Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  5. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  6. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  7. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  8. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  9. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  10. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  11. 'Kirche casht ab' - Immer weniger österreichische Katholiken, immer mehr Millionen!
  12. Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg
  13. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  14. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme
  15. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund

Kardinal Woelki gewinnt erneut gegen BILD und Nikolaus Harbusch

5. Dezember 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Falschbehauptung zum Fall Pilz bleibt verboten!


Köln (kath.net/pek) Auch das Oberlandesgericht gibt Kardinal Woelki im Streit gegen die Verlegerin der BILD und deren Autor Harbusch recht: Kardinal Woelki darf keine persönliche Dienstpflichtverletzung im Fall Pilz vorgeworfen werden.

Was wurde berichtet?

BILD berichtete am 05.07.2022 über den Pfarrer Pilz, gegen den erst nach seiner Tätigkeitszeit in Köln Missbrauchsvorwürfe erhoben wurden. BILD meldete, dass vor dem Beginn der Amtszeit von Kardinal Woelki bereits unter seinem Amtsvorgänger eine Information über die Vorwürfe an das Bistum Dresden-Meißen unterblieb, wo der Pfarrer Pilz nach seiner Tätigkeit in Köln als Ruhestands-Geistlicher tätig war.

Im Artikel wurde behauptet, dass es dennoch ein Motiv für eine angebliche Dienstpflichtverletzung Woelkis gebe:

„Auch beim Motiv für Woelkis Dienstpflichtverletzung legt sich der Kirchenrechtler fest“.


Diese Aussage der BILD kann als Vorwurf verstanden werden, dass Kardinal Woelki Kenntnis von der unter seinem Vorgänger versäumten Information des Bistums Dresden-Meißen hatte und sich dennoch dafür entschieden habe, diese Information nicht nachzuholen.

Vorwurf gegen Kardinal Woelki unbegründet

Dies hat Kardinal Woelki stets zurückgewiesen: Ihm war gar nicht bekannt, dass unter seinem Vorgänger eine Information des Bistums Dresden-Meißen unterblieben ist. Schon deshalb hat er in dieser Sache keine eigene Entscheidung getroffen und treffen können.

Die BILD-Meldung wurde daher als Falschbehauptung angegriffen.

BILD und Harbusch versuchten, sich mit dem Einwand zu retten, sie hätten gar nicht die Behauptung aufstellen wollen, dass sich Kardinal Woelki mit dem Versäumnis im Fall Pilz befasst habe. Sie hätten nur in einer wertenden Meinungsäußerung Stellung zu einer Aussage eines Kirchenrechtlers nehmen wollen.

Bereits das Landgericht Köln hatte die Aussage verboten. BILD wollte das Verbot nicht akzeptieren und hat dagegen Berufung eingelegt. Deshalb hat nun auch das OLG Köln in der Sache entschieden und das Verbot bestätigt.

OLG Köln: Keine Anhaltspunkte für Vorwurf gegen Kardinal Woelki

Die Begründung des OLG Köln: Die BILD habe die Behauptung aufgestellt, dass Kardinal Woelki von der fehlenden Mitteilung durch seinen Amtsvorgänger Kenntnis gehabt und sich auf dieser Grundlage entschieden habe, die Meldung an das andere Bistum nicht nachzuholen. Diese Aussage sei als Falschbehauptung unzulässig.

Denn die BILD habe die Wahrheit ihrer Behauptung nicht bewiesen, weil sie weder Anhaltspunkte dafür vorgetragen noch Beweis dafür angetreten hätten, dass Kardinal Woelki die von seinem Vorgänger unterlassene Meldung gekannt und sich in Kenntnis dessen dazu entschieden hätte, diese nicht nachzuholen.

Das Oberlandesgericht hat keine Revision zugelassen.

Dr. Carsten Brennecke (Höcker Rechtsanwälte): „Das Urteil ist eine weitere Ohrfeige für die rechtswidrige BILD-Kampagne gegen Kardinal Woelki. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist erfreulich: Sie macht deutlich, dass die von der BILD gegen Kardinal Woelki erhobenen Vorwürfe völlig unbegründet waren.“

https://www.hoecker.eu/news/kardinal-woelki-gewinnt-erneut-gegen-bild-und-nikolaus-harbusch-falschbehauptung-zum-fall-pilz-bleibt-verboten

Archivfoto Kardinal Woelki (c) Erzdiözese Köln


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  2. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  3. Der Katholik Tolkien wird in der anglikanischen Westminster Abbey ein Denkmal erhalten
  4. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  5. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  6. Was ich als Priester von Fulton Sheen gelernt habe
  7. Papst an Klausurschwestern: „Der Herr ruft euch, seine Zeuginnen in Stille, Kontemplation zu sein“
  8. Abtreibungsbefürworter begehen Farbanschlag auf Malteserklinikum in Flensburg
  9. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  10. „Die hl. Märtyrer von Międzyrzecz waren Menschen aus Fleisch und Blut, die bereit waren…“
  11. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  12. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  13. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten
  14. Wer ist der Mann auf dem Tuch?
  15. Mutmaßlicher IS-Anhänger soll Anschlag auf eine Kirche in Bremen geplant haben - Festnahme

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz