SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Vertrauenskrise in der Kirche
- Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
- „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
- „Ut unum sint“ - Wahrheit, Tradition und sichtbare Communio
- 'Gut' gebrüllt, Löwe?
- Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
- Sacrosanctum Concilium: Die Liturgie und das Geheimnis Christi
- „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
- Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
- MAGNIFICA HUMANITAS
- Die ekklesialen Abrissbagger kreisen in den Dörfern
- Vatikan veröffentlicht die Leitlinien für den Umsetzungsweg der Synode über die Synodalität
- Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
- Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen
- Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 ‚beunruhigend‘ und ‚verblüffend‘
| 
Trier Bischof Ackermann muss 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen6. September 2023 in Deutschland, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Eine Angestellte des Bistums wurde von einem Pfarrer jahrelang missbraucht und später zu einer Abtreibung gezwungen. Ackermann hatte dann ihren Namen bekannt gemacht und muss jetzt daher Schadensersatz zahlen
Trier (kath.net)
Der Trierer Bischof Stephan Ackermann ist heute von einem Arbeitsgericht in Trier zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld an eine wegen Missbrauchs traumatisierte Angestellte des Bistums Trier verurteilt worden. Die Frau wurde von ihrem Pfarrer (!) jahrelang missbraucht und später auch zu einer Abtreibung gezwungen. Später hat der Bischof dann den Namen bei einer Videkonferenz bekannt gemacht. Damit habe Ackermann laut dem Gericht "eine erhebliche Berührung" der "persönlichen Belange" der Frau bewirkt. Die Frau erklärte, dass sie durch Bekanntmachung ihres Namens retraumitisiert wurde. Ackermann hat sich später entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | CusanusG 6. September 2023 | | | | Auch BIschof Bätzing ist angezeigt worden und gibt eine Unterlassungserklärung ab, weil er ein Missbrauchsopfer mit falschen Angaben diffamiert hat. Und welche Berichte findet man dazu in den Medien? Nichts.
Kein Wunder, gehört Bätzing doch zu den kirchenpolitisch "Guten".
Bätzing verpflichtet sich, im Fall Weißenfels unter anderem nicht mehr von einer "Beziehung zwischen zwei erwachsenen Personen" und einer "Schuldverwicklung" zu sprechen.
Während man bei Woelki keine Verfehlungen findet, aber eine gigantische Kampagne, sind Bätzing et al in etliche Skandale verwickelt, man berichtet aber nichts. |  2
| | | | | dalex 6. September 2023 | | | | Formal ist das Urteil richtig die Namensnennung ist ein schwerer Fehler. Das hätte Ackermann nicht passieren dürfen. Es ist aber nicht so, dass Frau W. und ihr Schicksal, mit dem sich das Bistum seit über 20(!) Jahren beschäftigt, in der Belegschaft niemand kennt. Ich befürchte, es kennen sie inzwischen mehr, als es für sie gut ist. Aber das ist eine ganz anderes Thema in dieser tieftraurigen Geschichte. |  2
| | | | | Chris2 6. September 2023 | | | | @Tante Ottilie Merke: Schuld auf sich geladen hat nur der, der eine falsche, allzu katholische, Meinung zu ganz anderen Fragen vertritt - egal, ob er sich im Missbrsuchsskandal etwas hat zuschulden kommen lassen, oder nicht. Es ist die selbe perfide Logik wie die, den Missbrauch an Buben mit Homosexualität zu bekämpfen... |  1
| | | | | Marianus 6. September 2023 | |  | Mir ist völlig schleierhaft, welcher Teufel einen Verantwortlichen reitet, sei er Bischof, sei er Laie, um zu einer solchen Indiskretion fähig zu sein!
Zum sexuellen Missbrauch der Frau durch ihren Pfarrer (!) kam noch der ihres guten Namens durch den verantwortlichen Bischof (!) oben drauf!
Wie sehr gestört muss das Bild eines Bischofs vom guten Hirten sein, um eine solche ein Missbrauchsopfer schwer schädigende Indiskretion zu begehen!
Beten wir für seine Bekehrung! |  2
| | | | | Tante Ottilie 6. September 2023 | | | | Nur recht und billig Ist dieses Urteil. Ich gehe davon aus, dass er das aus seinem Privatvermögen begleichen- nicht etwa aus den Bistumsfinanzen, denn den Fehler hat er ja selbst begangen.
Wann endlich kommen die Missbrauchs-Schweinereien gerade des Bistums Trier endlich an das Licht der Öffentlichkeit?
Da dürften auch Kard. Marx, Bf. Bätzing(?) und Bf. Ackermann sich auf ungemütlich Nachfragen etc. gefasst machen.
Mitleid hätte ich mit keinem von ihnen, nachdem sie alle so sehr über Kard. Woelki in der Vergangenheit hergezogen sind. |  4
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- „Leo macht Schluss mit ‚Doppelstandards‘: Warum der deutsche Synodale Weg ins Stocken gerät“
- „Puff für alle“: Entsetztes Kopfschütteln über Sexualkunde-Aufgabe an katholisch geprägtem Gymnasium
- Vertrauenskrise in der Kirche
- Vatikan korrigiert argentinische Bischöfe: Gläubige dürfen kniend und auf die Zunge kommunizieren
- MAGNIFICA HUMANITAS
- Kardinal Eijk: Synodenbericht der Arbeitsgruppe 9 muss zurückgewiesen werden
- 'Gut' gebrüllt, Löwe?
- Komm, o Geist der Heiligkeit! Aus des Himmels Herrlichkeit!
- Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
- 'Ich denke, dass Gott der Größte ist! Er kann alle Türen für uns öffnen'
- Rom und die orientalisch-orthodoxen Kirchen seit Fiducia supplicans
- Nach Gipfelkreuzschändung: 18-Jähriger stellt neues selbstgebautes Kreuz auf
- „Die Genderideologie ist zutiefst reaktionär“
- Trend unter jungen New Yorkern: Gemeinsam zur Sonntagsmesse gehen
- „Synodenbericht präsentiert einen toxischen ‚Paradigmenwechsel‘“
|