Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Das Gratis-Christentum des Hendrik Wüst
  2. Vatikan reagiert auf LGBT-Sexualkonzept für katholische Schulen in Hamburg!
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. 'Was ich am Katholizismus schon immer toll fand...'
  5. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  6. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  7. Der Bischof und der Denunziant
  8. Vor Papstbesuch in Lourdes: Alle Rupnik-Mosaike werden dauerhaft verhüllt
  9. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Die denkwürdige Wandlung des Tucker Carlson
  12. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  13. Papst Leo XIV. nimmt Rücktrittsgesuch von Bischof Wiesemann an
  14. Nach Lebensschutzdemonstration: Zwölf Polizisten von Linksradikalen verletzt
  15. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'

US-Bundesstaat Michigan diskutiert Verschärfung des Gesetzes gegen ‚Hassrede’

7. Juli 2023 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gegner befürchten, dass das Rechtssystem dazu verwendet werden soll, um unerwünschte Ansichten zu verbieten.


Lansing (kath.net/LifeNews/jg)
Das von der Demokratischen Partei dominierte Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Michigan hat ein „Gesetz gegen Hassrede“ verabschiedet. Es soll die Kategorien der Personen, die Opfer von Hassverbrechen werden können, ausweiten. Das Gesetz soll den Schutz vor „Hassrede“ auch auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Geschlechtsidentität oder körperliche und geistige Behinderung möglich machen, berichtet The Detroit News.

Die Definition von „Hassverbrechen“ soll ebenfalls erweitert werden. Zusätzlich zu Drohungen oder Beschädigung von Eigentum, die schon bis jetzt erfasst waren, gelten gezielte Gewalt, Einschüchterung, Drohungen, körperliche Verletzung oder Beschädigung von persönlichem Eigentum auch als „Hassverbrechen“.


„Einschüchterung“ wird als „wiederholte oder dauernde Belästigung einer anderen Person“ definiert, welche in der betroffenen Person das Gefühl auslöst, sich „terrorisiert, ängstlich oder bedroht“ zu fühlen. Ausgeschlossen sind „verfassungsmäßig geschützte Tätigkeiten oder Verhalten, welches eine legitime Absicht verfolgt.“

Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar bestraft werden.

Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die „geschützten Klassen“ ein gezielter Angriff auf Konservative sei, die gegen die radikale Gender-Ideologie ankämpfen. Sie sehen in dem Gesetz den Versuch, das Rechtssystem dazu zu verwenden, konservative Stimmen mundtot zu machen.

Tom McClusky von CatholicVote kritisiert, dass das Gesetz nicht Verbrechen bekämpfen, sondern Meinungen kontrollieren wolle. Als Beweis für einen Verstoß gegen das Gesetz reiche es, wenn jemand behaupte in seinen Gefühlen verletzt zu sein. Ähnliche Gesetze hätten in Kanada bereits dazu geführt, dass Priester wegen Aussagen in einer Predigt geklagt worden seien, warnte McClusky.

Der Senat von Michigan muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Demokraten haben dort eine knappe Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen. Wird das Gesetz beschlossen, muss Gretchen Widmer, die Demokratische Gouverneurin von Michigan, das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. 50 Jahre Jugendkonferenzen in Steubenville
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. US-Bischof Coakley: 'Wir haben noch nicht das letzte Wort zu Traditionis custodes gehört'
  4. US-Regierung beendet öffentliche Finanzierung für ‚Geschlechtsumwandlung‘ bei Kindern
  5. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'
  6. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  7. William Donohue: Bürgermeister Mamdani soll nicht an Gedenkveranstaltung zu 9/11 teilnehmen

Meinungsfreiheit

  1. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  2. Finnische Politikerin Räsänen ficht Verurteilung wegen ‚Volksverhetzung‘ vor EGMR an
  3. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  4. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  5. Ehemalige finnische Innenministerin Räsänen: „Was haben SIE in den letzten Jahren geschrieben?“
  6. „Meldestellen? … Diese Einrichtungen sind so komplett überflüssig!“
  7. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  3. Der Bischof und der Denunziant
  4. Wie die deutsche Bundesregierung Ihre Steuergelder verschwendet!
  5. 21 Märtyrer: 20 ägyptische Kopten und ein Wanderarbeiter aus Ghana
  6. Der vatikanische Synodalismus ist ein Anachronismus
  7. Vor 100 Jahren: Guadalupe-Bild heimlich in Kleiderschrank versteckt
  8. Cardinal Confusione
  9. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  10. Tragisches Ende einer Medjugorje-Wallfahrt: Zwölf polnische Pilger sterben bei Busunglück in Ungarn
  11. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  12. Studie: Weniger Angststörungen in religiös geprägtem Umfeld
  13. Medjugorje und Papst-Akademie laden zu ersten "Mariologischen Tagen"
  14. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  15. FEST MARIA KÖNIGIN - Einladung zur Gebets-Novene zur Muttergottes - 13. bis 21. August

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz