Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  2. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  5. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  8. Mariologen-Vereinigung IMA kritisiert ‚Mater Populi Fidelis‘
  9. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  10. Mansour: Terrorschlag in Australien ist „logische Konsequenz einer global entfesselten Hassdynamik“
  11. Meinungsfreiheit in Gefahr
  12. „Satt, aber nicht erfüllt – Kirche im Land der religiösen Indifferenz“
  13. Sender RBB muss Ex-Direktorin mehr als 8.000 Euro monatlich Ruhegeld zahlen – bis an ihr Lebensende
  14. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  15. Wiener Weihbischof Turnovszky: Klare Pro-Life-Botschaft für Weihnachten

US-Bundesstaat Michigan diskutiert Verschärfung des Gesetzes gegen ‚Hassrede’

7. Juli 2023 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gegner befürchten, dass das Rechtssystem dazu verwendet werden soll, um unerwünschte Ansichten zu verbieten.


Lansing (kath.net/LifeNews/jg)
Das von der Demokratischen Partei dominierte Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Michigan hat ein „Gesetz gegen Hassrede“ verabschiedet. Es soll die Kategorien der Personen, die Opfer von Hassverbrechen werden können, ausweiten. Das Gesetz soll den Schutz vor „Hassrede“ auch auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Geschlechtsidentität oder körperliche und geistige Behinderung möglich machen, berichtet The Detroit News.

Die Definition von „Hassverbrechen“ soll ebenfalls erweitert werden. Zusätzlich zu Drohungen oder Beschädigung von Eigentum, die schon bis jetzt erfasst waren, gelten gezielte Gewalt, Einschüchterung, Drohungen, körperliche Verletzung oder Beschädigung von persönlichem Eigentum auch als „Hassverbrechen“.


„Einschüchterung“ wird als „wiederholte oder dauernde Belästigung einer anderen Person“ definiert, welche in der betroffenen Person das Gefühl auslöst, sich „terrorisiert, ängstlich oder bedroht“ zu fühlen. Ausgeschlossen sind „verfassungsmäßig geschützte Tätigkeiten oder Verhalten, welches eine legitime Absicht verfolgt.“

Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar bestraft werden.

Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die „geschützten Klassen“ ein gezielter Angriff auf Konservative sei, die gegen die radikale Gender-Ideologie ankämpfen. Sie sehen in dem Gesetz den Versuch, das Rechtssystem dazu zu verwenden, konservative Stimmen mundtot zu machen.

Tom McClusky von CatholicVote kritisiert, dass das Gesetz nicht Verbrechen bekämpfen, sondern Meinungen kontrollieren wolle. Als Beweis für einen Verstoß gegen das Gesetz reiche es, wenn jemand behaupte in seinen Gefühlen verletzt zu sein. Ähnliche Gesetze hätten in Kanada bereits dazu geführt, dass Priester wegen Aussagen in einer Predigt geklagt worden seien, warnte McClusky.

Der Senat von Michigan muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Demokraten haben dort eine knappe Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen. Wird das Gesetz beschlossen, muss Gretchen Widmer, die Demokratische Gouverneurin von Michigan, das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Vatikan hebt Pfarraufhebungen in US-Diözese Buffalo auf
  2. US-Grenzschutzbeauftragter Homan: Wir haben 62.000 Kinder gerettet
  3. Nach Kritik: Universität Notre Dame führt Verpflichtung auf katholische Mission wieder ein
  4. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen
  5. Paul S. Coakley ist neuer Vorsitzender der US-Bischofskonferenz
  6. 10.000 Teilnehmer bei Staffellauf für den Lebensschutz in den USA
  7. Ein Zombie spaltet die amerikanische Rechte

Meinungsfreiheit

  1. Meinungsfreiheit auf katholisch
  2. Meinungsfreiheit in Gefahr
  3. „Vermeintliche Förderung der Meinungsfreiheit durch Einschränkung der Meinungsfreiheit“
  4. Katholischer Philosoph ausgeladen – ‚Erschießen werden wir ihn nicht ‘
  5. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  6. Frankreich: Gericht von Marseille gibt katholischen Filmemachern recht
  7. Kein Hassverbrechen: spanisches Gericht spricht zwei Priester und einen Journalisten frei






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. Bischof sein in Opferperspektive
  4. Will Papst Leo XIV. am II. Vatikanum festhalten?
  5. O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
  6. Kard. Müller: „Deutsche Diözesen sind Teil der Weltkirche und nur insofern katholisch, als sie…“
  7. O Adonai, et Dux domus Israel
  8. O radix Jesse
  9. Die erste Guadalupe-Predigt von Papst Leo ermöglicht einen Blick in sein Herz
  10. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  11. O clavis David
  12. Zeitung: Papst will mit Kardinälen über Streitfragen sprechen
  13. Papst Leo ernennt Pro-Life-Bischof zum Erzbischof von New York
  14. These: "Jesus hat keinen Platz im krassen Neuheidentum Deutschlands!"
  15. Die Jugend von heute, die neue Generation Alpha, „sucht Sinn, Rituale und Spiritualität“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz