Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. ZDF hasst Katholiken
  2. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  3. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  4. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  5. Christus bleibt nicht im Tempel! Fronleichnam: Einladung für die Gegenwart
  6. "Gesegneten Frohnleichnahm" - eine CSU-Blamage zu Fronleichnam
  7. Es gibt keine zweite Chance mehr
  8. Papst Pius X.: ‚Was brauchen wir heute am meisten, um die Gesellschaft zu retten?
  9. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  10. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  11. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  12. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  13. Technisch brillant, geistig obdachlos
  14. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  15. Großes Kardinalstreffen mit dem Papst - KI statt Liturgie

Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'

31. Mai 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung. Von Bernward Büchner


Köln (kath.net/pm) Anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner:


Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte „Beratungs-schutzkonzept“ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen. Für den nach dem Urteil von 1993 gebotenen Schutz jedes einzelnen Lebens war es von vornherein ungeeignet. Denn es überlässt es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.

Dass diese Entscheidung eine Pflichtberatung voraussetzt, trifft nicht zu. Denn die schwangere Frau ist nach der gesetzlichen Fristenregelung lediglich verpflichtet, vor einem „Schwangerschaftsabbruch“ eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Mitteilungs- und Gesprächsbereitschaft wird von ihr nicht verlangt. Auch wenn sie sich ausschweigt und eine Beratung deshalb nicht möglich ist, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.


Eine Mindestanforderung an die staatliche Schutzpflicht ist nach dem Karlsruher Urteil von 1993 die Erhaltung und Stärkung des Rechtsbewusstseins. Nur wenn das Bewusstsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten werde, könne das Konzept einer Beratungsregelung „prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen.“ An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird. Inzwischen wird das Recht ungeborener Kinder auf Leben im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein ideologisch begründetes „Recht auf Abtreibung“ verdrängt.

Die erforderliche Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle setzt voraus, dass ihr Träger die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bietet. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Trägern, die – wie z. B. Pro Familia – für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten. Deshalb müsste ihnen die staatliche Anerkennung längst entzogen werden, was jedoch bisher nie geschehen ist.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne zugleich Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes bewirken, hat sich längst als Illusion erwiesen. Denn Schwangerschaftsabbbrüche werden inzwischen weitgehend von Ärzten durchgeführt, die sich hierauf spezialisiert haben und sich als Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen – oft weniger der Schwangeren als ihres Umfeldes – verstehen.

Trotz der offenkundigen und schwerwiegenden Mängel seines gesetzlichen „Schutzkon-zepts“, über welche die offizielle Abtreibungsstatistik nicht hinwegtäuschen kann, hat der Gesetzgeber bisher seine Pflicht zur Beobachtung der Auswirkungen der geltenden Regelung sowie zu deren Nachbesserung bzw. Korrektur ignoriert. An ihre Erfüllung ist deshalb mit Nachdruck zu erinnern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  2. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  3. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  4. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  5. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  6. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  7. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  8. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  9. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  10. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. ZDF hasst Katholiken
  3. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  4. "Gesegneten Frohnleichnahm" - eine CSU-Blamage zu Fronleichnam
  5. "Ich musste ihm unglücklicherweise ein paar Schläge verpassen"
  6. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  7. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  8. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  9. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  10. Östereichische Bischofskonferenz: Lackner bleibt Vorsitzender, Scheuer wieder Vize
  11. Polen: Fußballer Bartosz Sobczyk gab seine Karriere auf, um Priester zu werden
  12. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  13. Papst kommt unpünktlich und scherzt auf Deutsch: "Ich bin Ausländer"
  14. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  15. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz