Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  2. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  3. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  4. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  5. "Vaccine Amen"
  6. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  7. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  8. Panik in Magdeburg
  9. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  10. Maria – Marta – Lazarus: Christus, der Freund des Lebens
  11. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  12. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef
  13. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  14. Zwischen Gebetswort und politischem Urteil. Der Friede und die Ordnung
  15. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag

Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!

1. Oktober 2025 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Recht auf freie Versammlung bestätigt – Erste gerichtliche Zurückweisung der örtlichen Auflage - ADF International begrüßt Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und des Verwaltungsgerichts Regensburg


Regensburg (kath.net/ADF) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden dürfen. Die Gruppe konnte sich somit gestern wieder zu friedlichem Gebet versammeln.  

Die Entscheidung des Bayerischen VGH markiert einen Meilenstein: Es ist das erste Mal nach Inkrafttreten des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), dass eine örtliche Beschränkung einer Versammlung damit gerechtfertigt und diese Rechtfertigung zurückgewiesen wird. Es gibt klare Belege dafür, dass politischer Druck auf die Gemeinde ausgeübt wurde.  Das Gericht hat klar herausgestellt, dass das Gesetz nicht auf die friedliche Gebetsvigil anwendbar ist. Die städtische Begründung der Auflage stellte pauschal Gefahrenbehauptungen auf, ohne das Gesetz oder die tatsächliche Lage angemessen zu prüfen. Die Richter hoben hervor, dass die bisherigen Vigilien weiterhin zulässig bleiben – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren. ADF International unterstützte den Kläger juristisch in dieser Sache und sieht in der Verfügung ein starkes Signal für die Rechtsstaatlichkeit. 

„Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden.
Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International


„Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Unterstützung und Solidarität für Menschen in herausfordernden Situationen zu zeigen, ist hingegen rechtlich nicht zu beanstanden,“ fuhr Böllmann fort.

Unerlaubte politische Einflussname 

Die Gebetswachen finden seit Jahren regelmäßig und friedlich ca. 40 m vom Eingang der Abtreibungseinrichtung statt. Auch nach in Krafttreten einer Gesetzesänderung („SchKG“, in Kraft getreten am 13. November 2024), hatte die Stadt die Vigilien in der ersten Jahreshälfte 2025 in ihrer bisherigen Form erlaubt. Aufgrund der negativen Berichterstattung der Lokalpresse, die die Versammlungen kritisierte und meinte, dass es sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht geben dürfe, verhängte die Stadt im Juli 2025 erstmals Einschränkungen, die Verbotszonen bis 100 Meter um Abtreibungseinrichtungen vorsehen.  

Es gibt außerdem klare Belege dafür, dass äußerer politischer Druck Verwaltungsentscheidungen beeinflusst hat und dabei zentrale Grundsätze von Fairness und Neutralität verletzt wurden. Sogar eine ausführliche juristische Stellungnahme der Behörden, die aufzeigte, dass die geplanten Versammlungsauflagen rechtswidrig waren, wurde bewusst ignoriert. 

Einschränkungen sind ungerechtfertigt 

Die Juli-Wache musste deshalb abgesagt werden, doch nach der Eilentscheidung können die Gebete vorerst wieder wie geplant monatlich stattfinden. 

Mit dem Beschluss des VG Regensburg vom 14. August, den der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am 23. September bestätigt hat, wurde die Rechtswidrigkeit des ergangenen städtischen Bescheides vorläufig festgestellt: Die gesetzlichen Änderungen bieten keine ausreichende Grundlage für ein pauschales Versammlungsverbot im 100m-Bereich vor Abtreibungsstätten, und auch die tatsächlichen Umstände vor Ort rechtfertigen eine solche Einschränkung in Regensburg nicht. 

Die Klage im Hauptsacheverfahren ist bereits eingereicht – ADF International erwartet eine abschließende Entscheidung, die den Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit auch unter neuen gesetzlichen Vorgaben bestätigt. 

„Mit dieser Entscheidung wurde mehr als nur eine Gebetswache gerettet, sondern auch Babys, deren Mütter – wir haben das in 26 Jahren sehr oft erlebt – auf den letzten Metern zur Abtreibungsklinik das andächtige Gebet als eine Ermutigung empfinden, in letzter Sekunde doch „Ja!“ zum Leben mit dem Kind zu sagen. Das ist ihr gutes Recht. Und diesem „Mutterrecht“ – und damit der Verwirklichung des Lebensrechtes des Kindes – schenkt das Eilentscheidung des Gerichts jene Freiheit, die das ideologisch geprägte Gesetz zu unterbinden versucht, sagte Wolfgang Hering, Vorsitzender der Helfer Deutschland e.V.. Hering organisiert bundesweit monatliche Gebetswachen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen – etwa auch in Regensburg.  

Wunschgesetz der Abtreibungslobby 

Deutschland hat im Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) verschärft, um schwangere Frauen vor angeblicher „Gehsteigbelästigung“ zu schützen. Das Gesetz sanktioniert nun belästigendes Verhalten – ein bereits verbotener Tatbestand – im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen. Es verbietet außerdem die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren emotionale Reaktionen wie „Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle“ hervorrufen können. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 5 000 Euro geahndet.  

Friedliche Gebetsversammlungen, stilles Beten oder religiöse Symbole sollten erlaubt bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 20. Juni 2023 im Fall Vojnović gegen Pforzheim klargestellt, dass solche Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Rechtsexperten und Lebensschützer kritisieren jedoch, dass die Formulierung des neuen Gesetzes bewusst vage ist und somit engagierte Bürger benachteiligt und abschreckt.  

„Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist keineswegs kriminell, sondern steht im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur bestimmter Überzeugungen und die zwangsweise Unterbindung unaufdringlicher Hilfsangebote jedem,“ so Böllmann.

Archivfoto (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  2. Linksradikaler Anschlag auf Veranstaltungsort eines Lebensschutz-Treffens
  3. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  4. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  5. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  6. Klinisch tot nach Herzstillstand: Hirnaktivität noch Minuten, sogar Stunden messbar
  7. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  8. US-Vizepräsident Vance wird erneut beim „March for Life“ teilnehmen und sprechen
  9. Die US-Bischofskonferenz lädt zur 14. Pro-Life-Novene ein
  10. Vorweihnachtliches Lichtermeer






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE DIESE WOCHE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  4. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  5. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  6. Panik in Magdeburg
  7. 'Erzieherischer Unterton': Harald Schmidt rechnet mit Tagesthemen und Heute Journal ab
  8. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  9. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament
  10. Ein Champion am Galgen – und die Welt sieht weg
  11. Neue Fantasien über das Weiheamt für Frauen?
  12. DBK kritisiert ZDF-Kinderformat „Logo“ wegen Christentum-Beitrag
  13. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  14. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  15. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz