Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  7. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  8. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  9. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  10. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  11. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  12. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  13. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  14. Vatikan bestätigt Sexualverbrechen des toten Ordensgründers Buela
  15. Das Houellebecq-Szenario: Wenn die politische „Mitte“ die Ränder großfüttert

Limburger Bischof behält Seelsorgeleitung den Priestern vor

30. Juni 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das auslaufende Statut im Bistum Limburg, das derzeit Laien als Pfarrbeauftragte einsetzt, soll nicht verlängert werden. "Der Bischof hat recht", kommentiert der Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt.


Limburg (kath.net) Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst will künftig keine Laien als „Pfarrbeauftragte“ mehr anstellen. Das Statut seines Vorgängers Franz Kamphaus, das Laien als leitende pfarrliche Seelsorger vorsieht, läuft mit Ende des Jahres aus und wird nicht verlängert. Das meldet die Nassauische Neue Presse.

Als leitende Pfarrseelsorger werden künftig nur noch Priester eingesetzt werden. Davon informierte der Bischof die Pfarrbeauftragten, auch der Diözesansynodalrat wird noch diese Woche mit dieser „Gewissensentscheidung“ des Bischofs befasst sein.

Die Entscheidung stößt auf Kritik nicht nur der Pfarrbeauftragten, sondern auch einiger Mitglieder des Priesterrates. Bezirksdekan Dieter Lippert sagte, dass hier ganz erheblich unterschiedliche Auffassungen zu Tage träten. Im Priesterrat gibt es Kritik, dass Bischof Tebartz-van Elst die Entscheidung getroffen habe, ohne sich mit dem Synodalrat zu beraten. Bisher hatte der Synodalrat zwei Mal die Verlängerung des Statuts empfohlen, die dann auch durchgeführt wurde.


Das Statut, auch Laien in Leitungsfunktionen der Pfarrseelsorge einzusetzen, stammt von 1995 und wurde mit dem Priestermangel begründet. Unter Kamphaus gab es im Bistum bis zu 65 solcher Pfarrbeauftragten, derzeit sind es noch etwa 30.

Damit setzt Bischof Tebartz-van Elst seinen Kurs fort. In seinem Hirtenbrief zu Pfingsten hat er bereits betont, dass in der Frage, wie es mit den Gemeinden weitergehe, "auf Dauer keine pragmatischen Lösungen helfen, die zu wenig berücksichtigen, dass Glaube und Kirche aus den Sakramenten leben", KATH.NET hat berichtet. Die stärkere Ausrichtung des Bistums auf Rom hin hatte er bereits vor einem Jahr angekündigt, wie wir berichteten.

"Der Bischof von Limburg hat recht", schreibt der Kirchenrechtler und Autor der lateinischen Nachrichten von Radio Vatikan, Gero P. Weishaupt, in einem kirchenrechtlichen Statement gegenüber kath.net. "Das entspricht ganz den Vorgaben des can. 517 par. 2: Laien haben kein Recht auf Gemeindeleitung, weil sie dazu aufgrund fehlender Weihe unfähig sind.

Sie können darum im Notfall nur suppletiv an der Gemeindeleitung mitarbeiten, den Priester ersetzen können sie nicht. Auch wenn sie in der Gemeindeleitung wegen Priestermangels mitarbeiten, muss ein Priester immer die Gemeindeleitung innehaben. Nur ein Priester kann Träger des Leitungsamtes sein. Nur ein zum Priester Geweihter kann eine Pfarrei als Pfarrer, Pfarrverwalter oder Moderator leiten.

Die sogenannte kooperative Pastoral stösst da auf Grenzen, wo Aufgaben strikt an die Priesterweihe gebunden sind. Die Gemeindeleitung gehört wesentlich zum Profil des Priesters und kann darum nicht Laien übertragen werden.

Das ministerielle Priestertum unterscheidet sich nicht nur dem Grade nach vom allgemeinen Priestertum der Getauften, sondern auch dem Wesen nach, wie das Zweite Vatikanische Konzil in Einheit mit der Tradition und die Dokumente des nachkonziliaren Lehramtes, die das Konzil authentisch interpretieren, lehren."


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Bistum Limburg

  1. Möchte Herr Bätzing die Schweizer Gardisten gegen Giorgia Meloni ausrücken lassen?
  2. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  3. LGBT-Veranstaltung ‚Christopher-Street-Day’ in Limburg von BDKJ mitorganisiert
  4. Bätzing, Marx + Co: Desaster mit Ansage!
  5. Kein Grund zum Rücktritt?
  6. Kirchenkritischer Kabarettist Reichow beim Kreuzfest des Bistums Limburg
  7. Bistum Limburg unterstützt umstrittene 'Seenotrettung' mit 25.000 Euro
  8. Bistum Limburg ließ Vertuschungsstrategien bei Missbrauch rekonstruieren
  9. Marx-Bätzing-Kurs: Neuer Rekord an Kirchenaustritten in Deutschland!
  10. "Pfingstbotschaft" von Bätzing: Segnet Schwule!







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  3. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  4. Erschütterndes Historiendrama: Netflix-Serie „Fauda“ verarbeitet den Terror des 7. Oktober
  5. Muslimische Organisation: ‚In 45 Jahren wird Frankreich wieder katholisch‘
  6. Frankreichs neue „Generation Leo“: Warum die Jugend plötzlich wieder zum Papst strömt
  7. „Er befiehlt seinen Engeln, dich zu behüten auf all deinen Wegen“ (Psalm 91)
  8. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  9. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  10. Thérèse von Lisieux und die ‚Süßigkeit‘ eines Buches über die Apokalypse
  11. Gesetzesvorschlag zum Verbot von Konversionstherapien in Nordirland ist ‚gefährlich‘
  12. 'Jesus macht alles und ich nichts'
  13. UN-Bevölkerungsfonds berichtet über das Leid der Frauen in Gaza
  14. Rosenkranzmonat Oktober steht im Zeichen des Friedens
  15. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz