Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  10. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  13. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  14. Leere der kirchlichen Lehre
  15. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren

Limburger Bischof behält Seelsorgeleitung den Priestern vor

30. Juni 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das auslaufende Statut im Bistum Limburg, das derzeit Laien als Pfarrbeauftragte einsetzt, soll nicht verlängert werden. "Der Bischof hat recht", kommentiert der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt.


Limburg (kath.net) Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst will künftig keine Laien als „Pfarrbeauftragte“ mehr anstellen. Das Statut seines Vorgängers Franz Kamphaus, das Laien als leitende pfarrliche Seelsorger vorsieht, läuft mit Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert. Das meldet die Nassauische Neue Presse.

Als leitende Pfarrseelsorger werden künftig nur noch Priester eingesetzt werden. Davon informierte der Bischof die Pfarrbeauftragten, auch der Diözesansynodalrat wird noch diese Woche mit dieser „Gewissensentscheidung“ des Bischofs befasst sein.

Die Entscheidung stößt auf Kritik nicht nur der Pfarrbeauftragten, sondern auch einiger Mitglieder des Priesterrates. Bezirksdekan Dieter Lippert sagte, dass hier ganz erheblich unterschiedliche Auffassungen zu Tage träten. Im Priesterrat gibt es Kritik, dass Bischof Tebartz-van Elst die Entscheidung getroffen habe, ohne sich mit dem Synodalrat zu beraten. Bisher hatte der Synodalrat zwei Mal die Verlängerung des Statuts empfohlen, die dann auch durchgeführt wurde.


Das Statut, auch Laien in Leitungsfunktionen der Pfarrseelsorge einzusetzen, stammt von 1995 und wurde mit dem Priestermangel begründet. Unter Kamphaus gab es im Bistum bis zu 65 solcher Pfarrbeauftragten, derzeit sind es noch etwa 30.

Damit setzt Bischof Tebartz-van Elst seinen Kurs fort. In seinem Hirtenbrief zu Pfingsten hat er bereits betont, dass in der Frage, wie es mit den Gemeinden weitergehe, "auf Dauer keine pragmatischen Lösungen helfen, die zu wenig berücksichtigen, dass Glaube und Kirche aus den Sakramenten leben", KATH.NET hat berichtet. Die stärkere Ausrichtung des Bistums auf Rom hin hatte er bereits vor einem Jahr angekündigt, wie wir berichteten.

"Der Bischof von Limburg hat recht", schreibt der Kirchenrechtler und Autor der lateinischen Nachrichten von Radio Vatikan, Gero P. Weishaupt, in einem kirchenrechtlichen Statement gegenüber kath.net. "Das entspricht ganz den Vorgaben des can. 517 par. 2: Laien haben kein Recht auf Gemeindeleitung, weil sie dazu aufgrund fehlender Weihe unfähig sind.

Sie können darum im Notfall nur suppletiv an der Gemeindeleitung mitarbeiten, den Priester ersetzen können sie nicht. Auch wenn sie in der Gemeindeleitung wegen Priestermangels mitarbeiten, muss ein Priester immer die Gemeindeleitung innehaben. Nur ein Priester kann Träger des Leitungsamtes sein. Nur ein zum Priester Geweihter kann eine Pfarrei als Pfarrer, Pfarrverwalter oder Moderator leiten.

Die sogenannte kooperative Pastoral stösst da auf Grenzen, wo Aufgaben strikt an die Priesterweihe gebunden sind. Die Gemeindeleitung gehört wesentlich zum Profil des Priesters und kann darum nicht Laien übertragen werden.

Das ministerielle Priestertum unterscheidet sich nicht nur dem Grade nach vom allgemeinen Priestertum der Getauften, sondern auch dem Wesen nach, wie das Zweite Vatikanische Konzil in Einheit mit der Tradition und die Dokumente des nachkonziliaren Lehramtes, die das Konzil authentisch interpretieren, lehren."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Limburg

  1. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  2. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  3. LGBT-Veranstaltung ‚Christopher-Street-Day’ in Limburg von BDKJ mitorganisiert
  4. Bätzing, Marx + Co: Desaster mit Ansage!
  5. Kein Grund zum Rücktritt?
  6. Kirchenkritischer Kabarettist Reichow beim Kreuzfest des Bistums Limburg
  7. Bistum Limburg unterstützt umstrittene 'Seenotrettung' mit 25.000 Euro
  8. Bistum Limburg ließ Vertuschungsstrategien bei Missbrauch rekonstruieren
  9. Marx-Bätzing-Kurs: Neuer Rekord an Kirchenaustritten in Deutschland!
  10. "Pfingstbotschaft" von Bätzing: Segnet Schwule!






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
  4. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  5. Maria, die Mutter des Friedens
  6. Leere der kirchlichen Lehre
  7. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  8. Debatte um (politischen) Islam: Österreichische Ministerin für Verbot von Muslimbruderschaft
  9. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  10. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  11. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  12. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  13. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  14. Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
  15. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz