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Verheiratete Priester sind kein Allheilmittel!

17. Februar 2012 in Aktuelles, 6 Lesermeinungen
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Priester des byzantinischen Ritus in Österreich wehren sich gegen die Vereinnahmung ihrer Traditionen bei innerkirchlichen Kontroversen: „Die Krise der Berufungen (ist) nicht mit dem Lebensstand verbunden, sondern mit der Krise des Glaubens“


Wien (kath.net) „Wir möchten … ausdrücklich festhalten, dass auch unsere ostkirchliche Tradition den Zölibat anerkennt, wertschätzt und praktiziert.“ Dies sagen die Priester des byzantinischen Ritus in Österreich in einer Erklärung und nehmen damit ausdrücklich Stellung gegen die Vereinnahmung ihrer Traditionen bei innerkirchlichen Kontroversen. Die eigentliche Wurzel der Berufungskrise sehen diese unierten Katholiken nicht „mit dem Lebensstand verbunden“, sondern vielmehr „mit der Krise des Glaubens in unseren westlichen Gesellschaften“.

Außerdem äußern die Priester des griechisch-katholischen Ritus ihre Betrübnis darüber, „wenn Brüder im Priestertum die Hierarchie der katholischen Kirche geringschätzen und sogar bereit sind, die Autorität abzulehnen“.


kath.net dokumentiert die „Erklärung der Priester des byzantinischen Ritus (griech.-kath.) zur Zitierung unserer Traditionen durch innerkirchliche Gruppen des lateinischen Ritus“ in voller Länge

Verschiedene Gruppierungen in der lateinischen Kirche Westeuropas berufen sich in der innerkirchlichen Kontroverse der letzten Jahre gerne auf die Tradition der katholischen Ostkirchen bezüglich des verheirateten Klerus, der geschiedenen und wiederverheirateten Personen und der Beziehung der Ortskirchen zu Rom. Wir wollen im Folgenden zu diesen drei Punkten Stellung nehmen, um eventuelle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.

1) Ostkirchliche Tradition des verheirateten Klerus

Die Tradition der katholischen Ostkirchen kennt die Weihe verheirateter Männer zu Diakonen und Priestern. Diese Tradition des verheirateten Klerus kommt aus der Zeit der jungen Kirche. Allerdings erlauben die Ostkirchen, dass auch verheiratete Männer zu Priestern geweiht werden können. Wer vor der Diakons- bzw. Priesterweihe unverheiratet war, darf auch danach nicht mehr heiraten. Der Tod der Ehefrau, oder die Trennung von ihr, verpflichtet den verheirateten Priester zur weiteren Ehelosigkeit.

Diese Tradition kann gelegentlich als “Allheilmittel” gegen mangelnde Priesterberufungen in Westeuropa angesehen und angeführt werden. Unserer Überzeugung nach ist aber die Krise der Berufungen nicht mit dem Lebensstand verbunden, sondern mit der Krise des Glaubens in unseren westlichen Gesellschaften. Dies bestätigt auch die Situation in anderen Kirchengemeinschaften, wie zum Beispiel in der Evangelischen Kirche, die auch einen Mangel an Berufungen erfährt, obwohl dort verheiratete Männer zum Pastorenamt zugelassen sind. Darum waren wir sehr erbaut, als Papst Benedikt XVI ein Jahr des Glaubens beginnend mit dem 10. Oktober 2012 angekündigt hat, womit er die ganze katholische Kirche „an die Notwendigkeit erinnert, den Weg des Glaubens wiederzuentdecken, um die Freude und die erneute Begeisterung der Begegnung mit Christus immer deutlicher zutage treten zu lassen.“ (Benedikt XVII, Motu proprio „porta fidei“ Nr. 2)


Dem gegenüber hat die westliche Kirche jene Disziplin in Ehren gehalten, die nur unverheiratete Männer zur Weihe zulässt. Diese Praxis hat nicht nur eine geschichtliche oder disziplinäre Begründung, sondern auch tiefe theologische und biblische Wurzeln, auf die wir hier nicht weiter eingehen können. Auch in den Kirchen des Ostens wird der Mönchspriester, oder der ehelos lebende Weltpriester vom gläubigen Volk besonders geehrt. Wir möchten also ausdrücklich festhalten, dass auch unsere ostkirchliche Tradition den Zölibat anerkennt, wertschätzt und praktiziert.

Erwähnt sein soll an dieser Stelle auch, dass die Priester des byzantinischen Ritus mit ihren Familien ein beständiges Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe geben wollen, und zwar genau dort, wo für viele in Westeuropa die christliche Ehe nur mehr ein "Auslaufmodell" darstellt. Dazu möchten wir unterstreichen, dass der priesterliche Dienst eines verheirateten Mannes sehr komplex und anspruchsvoll ist.

2. Geschiedene und wiederverheiratete Personen

Im Gegensatz zu den orthodoxen Kirchen haben die katholischen Ostkirchen nicht die Praxis einer zweiten, bzw. dritten, kirchlichen Eheschließung. Auch darf in der Regel die geschiedene und wiederverheiratete Person nicht an den Sakramenten teilhaben. Wenn jedoch eine Annullierung der ersten Ehe vorliegt und die zweite Ehe sakramental geschlossen wurde, darf die Person zu den Sakramenten zugelassen werden. Diesbezüglich gibt es keinen Unterschied zwischen der Praxis der katholischen Ostkirchen und jener der römisch-katholischen Kirche.

3. Treue zur katholischen Kirche und dem Nachfolger des heiligen Apostels Petrus

Sehr oft sehen wir es mit Betrübnis, wenn Brüder im Priestertum die Hierarchie der katholischen Kirche geringschätzen und sogar bereit sind, die Autorität abzulehnen. Treue zur katholischen Kirche und dem Nachfolger des heiligen Apostels Petrus ist der Eckstein unserer kirchlichen Identität. Aufgrund dieser Treue haben unsere Bischöfe, Priester und Gläubigen, Laien und Ordensleute vielerorts nicht gezögert das höchste Opfer zu bringen, das ihres eigenen Lebens. Fast alle unsere Bischöfe und Tausende von Priestern sind für ihre Treue zum Papst in der Zeit der kommunistischen Regime freiwillig ins Martyrium gegangen. So sagte Papst Pius XII, anlässlich der Veröffentlichung des apostolischen Briefes „Veritatem facientes“, gerichtet an die rumänische unierte Kirche, am 27.03.1952: Jesus hat 12 Apostel gehabt und einer war ein Verräter, die griechisch-katholische Kirche hat 12 Bischöfe gehabt davon war keiner ein Verräter. Darum sind Treue und Gehorsam zum jeweiligen Papst für unsere Bischöfe selbstverständlich, ebenso für die Priester gegenüber ihrem Bischof. Es ist wichtig daran zu erinnern, dass gerade dieser Gehorsam und die Treue dem Heiligen Stuhl gegenüber unsere Kirche vor der totalen Zerstörung in den schwierigen Zeiten der Verfolgung bewahrt hat.

Diese Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri als Eckstein der kirchlichen Identität der katholischen Ostkirchen wurde von Seiner Seligkeit Sviatoslav, Großerzbischof von Kyiv-Halytsch, Oberhaupt der Ukrainischen Griechisch-Katholischen Kirche, bestätigt, als er nach seiner Wahl den Heiligen Vater, Papst Benedikt besuchte: „Wenn wir uns auf den Fels Petri stützen, kann uns nichts erschüttern.“


Die Priester des byzantinischen Ritus in Österreich:

1. Andrej ABLAMEJKA, Aushilfsseelsorger für die unierten weißrussischen Katholiken in der Erzdiözese Wien;

2. Lic. Mag. Andreas BONENBERGER, Leiter des Byzantinischen Gebetszentrums in der Erzdiözese Salzburg, Pfarrprovisor der Pfarre Bad Dürrnberg;

3. Erzpriester Dr. Taras CHAGALA, Zentralpfarrer der griechisch-katholischen Zentralpfarre zu St. Barbara;

4. Diakon Marcel Stefan CRISTEA, rumänisch griechisch-katholisch;

5. Mag. Gheorghita DOBRICA, Seelsorger am Hanuschkrankenhaus – Baumgarten Pflegeheim in der Erzdiözese Wien, rumänisch griechisch-katholisch;

6. Mag. Lyubomyr DUTKA, Seelsorger, Pfarre Neu-Ottakring in der Erzdiözese Wien, ukrainisch griechisch-katholisch;

7. Dr. Theol. Hanna GHONEIM, früherer Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus des griechisch-melkitisch katholischen Patriarchats in der Erzdiözese Wien;

8. Iconom Stavrofor Msgr. Prof. Dr. Larry Hogan, Rektor und Professor für Altes Testament am Internationalen Theologischen Institut - Hochschule für Katholische Theologie in Trumau;

9. Boris HOLOSNJAJ, Kaplan der Pfarre Canisiuskirche in der Erzdiözese Wien, serbisch griechisch-katholisch;

11. Nikolaj HORNYKEWYCZ, Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in Westösterreich;

12. Lic. Mag. Ioan Iulian HOTICO, Aushilfsseelsorger für die Katholiken des Rumänisch-Unierten Ritus in der Erzdiözese Wien, Kaplan der Pfarre Leopoldau in der Erzdiözese Wien, rumänisch griechisch-katholisch;

