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Abt des Klosters Ettal tritt zurück

24. Februar 2010 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Auf Bitte der Erzdiözese München und Freising - Das Kloster hat gegen die Meldepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch verstoßen


München (kath.net/ok) Der Abt der Benediktinerabtei Ettal, Barnabas Bögle OSB, tritt mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurück. Er kommt damit der dringenden Bitte des Generalvikars des Erzbischofs von München und Freising, Prälat Peter Beer, nach.

Abt Barnabas übernimmt mit diesem Schritt die Verantwortung dafür, dass in Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauchsfall gegen die bischöflichen „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“ vom 27.9.2002 verstoßen wurde. Diese Leitlinien sehen unabhängig vom tatsächlichen Vorkommen eines Missbrauchsfalls eine Meldepflicht möglicher Verdachtsfälle an den Bischöflichen Beauftragten der Erzdiözese für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs vor. Dieser Meldepflicht ist das Kloster nicht nachgekommen.


Die Benediktinerabtei hatte Generalvikar Beer am Mittwochmorgen über den Regelverstoß in Kenntnis gesetzt. Der Münchner Generalvikar hatte Abt Barnabas daraufhin umgehend um seinen Rücktritt ersucht.

Die Erzdiözese München und Freising sieht in dem Rücktritt von Abt Barnabas einen respektablen und richtigen Schritt, um den guten Ruf der Schule und des Internats zu schützen und eine umfassende Aufklärung sowie eine positive Weiterentwicklung sicher zu stellen.

Leitlinien der DBK zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche


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Lesermeinungen

 Jofichtel 24. Februar 2010 

Hysterie

So schlimm jeder einzelne Fall von Missbrauch auch ist, denke ich, dass hier nicht mehr besonnen reagiert wird. Ich möchte mal wissen, ob Abt Barnabas Bögle die Möglichkeit einer Erklärung gegeben wurde, warum er einem möglichen Missbrauchsfall nicht gemeldet hat. Lasst uns bitte nicht von der künstlichen Hysterie anstecken, die die Medien uns aufzwingen wollen.


4
 
 Gandalf 24. Februar 2010 

Gute Frage

ob man angesichts der aufgeheizten Stimmung hier ein Bauernopfer machen wollte?


7
 
 Katholik 24. Februar 2010 

Tatsächlich Meldepflicht?

Meldepflicht besteht gemäß den Richtlinien nur, wenn der Ordenspriester im Dienst des Bistums steht. War das der Fall?

Zitat: \"Die Zuständigkeit für die Prüfung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
durch Ordensleute, die unter Gestellung in bischöflichem Auftrag tätig sind, liegt – unbeschadet der Verantwortung der Ordensoberen – bei der Diözese. In anderen Fällen bieten die Diözesen dem Ordensoberen Unterstützung an.\"


6
 

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