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Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?

13. Jänner 2026 in Kommentar, 10 Lesermeinungen
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Klärungen betreffend das Verhältnis von Weihe und Leitung gibt es längst. Wann beginnt die Kirche wieder, ihre geistliche Sendung zu leben? Ein Gastkommentar von Martin Grichting


Chur (kath.net)

Es ist erfreulich, dass die Ausführungen vom 18. (https://kath.net/news/89173) und 30. Dezember 2025 [https://kath.net/news/89196] zur Spaltung von Weihegewalt und Leitungsvollmacht zu angeregten Diskussionen geführt haben, zuletzt in den Abwägungen von Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer [https://kath.net/news/89274]. Er bereichert dabei die Diskussion um die Sichtweise der Unierten bzw. der Orthodoxen Kirchen und zeigt dadurch, dass die Spaltung von Weihe und Leitung neue ökumenische Probleme hervorruft.

Bei den Versuchen aus progressistischen Kreisen, Weihegewalt und Leitungsvollmacht zu spalten, geht es nicht um Kirchenrecht und Theologie, nicht um Kirchengeschichte und auch nicht um das Wohl der Kirche, sondern um das sachfremde Anliegen, «Geschlechtergerechtigkeit» im Zeitalter des Genderismus durchzusetzen. Manche sind dafür bereit, das sakramentale Wesen der Kirche zu opfern. Die Ausführungen von Archimandrit Thiermeyer sind diesbezüglich wertvoll, weil er darauf verweist, dass Missbräuche aus vergangenen Zeiten kein Argument darstellen, heute daraus Forderungen abzuleiten. Solches tun etwa vermeintliche Reformer wie Hubert Wolf (vgl. «Krypta. Unterdrückte Traditionen der Kirchengeschichte», München 2015). Es geht hier um gesunden Menschenverstand: Niemand leitet aus dem Faktum, dass in früheren Jahrhunderten Diebstähle geschahen, ab, dass sie heute legitim sein könnten. Aus der Existenz von mittelterlichen Laienbischöfen kann man nur die Konsequenz des II. Vatikanischen Konzils ziehen: dass die Spaltung von Weihe und Leitung nicht mehr vorkommen darf.  

Ebenfalls ist dem Autor beizupflichten, wenn er fordert, die Frage der Trennung Weihe und Leitung sei in der «katholischen Debatte nicht nur rechtlich, sondern zutiefst ekklesiologisch zu behandeln». Genau das hat man mit dem CIC von 1983 getan. Papst Johannes Paul II. schrieb deshalb in der Apostolischen Konstitution «Sacrae disciplinae leges», mit der er den CIC erliess: «Das Instrument, das der Kodex ist, entspricht voll dem Wesen der Kirche, wie es vom Lehramt des Zweiten Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner Ekklesiologie dargestellt wird. Ja, dieser neue Kodex kann gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefasst werden, die Ekklesiologie des Konzils in die Sprache des Kirchenrechts zu übersetzen. Wenn es auch unmöglich ist, das von der Lehre des Konzils gezeichnete Bild der Kirche vollkommen in die kanonistische Sprache zu übertragen, so muss der Kodex doch immer in diesem Bild, soweit das möglich ist, seinen festen Bezugspunkt haben».


Die Lehre des Konzils geht in der Tat dem Codex vor. Deshalb genügt es nicht, sich mit sophistischen kanonistischen Distinktionen zu begnügen, um kämen sie von jesuitischen Kardinälen. Ein Bruch des Kirchenrechts, wie er mit der aktuellen Kurienkonstitution und der Ernennung einer «Präfektin» des Ordensdikasteriums geschehen ist, ist ein Bruch mit dem II. Vatikanischen Konzil. Wie soll der Papst dessen Geltung einfordern, wenn er es selbst bricht? Wie soll er der Planierung von Priestern und Laien, wie sie mit dem «Synodalen Weg» in Deutschland bereits praktiziert und vertieft angestrebt wird, widersprechen, wenn er selbst das Gleiche an seiner Kurie tut?

Rechtspositivistisch betrachtet, kann der Papst aufgrund des Jurisdiktionsprimats an seiner Kurie Laien als seine Vikare (Präfekten) ernennen. Eine Präfektin entspricht dort dem Generalvikar auf Bistumsebene. Aber wie soll der Papst einem Bischof verbieten, einen Laien als Generalvikar seinen Priestern vor die Nase zu setzen, wenn er selbst Zehntausenden von Ordensklerikern eine Frau vor die Nase setzt, die über sie Jurisdiktion ausübt? Hat der Papst keine Vorbildfunktion mehr? Entweder wird das sakramentale Wesen der Kirche in der ganzen Kirche respektiert oder dann irgendwann gar nicht mehr.

Und schliesslich noch ein Punkt, der immer wieder zu reden gibt: Während die Aufsicht über den Ordensbereich (päpstliche) potestas sacra erfordert, ist die im Ordensbereich selbst ausgeübte Vollmacht seitens von Prioren, Äbtissinnen und anderen Oberen nicht per se potestas sacra. Die Kirche wusste das immer – theologisch-dogmatisch-ekklesiologisch. Und so geht es auch heute aus dem Kirchenrecht hervor. Im Ordensrecht des CIC/1983, in can. 596 § 1 heisst es: «Obere und Kapitel der Institute haben über die Mitglieder die im allgemeinen Recht und in den Konstitutionen umschriebene Vollmacht». Dann ergänzt jedoch § 2: «In den klerikalen Ordensinstituten päpstlichen Rechts besitzen sie überdies kirchliche Leitungsgewalt sowohl für den äußeren als auch für den inneren Bereich». Das Wort «überdies» bringt zum Ausdruck, dass das in den ‒ vereinfacht ‒ Orden genannten Gebilden geltende Recht  keine postestas sacra, sondern «Verbandsrecht» ist. Es verdankt sich dem kirchlich sanktionierten Vereinigungswillen der Mitglieder und leitet sich von diesem her. (Es kommt aus dem Charisma und nicht aus apostolischer Sendung). Ordensrecht kommt, mit anderen Worten, vom kirchlichen Vereinsrecht her. Dieses Recht ist ‒ wie aus can. 596 § 2 hervorgeht ‒ zu unterscheiden von der potestas sacra, die es im Ordensbereich nur gibt, wo es um Kleriker geht. Deshalb ist es kein Argument gegen die Untrennbarkeit von Weihe und Hirtengewalt, auf die Existenz von Ordensoberinnen zu verweisen, die Vollmachten ausgeübt haben und ausüben. Denn diese Vollmacht ist eben keine potestas sacra.

Um auf das II. Vatikanum zurückzukommen: In Nr. 33 von «Lumen Gentium» (LG) sprechen zwei Sätze von der Mitwirkung von Laien an der Sendung der Hierarchie. Diese gibt es, c. 129 § 2 hat dies auch kanonistisch übersetzt, wie Archimandrit Thiermeyer zu Recht betont. Es ist aber «Mit»-Wirkung und nicht mit einem Amt versehene potestas sacra (sei sie ordinaria propria oder ordinaria vicaria). Gemäss deutscher Übersetzung sprechen aber in Kapitel IV. von LG (Nr. 30‒38) 88 Sätze von der genuinen Sendung der Laien. Sie sollen, vom Weltcharakter geprägt, sich selbst und die Welt heiligen, indem sie dort ihre Sendung gemäss dem dreifachen Amt Christi des Propheten, Priesters und Königs leben.

Das Verheerende an der Weihespaltungsdebatte und an dem seit Jahren zelebrierten Synodalismus besteht darin, dass es sich dabei um Ablenkungsmanöver handelt, die den Eindruck erwecken, die Kirche sei ihre Struktur und es ginge für die Laien, um auch Kirche zu sein, darum, unter, mit und gegen die Hierarchie mitzubestimmen. Verantwortungsbewusster Hirtendienst würde demgegenüber zu bedeuten, zu 88 Teilen die allgemeine Sendung aller Laien in der Welt zu betonen und zu zwei Teilen die Mitwirkung einiger Laien an der Sendung der Hierarchie. Der tragische Ausdruck des erschreckenden Grades an Verwirrung in der Kirche besteht darin, dass es sich mit der diesbezüglichen Gewichtung gerade umgekehrt verhält. Die Folgen sind offensichtlich: Im Innern der kirchlichen Organisation herrschen perspektivlose Grabenkämpfe, welche die Kräfte binden. Und gegen Aussen erlahmt das christliche Zeugnis, weil ein zerstrittener und verunsicherter Haufen passiv wird und abschreckend wirkt. Man kann sich fragen, worin der geistliche Sinn der Verblendung besteht, mit der die Kirche seit Längerem geschlagen ist.


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