13. Erzpriester Dozent Lic. Mag. Yuriy KOLASA, Protosyncellus / Generalvikar für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in Österreich, Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in der Diözese Linz, Präfekt des Ausbildungsprogramm für Seminaristen, Ordensmänner, Diakone und Priester und Lehrbeauftragter für Christliche Gesellschaftslehre (Ost- und Westkirche, Schwerpunkt Ehe und Familie) am Internationalen Theologischen Institut - Hochschule für Katholische Theologie in Trumau;

14. Erzpriester Mag. Oleh KOVTUN, Kaplan der Griechisch-katholischen Zentralpfarre zu St. Barbara, Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in der Diözese Graz und Klagenfurt.

15. Mag. Ivan LEVKO, Provisor der Pfarren Münichsthal/Pfösing/Ulrichskirchen in der Erzdiözese
Wien, ukrainisch griechisch-katholisch;

16. EKan. Mag. Vasile LUTAI, Rektor der rumänisch-unierten Mission, Seelsorger für die Katholiken des rumänisch-unierten Ritus in der Erzdiözese Wien;

17. Remus Dan MÂRSU, Seelsorger für die Katholiken des rumänisch-unierten Ritus in der Diözese Graz;

18. Mag. Dimitry MERENICH, Kaplan in Purkersdorf in der Erzdiözese Wien, russisch griechisch-katholisch;

19. Mag. Vitaliy MYKYTYN, Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in Westösterreich, Seelsorger in KFJ-Spital in der Erzdiözese Wien, ukrainisch griechisch-katholisch;

20. Erzpriester Mag. theol. Prof. György József PAPP, Seelsorger für die deutschsprachigen Gläubigen des byzantinischen Ritus in der Erzdiözese Wien, Provisor für die Pfarre Stammersdorf in der Erzdiözese Wien;

21. Mag. Theol. Ioan Ovidiu PINTEA, Seelsorger in Haus der Barmherzigkeit und Pfarre St. Georg, Kagran in der Erzdiözese Wien, rumänisch griechisch-katholisch;

22. Mag. Mykhaylo PLOTSIDEM, Doktorand Collegium Canisianum in der Diözese Innsbruck, ukrainisch griechisch-katholisch;

23. Prälat Mag. Michael K. PROHÁZKA O. Praem., Abt des Stiftes Geras;

24. Mag. Andriy RAK CSsR, Doktorand in der Diözese Innsbruck, ukrainisch griechisch-katholisch;

25. Erzpriester Mag. theol., GR Msgr. Franz SCHLEGL, Aushilfsseelsorger der griechisch-katholischen Zentralpfarre zu St. Barbara, geistlicher Assistent im EB Amt für Unterricht und Erziehung;

26. Dr. Eduard SHESTAK, Lehrbeauftragter am Internationalen Theologischen Institut - Hochschule für Katholische Theologie in Trumau, ukrainisch griechisch-katholisch;

27. Mag. Dumitru Alexandru SUCIU, Seelsorger in SMZ-Ost in der Erzdiözese Wien, rumänisch griechisch-katholisch;

28. Diakon Traian TAMAS, rumänisch griechisch-katholisch;

29. Mag. Juraj TEREK, Kaplan für den byzantinischen Ritus am Internationalen Theologischen Institut - Hochschule für Katholische Theologie in Trumau, slowakisch griechisch-katholisch;

30. Erzpriester DDr. Yosyp VERESH, Dozent für Patrologie und Ostkirchenkunde, Direktor des Zentrums für ostkirchliche Studien am Internationalen Theologischen Institut - Hochschule für Katholische Theologie in Trumau, ruthenisch griechisch-katholisch;

31. Mag. Volodymyr VOLOSHYN, Seelsorger für die Gläubigen des byzantinischen Ritus in der Diözese Innsbruck, Pfarrer in Ötztal-Bahnhof und Haiming in der Diözese Innsbruck;


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Lesermeinungen

 Sensenbrenner 18. Februar 2012 
 

Die Klarstellung

vor allem bzgl. der Behandlung der Geschiedenen, die auch in den grch.-kath. Ostkirchen (anders als in deren orthodoxen Herkunftskirchen) keine Möglichkeit zur Eingehung einer kirchlichen Zweitehe haben, war wichtig, vielen Dank!

