die Vertuschung durch die Verantwortlichen. Schadensersatz-Zahlungen – das war ein entscheidender Schritt für die Erneuerung in der US-amerikanischen Kirche: neue, mutig für die Lehre der Kirche eintretende Bischöfe und Wechsel von einer Dollar-Pastoral zu einer des Heiligen Geistes. Genau das fehlt z.B. in den deutschen Diözesen.


1
 
 scopos 30. August 2013 
 

@landpfarrer: Schadenersatzforderungen sollte dann

aber auch nur jene betreffen, die sich hier unverantwortlich gezeigt haben, d.h. neben dem Täter ist auch der Superior zu belangen(sofern er wissentlich seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist und den Täter nur versetzt hat, statt ihn zumindest von Aufgaben zu entheben, wo Kontakt mit Jugendlichen gegeben ist)aber nicht die Organisation. Es gibt innerhalb dieser klare Verantwortlichkeiten und da kann man nicht einfach die Organisations-Kasse nehmen, sondern muss jene des Verantwortlichen heranziehen, der sich fehlverhalten hat.

Erst in einem weiteren Schritt -weil Beistand in Not zur pastoralen Aufgabe gehört (umso mehr, wenn auch noch von kirchlichen Mitarbeitern herbeigeführt), ist die gesamte kirchliche Gemeinschaft aufgefordert hier beizutragen. Dies ist aber ein innere Verantwortung & Verpflichtung, kann aber nicht von außen aufgetragen werden, denn dafür müsste die Organisation im Gesamten sich eines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben.


1
 
 landpfarrer 30. August 2013 
 

@Dismas

So einfach ist die Angelegenheit wohl nicht.
Den hier behandelten Fall kenne ich gar nicht und es wundert mich, warum der Betreffende strafrechtlich freigesprochen wurde, zivilrechlich jedoch nicht. Vielleicht gelten zivil- und strafrechtlich unterschiedliche Verjährungszeiten?
Die Hauptschuld trift natürlich den Täter, aber wenn -wie es in der Vergangenheit durchaus vorkam- der Vogesetzte (Orden oder Diözese) den Betreffenden nach Vorfällen nicht "aus dem Verkehr zieht" sonern einfach versetzt, so ist hier eine Mitschuld zu sehen. und eine solche kann auch Schaedensersatzfoderunen nch sich ziehen.


2
 
 Dismas 30. August 2013 

Das Urteil ist für mich völlig unverständlich

Für mich ist auch fraglich, warum der "Dienstherr" für Verbrechen eines Beschäftigten haftet! Wenn z.B. ein Beamter des Arbeitsamtes die Abhängigkeit einer Kundin sexuell ausnutzt zahlt dann die Arbeitsagentur auch Schmerzensgeld?? es geht hier anscheinend doch nur ums "Absahnen"!


2
 

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