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Frühere finnische Innenministerin Räsänen muss wegen Bibel-Zitat erneut vor Gericht

vor 4 Stunden in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Päivi Räsänen hat 2009 die Teilnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an einer Homosexuellen-Parade mit einem Bibelwort kritisch kommentiert. Mit ihr ist der evangelisch-lutherische Bischof Juhana Pohjola angeklagt.


Helsinki (kath.net/jg)
Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen und der evangelisch-lutherische Bischof Juhana Pohjola müssen erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof Finnlands hat für den 30. Oktober eine mündliche Anhörung angesetzt. Dies teilte die Alliance Defending Freedom (ADF) mit. Die Organisation unterstützt die Räsänen und Pohjola juristisch.

Die beiden sind im März 2022 und im November 2023 bereits freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein. Jetzt liegt der Fall vor dem Obersten Gerichtshof.


Räsänen wird „Aufstachelung gegen eine Minderheit“ vorgeworfen. Die christdemokratische Politikerin hat sich auf Twitter (heute X) und auf Facebook im Jahr 2019 mit einem Zitat aus der Bibel kritisch über die Teilnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche an einer Homosexuellen-Parade geäußert. Im Dezember 2019 verteidigte sie ihre Ansicht in einer Diskussionsrunde im Radio. Die Staatsanwaltschaft hält Räsänen auch die Veröffentlichung einer Broschüre vor, in welcher praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnet wird.

Bischof Pohjola ist angeklagt, weil er Räsänens Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für die Anklage im Jahr 2021 auf einen Abschnitt im finnischen Strafgesetzbuch bezogen, der auch „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ umfasst. Sie fordert eine hohe Geldstrafe.

Paul Coleman, der Geschäftsführer von ADF International, sagte, es sei „schockierend“, dass Räsänen trotz zweier Freisprüche erneut vor Gericht müsse. Ihr Fall zeige, dass ungenau formulierte Gesetzestexte zu Hassrede und ideologisch motivierten Strafverfahren führen könnten.

Räsänen sagte, sie hoffe, ihre Verfahren werde ein Präzedenzfall für die Meinungsfreiheit in Finnland sein. Es könne nicht strafbar sein, ein Bibelwort zu zitieren oder sich aus christlicher Perspektive am öffentlichen Diskurs zu beteiligen.

 

Foto: Archivbild Päivi Räsänen

 


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Lesermeinungen

 Versusdeum vor 43 Minuten 
 

Die Staatsanwaltschaft kann damit nicht durchkommen

denn das wäre das Ende der Religions- und Meinungsfreiheit in Finnland. Obwohl: Heißen "Staatsanwälte" auch in Finnland so, weil sie der Politik gegenüber weisungsgebunden sind?


0
 
 pk_kommentar vor 2 Stunden 
 

Geistliche Angriffe

Hinter diesen Anklagen stecken geistliche Mächte.
Nicht umsonst sagt der Apostel Paulus in Epheser 6, 12: "Denn wir haben nicht mit Fleisch und Blut zu kämpfen, sondern mit Mächtigen und Gewaltigen, mit den Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel."
Derartige Anklagen, derartige geistliche Angriffe werden bewusste Christen - Gotteskinder - noch öfter erleben.
Helfen kann lt. Bibel nur das Gebet zu unserem allmächtigen Gott, ein Gebieten in manchen Fällen und ein klares eindeutiges christliches Gott hingegebenes Leben.
Gott wird uns dabei helfen.


3
 
 ottokar vor 3 Stunden 
 

Ist es eine Aufstachelung gegen eine Minderheit wenn ich den Begriff "Sünde" benütze?

Wenn ich sage:
nach katholischer Glaubenslehre ist praktizierte Homosexualität Sünde, dann setzt der Begriff Sünde den Glauben voraus, dass es eine Sünde gibt.
Verurteilt werden müsste demnach jene Glaubensgemeinschaft oder Kirche, welche praktizierte Homosexualität als Sünde bezeichnet.Aber nur dann, wenn der Wertbegriff "Sünde" von einem Gericht so definiert werden könnte , dass er gleichzusetzen ist mit einer "Aufstachelung gegen eine Minderheit". Das scheint mir unmöglich.


2
 
 golden vor 3 Stunden 
 

Es gibt diese Situation

-und auf viele von uns kommt auch eine ähnliche Entscheidungssituation zu , wo wir GOTT mehr gehorchen müssen als den Menschen...


4
 

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