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Oberster Gerichtshof von Idaho bestätigt Abtreibungsverbot

14. Jänner 2023 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Die Verfassung des Bundesstaates sieht kein Recht auf Abtreibung vor, stellte das Höchstgericht fest. Das Abtreibungsverbot bei Herzschlag kann jetzt in Kraft treten.


Boise (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates Idaho hat das weitgehende Abtreibungsverbot mit drei zu zwei Stimmen bestätigt. Die Verfassung von Idaho enthalte kein ausdrückliches Recht auf Abtreibung, begründeten die drei Richter ihr Urteil. Ein solches Recht dürfe auch nicht in den Text der Verfassung „hineingelesen“ werden, betonen sie.


Geschichte und Tradition würden hingegen zeigen, dass Abtreibung als unmoralisch angesehen und als Verbrechen behandelt worden sei. Man könne daher nicht schlussfolgern, dass die Autoren der Verfassung Abtreibung als Grundrecht angesehen hätten, heißt es weiter in der Urteilsbegründung.

Das Urteil verhindert in seiner jetzigen Form nicht, dass der Bundesstaat ein Gesetz beschließen kann, welches Abtreibungen legalisiert. Es stellt lediglich fest, dass die legale Abtreibung durch die Verfassung von Idaho nicht geschützt ist.

Der Kongress von Idaho hat ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag beschlossen. Ausnahmen gibt es nur in den seltenen Fällen von Inzest, Vergewaltigung und Gefahr für das Leben der Mutter. Ein weiteres Gesetz ermöglicht und regelt die zivilrechtliche Verfolgung von Abtreibungsanbietern. Dank des Urteils des Obersten Gerichtshofes können beide Gesetze nun in Kraft treten.

 


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