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| ![]() Ex-Verfassungsrichter Steiner: Pläne zur Aufweichung des Lebensschutzes eindeutig verfassungswidrig10. Mai 2024 in Prolife, 3 Lesermeinungen Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat Bestrebungen, den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht mehr zu gewährleisten, als „eindeutig verfassungswidrig“ bezeichnet. Regensburg (kath.net/pbr) Der frühere Verfassungsrichter Udo Steiner hat Bestrebungen, den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft nicht mehr zu gewährleisten, als „eindeutig verfassungswidrig“ bezeichnet. In einem Interview mit der „Katholischen Sonntagszeitung für das Bistum Regensburg“ (Ausgabe dieser Woche) sagte er: „Wer den Schutz des ungeborenen Lebens in den ersten zwölf Wochen aus dem strafrechtlichen Schutz nimmt – das ist der Vorschlag der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission –, schlägt vor, was nach dem jetzigen Stand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig ist.“ Deshalb setzten die „sogenannten Reformer“ auf eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Er bedauere es sehr, so Steiner weiter, dass diese Bestrebungen den „juristisch und politisch erkämpften Kompromiss“ zum Paragrafen 218 in Frage stellten. Gleichzeitig warnte er: „Ich würde mir nicht wünschen, dass wir etwa analog zu den Vereinigten Staaten wieder nicht nur eine Diskussion, sondern viel Agitation erleben müssen.“ Prof. Dr. Udo Steiner sprach mit dem Blatt aus Anlass des Jubiläums „75 Jahre Grundgesetz“. Der langjährige Inhaber eines Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg war von 1995 bis 2007 Richter am Bundesverfassungsgericht. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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