Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  5. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  6. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  7. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  8. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  9. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  10. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  11. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  12. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  13. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  14. Priesterboom in den USA - Erneut mehr als 400 katholische Neupriester
  15. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu

USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt

15. Mai 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Lauren Handy hat im Oktober 2020 an einer friedlichen Rettungs- und Protestaktion bei und in einer Abtreibungsklinik in der Hauptstadt Washington teilgenommen. Ihre Anwälte wollen das Urteil anfechten.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Die Lebensschützerin Lauren Handy ist am 14. Mai zu einer Haftstrafe von 57 Monaten sowie zusätzlich drei Jahren Supervision verurteilt worden. Dies gab die Thomas More Society auf ihrer Internetpräsenz bekannt. Die Organisation vertritt Handy und weitere Lebensschützer juristisch. Sie hat angekündigt, gegen die Verurteilung von Handy Berufung einzulegen. Sie möchte darüber hinaus den FACE (Freedom of Access to Clinic Entrances)-Act als verfassungswidrig anfechten.

Handy ist am 29. August 2023 von einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington D.C. für schuldig befunden worden, gegen den FACE-Act verstoßen und an einer „Verschwörung gegen Rechte“ mitgewirkt zu haben. Der FACE-Act soll den Zugang zu Abtreibungskliniken aber auch Lebensschutzzentren sicherstellen. Darüber hinaus wirft die Klage Handy und den anderen Lebensschützern vor, sie hätten sich gegen das Recht auf Inanspruchnahme einer medizinischen Leistung „verschworen“.


Die Klage wurde vom US-Justizministerium eingebracht. Die Höchststrafe hätte 11 Jahre Haft betragen. Das Justizministerium forderte eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren. Die Thomas More Society brachte mildernde Umstände ins Spiel und plädierte für eine Haftstrafe von zwölf Monaten. Diese Zeit wäre mit der Zeit in der Untersuchungshaft bereits abgegolten.

Während des Verfahrens verwies die Verteidigung auf Handys Bekenntnis zur Gewaltfreiheit, ihre humanitäre Tätigkeit und ihre Einsatz für die an den Rand gedrängten Mitglieder der Gesellschaft.

Ihr Verfahren bezieht sich auf eine gewaltfreie Rettungs- und Protestaktion, die Handy und andere Lebensschützer am 22. Oktober 2020 in der Abtreibungsklinik von Cesare Santangelo in Washington D.C. durchgeführt haben. Santangelo ist dafür bekannt, dass er auch Spätabtreibungen durchführt. Er steht im Verdacht, dass er Babys, die im Zuge einer Abtreibung lebendig auf die Welt kommen, nicht versorgt, sondern sterben lässt. In ihrer Verteidigung betonten die Anwälte der Thomas More Society diesen Verdacht als wesentliches Motiv für Handys Teilnahme an der Protestaktion.

Bei der Aktion knieten einige Lebensschützer bei Santangelos Klinik und beteten, andere verteilten Informationen über den Lebensschutz und sprachen mit Frauen, die an Abtreibungen interessiert waren, andere banden und ketteten sich in der Klinik fest.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Erst Gerichtssaal, dann Preisverleihung: Weronika Krawczyk erhält Opoka-Preis „Auf Fels gebaut“
  2. Marsch für das Leben/Warschau: rund 40.000 Teilnehmer!
  3. Der 6. Münchner Marsch fürs Leben setzt ein starkes Zeichen für das Lebensrecht
  4. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  5. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer

USA

  1. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  2. Bekannte christliche Adoptionsagentur stellt Vermittlung von Kindern an homosexuelle Paare ein
  3. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  4. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  5. ‚Rededicate 250‘: Tausende feiern auf der National Mall die Rückbesinnung auf Gott

Abtreibung

  1. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  2. Erbprinz Alois von Liechtenstein kündigt Veto gegen mögliche Fristenregelung an
  3. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  4. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  5. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  6. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  7. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  8. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  9. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  10. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  11. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  14. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
  15. Öffentlich-rechtliches Jugendformat Funk bringt Bibel als Beispiel für ‚Müll auf dem Mond‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz