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Hintergründe zum Kölner Vergewaltigungsfall

24. Jänner 2013 in Aktuelles, 44 Lesermeinungen
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Nur fünf der Kölner Kliniken hätten die „anonyme Spurensicherung“ beim Fall des mutmaßlichen Kölner Vergewaltigungsopfers durchführen können. Hätten auch Kliniken in öffentlicher Hand die Patientin abweisen müssen? Von Petra Lorleberg


Köln (kath.net/pl)
Der Fall des an zwei kirchlichen Kölner Krankenhäusern angeblich „abgewiesenen“ mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers schlägt weiter Wellen. Vor einigen Tagen hatte der „Kölner Stadtanzeiger“ folgendes berichtet: „Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte“, habe zwei katholische Kliniken „um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien. Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten", behauptete der „Kölner Stadtanzeiger“ weiter, „müssten mit fristloser Kündigung rechnen.“ Damit wurden die Weichen gestellt: Schuld ist auf jeden Fall die Moralpraxis der Kirche.

Über diesen seither vieldiskutierten Fall, der sich schon im Dezember 2012 zugetragen hatte, hat sich vor zwei Tagen im WDR auch der Ärztliche Direktor eines der beiden diskreditierten Krankenhäuser Professor Dietmar Pennig vom Kölner Vinzenzhospital, zu Wort gemeldet und mit interessanten Aussagen aufhorchen lassen. Im Interview mit dem „WDR“ sagte er über den Fall folgendes: Die Patientin „befand sich in den Räumen der ärztlichen Notdienstpraxis“. Sie sei zu diesem Zeitpunkt also bereits „unter ärztlicher Aufsicht“ und Betreuung gewesen. Die betreuende Ärztin habe eine „telefonische Anfrage“ an die diensthabende gynäkologische Ärztin des benachbarten Vinzenzhospitals gestellt. Die diensthabende Ärztin, „die sich zwischen mehreren Geburten befand“, habe empfohlen, „ein städtisches Haus aufzusuchen, das der anonymen Spurensicherung angeschlossen ist“. Denn sonst hätte die Patientin im Fall von „Anzeichen dieser Gewalttat“ „ihre Geschichte in einem anderen Krankenhaus“ noch „ein drittes Mal erzählen müssen“. Doch sei dies der diensthabenden Gynäkologin als „eine zu große Belastung für die Frau“ erschienen.


Vom „Netzwerk der anonymen Spurensicherung“ sei das Vinzenzkrankenhaus seit September abgemeldet gewesen, „wir haben uns nicht abgemeldet, wir sind abgemeldet worden“, betonte Pennig ausdrücklich, „weil wir die ‚Pille danach‘ nicht verschreiben dürfen, das war einer der Gründe – so dass uns die technischen Möglichkeiten, um einen sicheren Nachweis zu führen, ob eine Gewalttat vorliegt, überhaupt nicht zur Verfügung standen“. „So, wie es in der Presse berichtet worden ist, ist die Empörung nachvollziehbar“, urteilte der Ärztliche Direktor des Vinzenzhospitals weiter. Was für ihn aber nicht nachvollziehbar sei, „sind manche undifferenzierte Reaktionen auf diese Mitteilung.“

Kath.net hat weiter recherchiert und ist auf die Frage gestoßen: Mit welchem Recht wird dieser Fall so dargestellt, als ob nur katholische Krankenhäuser dieses mutmaßliche Vergewaltigungsopfer nicht ihrem Wunsch entsprechend hätten behandeln können?

Fakt ist laut vorliegenden Informationen: Nur fünf der zahlreichen Kölner Kliniken sind berechtigt, nach einer Vergewaltigung die „Anonyme Spurensicherung“ (ASS) durchzuführen. Die anonyme Spurensicherung für männliche Vergewaltigungsopfer ist nach Angabe der Kölner Stadtverwaltung sogar nur an einer einzigen Klinik möglich, diese ist nicht einmal in öffentlicher Trägerschaft. Alle anderen Kölner Krankenhäuser – darunter Kliniken in öffentlicher Trägerschaft - müssen offenbar einen Vergewaltigungsfall an diese fünf Kliniken weiterüberweisen, sobald die Frage nach anonymer Spurensicherung aufkommt. Die Liste dieser fünf Kliniken (davon sind nur drei in öffentlicher Trägerschaft) steht auf der Seite der Kölner Stadtverwaltung, die Homepageredaktion der Kölner Stadtverwaltung hat auf Nachfrage von kath.net bestätigt, dass diese Liste auf dem aktuellen Stand ist.

Demnach hätte auch die Mehrheit der anderen Kölner Kliniken - darunter auch solche in öffentlicher Trägerschaft - das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer nicht vollständig unter Einschluss der ASS betreuen können, unabhängig von der Frage, ob die sogenannte „Pille danach“ verabreicht worden wäre oder nicht.

Die Anonyme Spurensicherung wurde von einer Gruppe des Kölner Arbeitskreises "Gegen Gewalt an Frauen und Kindern" in Anlehnung an das Modell des AK Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg und in Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln entwickelt, erläutert die Stadt Köln auf ihrer Homepage. Die ASS soll Vergewaltigungsopfern den Freiraum geben, nicht sofort entscheiden zu müssen, ob sie den mutmaßlichen Täter anzeigen. Die Ärztin oder der Arzt sichert alle vorhandenen Tatspuren, die Daten werden unter einer Chiffrenummer anonym zwei Jahre archiviert, eine Anzeige bei der Polizei steht dem Opfer jederzeit offen. Dieses Angebot berücksichtigt, dass Vergewaltigungsopfer gelegentlich „auf Grund der traumatischen Erfahrung nicht in der Lage [sind], zeitnah eine Entscheidung zu treffen“, erläutert die Stadt Köln auf ihrer Homepage weiter. Die Alternative zur Anonymen Spurensicherung ist die direkte Anzeige der Straftat bei der Polizei.

Unklar bleibt in dem Skandal nicht zuletzt, warum es als so unzumutbar erscheint, dass für einen medizinischen Fall nach der medizinischen Erstbetreuung dann eine dafür zuständige und befähigte Fachabteilung aufgesucht werden muss.


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