Ich war immer ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass die ostkirchliche Praxis der Geschiedenenheirat mit der Aufnahme dieser unierten Kirchen in die katholische Gesamtkirche aufgegeben werden musste. Deshalb hatte mich die offensichtliche Fehlinformation Primetshofers im August sehr überrascht. Wäre sie zutreffend gewesen, hätte es das gesamte kath. Lehramt der letzten 130 Jahre in dieser Frage ad absurdum geführt. Das wäre wirklich undenkbar.

Allerdings würden mich historische Details interessieren. Inwieweit war diese Frage in den Unionsverhandlungen von 1596 und 1646 ein Thema? Wurde diese Rechtsangleichung sofort umgesetzt? Gab es Widerstände, Vorbehalte? Maß man dem Ganzen überhaupt Bedeutung zu?


2
 
 Tony 17. Februar 2012 
 

@Gudenus

Wie es auch in der Erklärung steht, ist die zweite und dritte \"Eheschließung\" nur in der (von Rom getrennten) Orthodoxen Kirche, nicht jedoch in der griechisch-katholischen Kirche möglich. Zwischen der lateinischen und der griechisch-katholischen Kirche besteht hier kein Unterschied. (Kann auch nicht bestehen, denn hier handelt es sich um eine Frage der gefestigten Sittenlehre, nicht bloß um eine rein disziplinäre Angelegenheit.) In den letzten Wochen und Monaten wurde diesbezüglich leider viel Unsinn verbreitet.
Vielen Dank an Msgr. Schlegl und sonstige Unterzeichner. Als Slowake bin ich dankbar und stolz, dass auch ein slowakischer Priester und etliche weitere slawische Brüder an dieser Erklärung beteiligt sind und so zur Wahrung des katholischen Glaubens in Österreich beitragen. Magna mater Austriae, Magna Domina Hungariae, Alma Mater gentium Slavorum, ora pro nobis!


1
 
 SCHLEGL 17. Februar 2012 
 

@Gudenus

Als einer der Unterzeichner der Erklärung darf ich Ihnen antworten.
In der orthodoxen Kirche wurde es unter dem Druck der byzantinischen Kaiser üblich, wenn eine Ehe zerbricht, eine 2. Ehe, sogar eine 3. Ehe zu gestatten. Dies entspricht aber NICHT dem Evangelium, wie auch der orthodoxe Theologe Meyendorff in einem theologischen Fachbuch, bemerkte. Auf Druck des Kaisers wurden nicht nur Zweitehen gesegnet, sondern auch die Feier der Trauung total von Eucharistie getrennt!
Priester aber mussten immer das Ideal des N.T. bewahren,sogar bei Tod der Gattin, darf der Priester nicht mehr heiraten.Die römische Kirche untersucht, ob eine Ehe überhaupt gültig war, wenn nicht, wird diese annulliert.
Als kath. Ostkirche, haben wir die katholische Praxis seit der Union 1596, immer bewahrt Msgr.Erzpr. Franz Schlegl


2
 
 Gudenus 17. Februar 2012 

Geschieden u Wiederverheiratet

Bezüglich Punkt 2 bin ich jetzt echt verunsichert: Wie ist das zu verstehen? Man weiß, dass in orthodoxen Krichen eine zweite u dritte Eheschließung möglich ist. Hier klingt es aber so, als ob die erste zuerst annuliet werden müsste, dass man wieder zu den Sakramenten darf. Dann gibt es aber keinen Unterschied zur westlichen Kirche. Auch in diesr könnte ich mich 5x annulieren lassen und wieder heiraten.


1
 
 a.t.m 17. Februar 2012 

Danke vielmals für diesen Artikel.

Denn es gibt leider viele unrichtige Aussagen über die Verheirateten Priester der katholischen Ostkirchen.

Möge der Schutz, der Segen und die Liebe Gottes unseres Herrn und der allerseligsten Jungfrau un Gottesgebärerin Maria immer mit Ihnen sein.


3
 
 Christine 17. Februar 2012 

ein großer Schatz in der Vielfalt der Kirche, der Braut des Herrn!

\"...sind Treue und Gehorsam zum jeweiligen Papst für unsere Bischöfe selbstverständlich, ebenso für die Priester gegenüber ihrem Bischof. Es ist wichtig daran zu erinnern, dass gerade dieser Gehorsam und die Treue dem Heiligen Stuhl gegenüber unsere Kirche vor der totalen Zerstörung in den schwierigen Zeiten der Verfolgung bewahrt hat.\"

Ein wundervolles Zeugnis der unierten Ostkirche!
Auf dem Gehorsam liegt Segen....
Einen besonders lieben Gruß an den Mitunterzeichner, unseren verehrten Mons. Schlegl!


4
 

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