Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof Bätzing "vom Teufel geschickt"?
  2. Papst Leo XIV. – Sein erstes großes Interview
  3. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  4. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  5. Schluss mit Honeymoon!
  6. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  7. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  8. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  9. Papst: Die einfachen Leute sind die Hoffnung der Kirche
  10. Papst Leo XIV. ruft die Katholiken weltweit zum Rosenkranzgebet um Frieden auf!
  11. Erntedank: „Der Kosmos besteht um des Menschen willen“
  12. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  13. Bischof Timmerevers bei DBK-Vollversammlung: „Ich frage mich, woher kommen diese Taufberufungen?“
  14. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  15. Meldestelle Christenschutz: Serie von Schändungen erreicht alarmierendes Ausmaß in Wien

Gerichte sichern Gebet vor Abtreibungseinrichtung in Regensburg!

vor 13 Stunden in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Recht auf freie Versammlung bestätigt – Erste gerichtliche Zurückweisung der örtlichen Auflage - ADF International begrüßt Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und des Verwaltungsgerichts Regensburg


Regensburg (kath.net/ADF) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied am 23. September, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz keine Bannmeile um Abtreibungskliniken vorschreibe, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten seien. Damit bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. August 2025, dass die monatlichen Gebetswachen von Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V. (Helfer Deutschland e.V.) bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiterhin wie gewohnt etwa 40 Meter vor einer Abtreibungseinrichtung stattfinden dürfen. Die Gruppe konnte sich somit gestern wieder zu friedlichem Gebet versammeln.  

Die Entscheidung des Bayerischen VGH markiert einen Meilenstein: Es ist das erste Mal nach Inkrafttreten des neuen Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), dass eine örtliche Beschränkung einer Versammlung damit gerechtfertigt und diese Rechtfertigung zurückgewiesen wird. Es gibt klare Belege dafür, dass politischer Druck auf die Gemeinde ausgeübt wurde.  Das Gericht hat klar herausgestellt, dass das Gesetz nicht auf die friedliche Gebetsvigil anwendbar ist. Die städtische Begründung der Auflage stellte pauschal Gefahrenbehauptungen auf, ohne das Gesetz oder die tatsächliche Lage angemessen zu prüfen. Die Richter hoben hervor, dass die bisherigen Vigilien weiterhin zulässig bleiben – zumindest bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren. ADF International unterstützte den Kläger juristisch in dieser Sache und sieht in der Verfügung ein starkes Signal für die Rechtsstaatlichkeit. 

„Diese Entscheidung schützt die Versammlungsfreiheit – auch im sensiblen Kontext von Lebensrecht und Gebet. Friedliche Versammlungen, Religionsausübung und freundliche Hilfsangebote dürfen nicht pauschal verboten werden.
Felix Böllmann, Leiter der europäischen Rechtsabteilung bei ADF International


„Belästigung von Menschen in schwierigen Situationen ist selbstverständlich falsch und auch nach geltender Rechtslage verboten. Unterstützung und Solidarität für Menschen in herausfordernden Situationen zu zeigen, ist hingegen rechtlich nicht zu beanstanden,“ fuhr Böllmann fort.

Unerlaubte politische Einflussname 

Die Gebetswachen finden seit Jahren regelmäßig und friedlich ca. 40 m vom Eingang der Abtreibungseinrichtung statt. Auch nach in Krafttreten einer Gesetzesänderung („SchKG“, in Kraft getreten am 13. November 2024), hatte die Stadt die Vigilien in der ersten Jahreshälfte 2025 in ihrer bisherigen Form erlaubt. Aufgrund der negativen Berichterstattung der Lokalpresse, die die Versammlungen kritisierte und meinte, dass es sie aufgrund des neuen Gesetzes nicht geben dürfe, verhängte die Stadt im Juli 2025 erstmals Einschränkungen, die Verbotszonen bis 100 Meter um Abtreibungseinrichtungen vorsehen.  

Es gibt außerdem klare Belege dafür, dass äußerer politischer Druck Verwaltungsentscheidungen beeinflusst hat und dabei zentrale Grundsätze von Fairness und Neutralität verletzt wurden. Sogar eine ausführliche juristische Stellungnahme der Behörden, die aufzeigte, dass die geplanten Versammlungsauflagen rechtswidrig waren, wurde bewusst ignoriert. 

Einschränkungen sind ungerechtfertigt 

Die Juli-Wache musste deshalb abgesagt werden, doch nach der Eilentscheidung können die Gebete vorerst wieder wie geplant monatlich stattfinden. 

Mit dem Beschluss des VG Regensburg vom 14. August, den der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München am 23. September bestätigt hat, wurde die Rechtswidrigkeit des ergangenen städtischen Bescheides vorläufig festgestellt: Die gesetzlichen Änderungen bieten keine ausreichende Grundlage für ein pauschales Versammlungsverbot im 100m-Bereich vor Abtreibungsstätten, und auch die tatsächlichen Umstände vor Ort rechtfertigen eine solche Einschränkung in Regensburg nicht. 

Die Klage im Hauptsacheverfahren ist bereits eingereicht – ADF International erwartet eine abschließende Entscheidung, die den Schutz der Versammlungs- und Religionsfreiheit auch unter neuen gesetzlichen Vorgaben bestätigt. 

„Mit dieser Entscheidung wurde mehr als nur eine Gebetswache gerettet, sondern auch Babys, deren Mütter – wir haben das in 26 Jahren sehr oft erlebt – auf den letzten Metern zur Abtreibungsklinik das andächtige Gebet als eine Ermutigung empfinden, in letzter Sekunde doch „Ja!“ zum Leben mit dem Kind zu sagen. Das ist ihr gutes Recht. Und diesem „Mutterrecht“ – und damit der Verwirklichung des Lebensrechtes des Kindes – schenkt das Eilentscheidung des Gerichts jene Freiheit, die das ideologisch geprägte Gesetz zu unterbinden versucht, sagte Wolfgang Hering, Vorsitzender der Helfer Deutschland e.V.. Hering organisiert bundesweit monatliche Gebetswachen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen – etwa auch in Regensburg.  

Wunschgesetz der Abtreibungslobby 

Deutschland hat im Juli 2024 das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) verschärft, um schwangere Frauen vor angeblicher „Gehsteigbelästigung“ zu schützen. Das Gesetz sanktioniert nun belästigendes Verhalten – ein bereits verbotener Tatbestand – im Umkreis von 100 Metern um Abtreibungs- und Beratungsstellen. Es verbietet außerdem die Verbreitung von Inhalten, die bei Schwangeren emotionale Reaktionen wie „Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühle“ hervorrufen können. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 5 000 Euro geahndet.  

Friedliche Gebetsversammlungen, stilles Beten oder religiöse Symbole sollten erlaubt bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 20. Juni 2023 im Fall Vojnović gegen Pforzheim klargestellt, dass solche Versammlungen nicht pauschal verboten werden dürfen. Rechtsexperten und Lebensschützer kritisieren jedoch, dass die Formulierung des neuen Gesetzes bewusst vage ist und somit engagierte Bürger benachteiligt und abschreckt.  

„Die Überzeugung, dass jedes Leben schützenswert ist und Unterstützung verdient, ist keineswegs kriminell, sondern steht im Einklang mit den Wertungen der Rechtsordnung. Die Einführung von Zensurzonen schadet der Gesellschaft und nützt nur Abtreibungsorganisationen, die schon seit langem dafür lobbyieren. Die Grundrechte sind auf der Seite der friedlichen Beter. Unabhängig davon, was man über Abtreibung denkt, schadet die Zensur bestimmter Überzeugungen und die zwangsweise Unterbindung unaufdringlicher Hilfsangebote jedem,“ so Böllmann.

Archivfoto (c) ADF International


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 heikostir vor 5 Stunden 
 

Diese Entscheidung freut mich!


0
 
 walter20 vor 8 Stunden 
 

Ist das ein Witz

Beten und sich versammeln braucht keine Gerichte, im Dummland schon...


0
 
 modernchrist vor 11 Stunden 
 

Super Begriff "Mutterrecht"!

Ja es ist ein nicht wegnehmbares Mutterrecht, sich auch noch in letzter Minute - etwa ermutigt durch Beter vor der Tötungsstätte - für sein Kind zu entscheiden. Wer diesen Begriff geprägt hat, dem gehört ein großes Kompliment! Ich bin demnächst wieder in einem Schuleinsatz und werde diesen Begriff sofort verwenden. Das Wort "Mutterrecht" bewirkt zwei Sachen: Einmal benennt es die Schwangere als Mutter, das ist super und auf ein Inne-halten abzielend; ferner zeigt es, dass die Frau das Recht hat, für ihr Kind zu kämpfen. Auch die Melodie des Wortes ist eine Ermutigung, ein Empowerment: Ich bin eine Mutter, ich habe ein Recht, für mein Kind einzutreten und evtl. Hilfen einzufordern.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Gebet vor Wiener Abtreibungspraxis: Polizei sieht sich nicht zuständig
  2. Erzdiözese Bratislava war die Schirmherrin für Marsch für das Leben in der Slowakei
  3. Menschenrechtler Felix Böllmann beim Marsch für das Leben/Köln: „Lebensschutz ist Staatsauftrag“
  4. Bischof Voderholzer/Regensburg beim Marsch für das Leben: „Leben ist Grundwert unserer Gesellschaft“
  5. „Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
  6. Gianna Jessen überlebte ihre eigene Spätabtreibung - „Ich sollte tot sein, bin es aber nicht“
  7. Schönborn: "Das Leben ist doch ein Geschenk!"
  8. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  9. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  10. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London






Top-15

meist-gelesen

  1. Bischof Bätzing "vom Teufel geschickt"?
  2. Papst Leo XIV. ernennt Nachfolger für wichtige Vatikanbehörde
  3. Kann man die Bischofsvollversammlung noch ernst nehmen?
  4. Mindestens 64 Todesopfer nach Islamisten-Terror gegen Katholiken!
  5. "Lieber Herr Bischof Oster, nur ein bisschen mehr Wohlwollen!"
  6. 'Das Bedauern des Bischofs ist erstaunlich selektiv!'
  7. Karol Wojtyła 1976: „Wir stehen vor der finalen Konfrontation zwischen Kirche und Antikirche“
  8. Bischof Timmerevers bei DBK-Vollversammlung: „Ich frage mich, woher kommen diese Taufberufungen?“
  9. Papst Leo XIV. ruft die Katholiken weltweit zum Rosenkranzgebet um Frieden auf!
  10. Erika Kirks Vergebungsbitte erschüttert das Herz eines Hollywood-Stars
  11. US-Präsident Donald Trump veröffentlicht Botschaft zum Fest des Hl. Erzengel Michael
  12. Schluss mit Honeymoon!
  13. Praterstraße Wien: Neue Kirche "Zentrum Johannes Paul II." eröffnet
  14. Botschaft Israel: „Ein Gotteshaus in Deutschland darf nicht für Blutlügen missbraucht werden“
  15. Toskanischer Priester wird zweiter Privatsekretär des Papstes

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz