Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  3. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  4. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  5. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  6. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  7. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  8. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  9. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  10. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  11. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  12. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  13. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  14. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  15. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!

Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch

5. Dezember 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Falschbehauptung zum Fall Pilz bleibt verboten!


Köln (kath.net/pek) Auch das Oberlandesgericht gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.

Was wurde berichtet?

BILD berichtete am 05.07.2022 über den Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.

Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe:

„Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.


Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.

Vorwurf gegen Kardinal Woelki unbegründet

Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.

Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen.

BILD und Harbusch versuchten, sich mit dem Einwand zu retten, sie hätten gar nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass sich Kardinal Woelki mit dem Versäumnis im Fall Pilz befasst habe. Sie hätten nur in einer wertenden Meinungsäußerung Stellung zu einer Aussage eines Kirchenrechtlers nehmen wollen.

Bereits das Landgericht Köln hatte die Aussage verboten. BILD wollte das Verbot nicht akzeptieren und hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln in der Sache entschieden und das Verbot bestätigt.

OLG Köln: Keine Anhaltspunkte für Vorwurf gegen Kardinal Woelki

Die Begründung des OLG Köln: Die BILD habe die Behauptung aufgestellt, dass Kardinal Woelki von der fehlenden Mitteilung durch seinen Amtsvorgänger Kenntnis gehabt und sich auf dieser Grundlage entschieden habe, die Meldung an das andere Bistum nicht nachzuholen. Diese Aussage sei als Falschbehauptung unzulässig.

Denn die BILD habe die Wahrheit ihrer Behauptung nicht bewiesen, weil sie weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen noch Beweis dafür angetreten hätten, dass Kardinal Woelki die von seinem Vorgänger unterlassene Meldung gekannt und sich in Kenntnis dessen dazu entschieden hätte, diese nicht nachzuholen.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.

Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.“

https://www.hoecker.eu/news/kardinal-woelki-gewinnt-erneut-gegen-bild-und-nikolaus-harbusch-falschbehauptung-zum-fall-pilz-bleibt-verboten

Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzdiözese Köln


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  5. Grösse
  6. Deutschland: Katholische Kirche verzeichnet mehr Erwachsenentaufen trotz Mitgliederrückgang
  7. „Nicht der Sturm hat das letzte Wort – Christus hat das letzte Wort. Amen.“
  8. Was Papst Leo XIV. in Südamerika erwartet
  9. Wenn der Sturm den Glauben prüft - Der Friede Christi mitten im Gegenwind
  10. Ein Fall für den Staatsfunk: Wie Georg Restle Verschwörungsmythen als „Haltung“ verkauft
  11. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  12. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  13. Bischof Hansen/Oslo kündigt Diözesansynode an – Keine Abstimmung über die kirchliche Lehre
  14. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  15. Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte: Kirchenrecht soll dem Heil der Seelen dienen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz