Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  2. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  3. US-Präsident Biden gibt auf - Er zieht seine Präsidentschaftskandidatur zurück
  4. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  5. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  6. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  7. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  8. „Ich habe keine Anfrage hinsichtlich einer ungeschwärzten Veröffentlichung bekommen“
  9. Ordensfrau: „Wir Frauen sind keinesfalls von der Eucharistischen Anbetung ausgeschlossen“
  10. Der Geruch des Hirten
  11. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  12. Umstrittene Marienstatue im Linzer Dom ist ‚Verneinung dessen, was Maria wirklich ist’
  13. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  14. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“
  15. Eucharistischer Kongress: Kein Platz für „Reform“-Gruppe ‚Association of U.S. Catholic Priests’

Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'

31. Mai 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung. Von Bernward Büchner


Köln (kath.net/pm) Anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner:


Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte „Beratungs-schutzkonzept“ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen. Für den nach dem Urteil von 1993 gebotenen Schutz jedes einzelnen Lebens war es von vornherein ungeeignet. Denn es überlässt es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.

Dass diese Entscheidung eine Pflichtberatung voraussetzt, trifft nicht zu. Denn die schwangere Frau ist nach der gesetzlichen Fristenregelung lediglich verpflichtet, vor einem „Schwangerschaftsabbruch“ eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Mitteilungs- und Gesprächsbereitschaft wird von ihr nicht verlangt. Auch wenn sie sich ausschweigt und eine Beratung deshalb nicht möglich ist, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.


Eine Mindestanforderung an die staatliche Schutzpflicht ist nach dem Karlsruher Urteil von 1993 die Erhaltung und Stärkung des Rechtsbewusstseins. Nur wenn das Bewusstsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten werde, könne das Konzept einer Beratungsregelung „prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen.“ An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird. Inzwischen wird das Recht ungeborener Kinder auf Leben im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein ideologisch begründetes „Recht auf Abtreibung“ verdrängt.

Die erforderliche Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle setzt voraus, dass ihr Träger die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bietet. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Trägern, die – wie z. B. Pro Familia – für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten. Deshalb müsste ihnen die staatliche Anerkennung längst entzogen werden, was jedoch bisher nie geschehen ist.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne zugleich Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes bewirken, hat sich längst als Illusion erwiesen. Denn Schwangerschaftsabbbrüche werden inzwischen weitgehend von Ärzten durchgeführt, die sich hierauf spezialisiert haben und sich als Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen – oft weniger der Schwangeren als ihres Umfeldes – verstehen.

Trotz der offenkundigen und schwerwiegenden Mängel seines gesetzlichen „Schutzkon-zepts“, über welche die offizielle Abtreibungsstatistik nicht hinwegtäuschen kann, hat der Gesetzgeber bisher seine Pflicht zur Beobachtung der Auswirkungen der geltenden Regelung sowie zu deren Nachbesserung bzw. Korrektur ignoriert. An ihre Erfüllung ist deshalb mit Nachdruck zu erinnern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Marienzweig 2. Juni 2013 

@mariaelvira

Sie fragen, warum Menschen nur so grausam sein können?
Ich glaube nicht, dass sie grausam sind.
Eher gedankenlos oder infolge schwieriger Lebenssituation überfordert.
Bekäme die ungeplant schwangere Frau die Unterstützung, die sie bräuchte -materiell und vor allem emotional- könnte sie im Laufe ihrer Schwangerschaft sogar fähig werden, sich auf das kleine Menschenkind zu freuen.
Stattdessen fühlt sie Panik.
Der Mann bzw. der Freund verlangt vielleicht die Eliminierung des neuen Lebens, die Eltern des evtl. noch jungen Mädchens machen Ärger und Druck und so sieht sich die Schwangere in erheblicher Stress-Situation.
Da scheint Abtreibung der einfachste und schnellste Weg, der Bewältigung der echten oder vermeintlichen Probleme aus dem Weg zu gehen.


0
 
 mariaelvira 1. Juni 2013 
 

zerrissenes Leben!

Wie können Menschen nur so grausam sein
und das Leben im Mutterleib töten.
Es ist doch jeder einmal so auf die Welt
gekommen, warum müssen die Kleinen so
schrecklich sterben?


1
 
 Marienzweig 31. Mai 2013 

zerrissenes Leben!

http://www.abtreiber.com/images/abtreibung.jpg

Schreckliche Realtität unserer Tage!

Diesem kleinen Menschlein war ursprünglich eine Zukunft bestimmt.
Stattdessen hat man es zerrissen!

Ich werde immer mal wieder auf dieses Foto verweisen.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  2. Irischer Priester verweigert Pro-Abtreibungspolitiker die Kommunion
  3. USA: Republikanische Partei behält Lebensschutz im Parteiprogramm
  4. Wenn die ‚Fakten-Checker’ Fakten verfälschen
  5. Deutsche Familienministerin und Länder für Legalisierung der Abtreibung – Ausnahme Bayern
  6. Nach Blockade einer Abtreibungsklinik: 75-jährige zu zwei Jahren Haft verurteilt
  7. USA: Zahl der Abtreibungen in Indiana und West Virginia um 98 Prozent gesunken
  8. US-Bischofskonferenz klagt gegen Abtreibungs-Verordnung der Regierung Biden
  9. Keine ‚Ruhezone’ um Abtreibungsklinik in Chicago
  10. Neue Studie zeigt Zusammenhang zwischen Abtreibungen und psychischen Störungen







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Sommerspende für kath.net - Eine Bitte an Ihre Großzügigkeit - Es fehlen noch mehr als 20.000 Euro
  3. Audioinstallation mit pinken Schläuchen im Linzer Mariendom
  4. Höchste Austrittszahlen in Hamburg, Berlin und Limburg!
  5. Zeitung: Nackt-Spiele, Erfahrungs- und sogar „Masturbationsräume“ in Kitas?
  6. Was Trump mit der Ukraine wirklich vorhat
  7. Pariser Kirche wurde schwer antichristlich geschändet – Es wurde inzwischen ein Sühneritus begangen
  8. Um Gottes willen: ‚die Waffen nieder‘!
  9. Die Eucharistie führt zusammen
  10. Kamala Harris – die anti-katholische Kandidatin der Abtreibungslobby
  11. KATH.NET-Leserreisen 2025-2026 - ROM - MALTA - BALTIKUM - ISLAND und MEDJUGORJE
  12. Der große Hollerich-Caritas-Skandal - 61 Millionen Euro veruntreut
  13. "Gott, ich weiß nicht, ob es Dich gibt. Aber wenn es Dich gibt, dann hilf mir"
  14. Katholischer Pfarrer schließt AfD-Funktionär von ehrenamtlicher Tätigkeit aus
  15. Spanisch-katholisches Portal kritisiert „das ultraheterodoxe deutsche Bistum Essen“

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz