Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  3. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  4. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  5. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  6. Der entschärfte Gott
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  11. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  12. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  13. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef
  14. UNO: Vatikan fordert weltweites Aus für Leihmutterschaft
  15. „Gesellschaftliche Zeitbombe“: BKA-Studie warnt vor Radikalisierung junger Muslime in Deutschland

US-Bundesstaat Michigan diskutiert Verschärfung des Gesetzes gegen ‚Hassrede’

7. Juli 2023 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gegner befürchten, dass das Rechtssystem dazu verwendet werden soll, um unerwünschte Ansichten zu verbieten.


Lansing (kath.net/LifeNews/jg)
Das von der Demokratischen Partei dominierte Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Michigan hat ein „Gesetz gegen Hassrede“ verabschiedet. Es soll die Kategorien der Personen, die Opfer von Hassverbrechen werden können, ausweiten. Das Gesetz soll den Schutz vor „Hassrede“ auch auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Geschlechtsidentität oder körperliche und geistige Behinderung möglich machen, berichtet The Detroit News.

Die Definition von „Hassverbrechen“ soll ebenfalls erweitert werden. Zusätzlich zu Drohungen oder Beschädigung von Eigentum, die schon bis jetzt erfasst waren, gelten gezielte Gewalt, Einschüchterung, Drohungen, körperliche Verletzung oder Beschädigung von persönlichem Eigentum auch als „Hassverbrechen“.


„Einschüchterung“ wird als „wiederholte oder dauernde Belästigung einer anderen Person“ definiert, welche in der betroffenen Person das Gefühl auslöst, sich „terrorisiert, ängstlich oder bedroht“ zu fühlen. Ausgeschlossen sind „verfassungsmäßig geschützte Tätigkeiten oder Verhalten, welches eine legitime Absicht verfolgt.“

Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar bestraft werden.

Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die „geschützten Klassen“ ein gezielter Angriff auf Konservative sei, die gegen die radikale Gender-Ideologie ankämpfen. Sie sehen in dem Gesetz den Versuch, das Rechtssystem dazu zu verwenden, konservative Stimmen mundtot zu machen.

Tom McClusky von CatholicVote kritisiert, dass das Gesetz nicht Verbrechen bekämpfen, sondern Meinungen kontrollieren wolle. Als Beweis für einen Verstoß gegen das Gesetz reiche es, wenn jemand behaupte in seinen Gefühlen verletzt zu sein. Ähnliche Gesetze hätten in Kanada bereits dazu geführt, dass Priester wegen Aussagen in einer Predigt geklagt worden seien, warnte McClusky.

Der Senat von Michigan muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Demokraten haben dort eine knappe Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen. Wird das Gesetz beschlossen, muss Gretchen Widmer, die Demokratische Gouverneurin von Michigan, das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  2. US-Erzdiözese Portland ruft dieses Jahr zu noch größeren eucharistischen Prozessionen auf
  3. USA: Mörder eines Pastors fordert Todesstrafe für sich selbst
  4. US-Botschafter am Heiligen Stuhl, Burch: „Die moralische Autorität der Kirche ist unübertroffen“
  5. US-Familien ziehen in Bundesstaaten, die von Republikanern regiert werden
  6. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  7. Puerto Rico ändert Strafrecht – Ungeborene als Menschen anerkannt

Meinungsfreiheit

  1. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  2. Christliche Organisation ADF unterstützt X bei Berufung gegen DSA-Strafe
  3. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  4. Telegram-Gründer Pavel Durov: "Bleib wachsam, Spanien"
  5. Meinungsfreiheit auf katholisch
  6. Meinungsfreiheit in Gefahr
  7. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  3. Vom Elend der Fürbitten
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  6. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  7. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  8. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  9. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  10. Der entschärfte Gott
  11. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  12. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  13. Achtung, Christfluencer!
  14. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  15. Brasilien: 26-jähriger Seminarist stirbt – hinterlässt beeindruckendes geistliches Testament

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz