Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  6. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  7. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  8. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  9. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  10. US-Bischof Barron: „Erzbischof Paglia bestätigte die schlimmsten Befürchtungen vieler von uns“
  11. Vatikan veröffentlicht Programm der Kardinalsversammlung
  12. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  13. WM-Public-Viewing in katholischer KIRCHE - (K)eine gute Idee?
  14. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  15. CSU-Generalsekretär Huber kritisiert den "Bayrischen Rundfunk" wegen Bericht über muslimische Mode

US-Bundesstaat Michigan diskutiert Verschärfung des Gesetzes gegen ‚Hassrede’

7. Juli 2023 in Chronik, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gegner befürchten, dass das Rechtssystem dazu verwendet werden soll, um unerwünschte Ansichten zu verbieten.


Lansing (kath.net/LifeNews/jg)
Das von der Demokratischen Partei dominierte Repräsentantenhaus des US-Bundesstaates Michigan hat ein „Gesetz gegen Hassrede“ verabschiedet. Es soll die Kategorien der Personen, die Opfer von Hassverbrechen werden können, ausweiten. Das Gesetz soll den Schutz vor „Hassrede“ auch auf Grund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Geschlechtsidentität oder körperliche und geistige Behinderung möglich machen, berichtet The Detroit News.

Die Definition von „Hassverbrechen“ soll ebenfalls erweitert werden. Zusätzlich zu Drohungen oder Beschädigung von Eigentum, die schon bis jetzt erfasst waren, gelten gezielte Gewalt, Einschüchterung, Drohungen, körperliche Verletzung oder Beschädigung von persönlichem Eigentum auch als „Hassverbrechen“.


„Einschüchterung“ wird als „wiederholte oder dauernde Belästigung einer anderen Person“ definiert, welche in der betroffenen Person das Gefühl auslöst, sich „terrorisiert, ängstlich oder bedroht“ zu fühlen. Ausgeschlossen sind „verfassungsmäßig geschützte Tätigkeiten oder Verhalten, welches eine legitime Absicht verfolgt.“

Verstöße gegen das Gesetz können mit bis zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe bis zu 10.000 US-Dollar bestraft werden.

Gegner des Gesetzes befürchten, dass die Aufnahme von „sexueller Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ in die „geschützten Klassen“ ein gezielter Angriff auf Konservative sei, die gegen die radikale Gender-Ideologie ankämpfen. Sie sehen in dem Gesetz den Versuch, das Rechtssystem dazu zu verwenden, konservative Stimmen mundtot zu machen.

Tom McClusky von CatholicVote kritisiert, dass das Gesetz nicht Verbrechen bekämpfen, sondern Meinungen kontrollieren wolle. Als Beweis für einen Verstoß gegen das Gesetz reiche es, wenn jemand behaupte in seinen Gefühlen verletzt zu sein. Ähnliche Gesetze hätten in Kanada bereits dazu geführt, dass Priester wegen Aussagen in einer Predigt geklagt worden seien, warnte McClusky.

Der Senat von Michigan muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Demokraten haben dort eine knappe Mehrheit von 20 zu 18 Stimmen. Wird das Gesetz beschlossen, muss Gretchen Widmer, die Demokratische Gouverneurin von Michigan, das Gesetz unterzeichnen, damit es in Kraft treten kann.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. US-Justizministerium unterstützt katholischen Orden im Kampf gegen Transgender-Gesetz in New York
  2. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  3. Bekannte christliche Adoptionsagentur stellt Vermittlung von Kindern an homosexuelle Paare ein
  4. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  5. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  6. ‚Rededicate 250‘: Tausende feiern auf der National Mall die Rückbesinnung auf Gott
  7. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten

Meinungsfreiheit

  1. Finnische Politikerin Räsänen ficht Verurteilung wegen ‚Volksverhetzung‘ vor EGMR an
  2. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  3. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  4. Ehemalige finnische Innenministerin Räsänen: „Was haben SIE in den letzten Jahren geschrieben?“
  5. „Meldestellen? … Diese Einrichtungen sind so komplett überflüssig!“
  6. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  7. Christliche Organisation ADF unterstützt X bei Berufung gegen DSA-Strafe






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  4. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  5. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  6. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  7. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  8. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  9. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  10. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  11. Öffentlich-rechtliches Jugendformat Funk bringt Bibel als Beispiel für ‚Müll auf dem Mond‘
  12. Französische Sportmoderatorin: „Es gibt hunderte Spieler, die dafür töten würden“
  13. Das zweite Konsistorium Leos XIV.
  14. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  15. US-Nationalspieler und zwei DFB-Stars bewegen mit Gebeten auf dem Rasen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz